Demonstrantin freigelassen
Wer in Bahrain an Protesten teilnimmt, muss mit Haftstrafen rechnen
© Al Jazeera English
Nafeesa al-'Asfoor ist am 2. Juli drei Jahre vor Verbüßung ihrer Haftstrafe aus der Haft entlassen worden. Rayhana al-Mousawi befindet sich allerdings nach wie vor im Gefängnis.
Appell an
KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587
INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: info@interior.gov.bh
Twitter: @moi_Bahrain
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: über die Webseite: http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. August 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, TWITTER-NACHRICHTENODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Leiten Sie bitte umgehend eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Vorwürfe ein, Nafeesa al-'Asfoor und Rayhana al-Mousawi seien gefoltert und anderweitig misshandelt worden, veröffentlichen Sie die Ergebnisse und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.
-
Ich fordere Sie zudem auf, das Urteil gegen Rayhana al-Mousawi aufzuheben, da die im Verfahren vorgelegten Beweise offenbar auf Aussagen basierten, die durch Folter erzielt wurden.
- Bitte ordnen Sie eine Neuverhandlung des Verfahrens gegen Rayhana al-Mousawi an und stellen Sie sicher, dass diese den internationalen Standards für faire Verfahren entspricht.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the Bahraini authorities to set up a prompt, independent and impartial investigation into Nafeesa al-'Asfoor and Rayhana al-Mosawi's allegations of torture and other ill-treatment, publish the results and bring those responsible to justice.
-
Urging them to quash Rayhana al-Mosawi's conviction and sentence as it appears that evidence used against her was based on statements marred by allegations of torture.
- Urging them to order a retrial of Rayhana al-Mosawi in proceedings that meet international standards for fair trial.
Sachlage
Nafeesa al-'Asfoor wurde am 2. Juli freigelassen – drei Jahre vor Beendigung ihrer Haftstrafe. Ihre Freilassung erfolgte aufgrund einer Begnadigung durch den König. Sie war im April 2013 zusammen mit einer weiteren Demonstrantin, Rayhana al-Mousawi, festgenommen worden. Beide Frauen wurden im April 2014 auf Grundlage des Antiterrorgesetzes wegen des "Besitzes von Sprengkörpern" und der "Planung terroristischer Handlungen" zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hatten 2013 versucht, sich im Rahmen einer Protestveranstaltung gegen den Grand Prix in Bahrain Zutritt zu der Formel-1-Rennstrecke zu verschaffen. Beide weisen die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück.
Rayhana al-Mousawi befindet sich weiterhin in Haft. Ihre Familie hat Journalist_innen mitgeteilt, dass ihr über eine mögliche Freilassung keine Informationen vorliegen. Die beiden Frauen hatten bei der Sonderermittlungseinheit (Special Investigation Unit – SIU) Beschwerde über Folter und andere Misshandlungen nach ihrer Festnahme eingelegt. Es ist jedoch nicht bekannt, ob die SIU Untersuchungen diesbezüglich eingeleitet hat.
Hintergrundinformation
Im Vorfeld des Formel-1-Rennens in Bahrain im April 2013 kam es zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften zunehmend zu Zusammenstößen. die sich auch während der Veranstaltung fortsetzten. Zahlreiche Personen wurden festgenommen. Am 24. April sagte die Regierung Bahrains einen geplanten Besuch des damaligen UN-Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan Mendez, zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren ab.
Rayhana al-Mousawi wurde gemeinsam mit 49 Männern am 29. September 2013 wegen Verbindungen zur "Koalition 14. Februar" für schuldig befunden. Einige der Angeklagten erhielten Haftstrafen von bis zu 15 Jahren. Rayhana al-Mousawi wurde wegen "Mitgliedschaft in und Teilhabe an den Aktivitäten einer terroristischen Organisation [der "Koalition 14. Februar"]" zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Amnesty International hat sich damals besorgt über das Gerichtsverfahren gezeigt, das den internationalen Standards für faire Verfahren bei Weitem nicht genügte. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der englischen Pressemeldung: Bahrain: 50 Shi’a activists sentenced amid torture allegations, die Sie unter http://www.amnesty.org/en/for-media/press-releases/bahrain-50-shi-activists-sentenced-amid-torture-allegations-2013-09-30 finden, und in Urgent Action 114/2013 unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-114-2013/menschenrechtler-inhaftiert.
Das Verfahren entsprach nicht den internationalen Standards für faire Verfahren.
Viele der Angeklagten gaben an, gefoltert worden zu sein, darunter auch mit Elektroschocks, um sie zu einem "Geständnis" zu zwingen. Statt die Foltervorwürfe zu untersuchen, verwendete das Gericht ihre "Geständnisse" als Beweise gegen sie. Zudem waren die Angeklagten ohne Haftbefehl festgenommen worden. Einige von ihnen wurden offenbar mit Gewalt von zuhause abgeholt, nachdem die Sicherheitskräfte die Haustür eingetreten hatten. Die Rechtsbeistände der Angeklagten legten vor Gericht Beschwerde ein, weil sie ihre Mandant_innen nicht besuchen durften. Die Verteidigung durfte keine Zeug_innen aufrufen, und einige Zeug_innen der Staatsanwaltschaft sagten offenbar ebenfalls nicht vor Gericht aus, was der Verteidigung das Recht verwehrte, diese ins Kreuzverhör zu nehmen. Einige der Angeklagten verbüßten bereits Haftstrafen oder waren wegen anderen Fällen in Untersuchungshaft und wurden vor Gericht gestellt, ohne zu wissen, dass neue Anschuldigungen gegen sie vorlagen. Sie waren bei diesem Verfahren de facto nicht durch Rechtsbeistände vertreten.
Einer der Angeklagten, 'Abd 'Ali Khair, wurde offenbar zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, nur weil er eine E-Mail weitergeleitet hatte, die eine Aussage der "Koalition 14. Februar" enthielt.
Im März 2014 stufte die bahrainische Regierung die "Koalition 14. Februar" gemeinsam mit zwei weiteren Gruppen als terroristische Organisation ein. Zuvor waren drei Polizeibeamte durch eine Bombenexplosion getötet worden.
Die "Koalition 14. Februar" ist eine Bewegung mehrerer bahrainischer Jugendgruppen, die nach dem Tag benannt wurde, an dem 2011 die Unruhen begannen. Die Bewegung wird von nicht namentlich bekannten Menschen getragen, die Proteste überwiegend über soziale Medien im Internet organisieren.