Urteile bestätigt

Proteste Bahrain

Proteste Bahrain

Am 31. August hat das Oberste Berufungsgericht die fünfjährigen Haftstrafen gegen zwei Frauen bestätigt, die versucht hatten, sich im Rahmen einer Protestveranstaltung gegen den Grand Prix 2013 in Bahrain Zutritt zu der Formel-1-Rennstrecke zu verschaffen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa

Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Oktober 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTER-NACHRICHTENODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Leiten Sie bitte umgehend eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Vorwürfe ein, Nafeesa al-'Asfoor und Rayhana al-Mousawi seien gefoltert und anderweitig misshandelt worden, veröffentlichen Sie die Ergebnisse und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.

  • Ich fordere Sie zudem auf, die Urteile gegen Nafeesa al-'Asfoor and Rayhana al-Mousawi’s aufzuheben, da die im Verfahren vorgelegten Beweise offenbar auf Aussagen basierten, die durch Folter erzielt wurden.

  • Bitte ordnen Sie eine Neuverhandlung des Falls gegen beide Frauen an und stellen Sie sicher, dass diese den internationalen Standards für faire Verfahren entspricht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Bahraini authorities to ensure there is a prompt, independent and impartial investigation into Nafeesa al-'Asfoor and Rayhana al-Mousawi’s allegations of torture and other ill-treatment, publish the results and bring those responsible to justice.

  • Urging the authorities to quash Nafeesa al-'Asfoor and Rayhana al-Mousawi’s convictions and sentences as it appears that evidence used in their trial was based on statements marred by allegations of torture.

  • Urging the authorities to order a retrial of both women in proceedings that meet international standards of fair trial.

Sachlage

Nafeesa al-'Asfoor und Rayhana al-Mousawi waren am 29. April 2014 von der Abteilung 4 des Hohen Strafgerichtshofs auf Grundlage des Antiterrorgesetzes wegen "Besitz von Sprengkörpern" und "Planung terroristischer Handlungen" zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatten 2013 versucht, sich im Rahmen einer Protestveranstaltung gegen den Grand Prix in Bahrain Zutritt zu der Formel-1-Rennstrecke zu verschaffen. Beide weisen die Vorwürfe von sich. Am 31. August hat das Oberste Berufungsgericht ihre Urteile nun bestätigt.

Es liegen keinerlei neue Informationen zu der offiziellen Beschwerde vor, die Nafeesa al-'Asfoor und Rayhana al-Mousawi bei der Sonderermittlungseinheit (Special Investigation Unit – SIU) und der Ombudsstelle des Innenministeriums eingelegt haben, um eine Untersuchung ihrer Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu fordern. Im Oktober 2013 hatte die SIU die beiden Frauen zu den Vorwürfen vernommen, es sind jedoch bisher keine Ergebnisse veröffentlicht worden und niemand ist in Verbindung mit den erhobenen Vorwürfen zur Verantwortung gezogen worden.

Am 29. September 2013 hatte die vierte Abteilung des Hohen Strafgerichts Rayhana al-Mousawi in einem gesonderten Verfahren zu fünf Jahren Haft wegen "Mitgliedschaft und Teilhabe an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung [der "Koalition 14. Februar"]" verurteilt. Das Oberste Berufungsgericht verkürzte diese Haftstrafe am 29. Mai 2014 von fünf auf drei Jahre.

Während des Besuchs einer Delegation von Amnesty International in Bahrain zwischen dem 3. und 9. Mai 2014 trafen einige der Delegierten Rayhana al-Mousawi im Frauengefängnis in 'Issa Town. Sie gab bei dem Treffen an, dass man sie gefoltert habe.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Vorfeld des Formel-1-Rennens in Bahrain im April 2013 kam es zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften zunehmend zu Zusammenstößen. die sich auch während der Veranstaltung fortsetzten. Zahlreiche Personen wurden festgenommen. Am 24. April sagte die Regierung Bahrains einen geplanten Besuch des damaligen UN-Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Juan Mendez zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren ab.

Rayhana al-Mousawi wurde gemeinsam mit 49 Männern am 29. September 2013 wegen Verbindungen zur "Koalition 14. Februar" für schuldig befunden. Einige der Angeklagten erhielten Haftstrafen von bis zu 15 Jahren. Rayhana al-Mousawi wurde wegen "Mitgliedschaft in und Teilhabe an den Aktivitäten einer terroristischen Organisation [der "Koalition 14. Februar"]" zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Amnesty International hat sich damals besorgt über das Gerichtsverfahren gezeigt, das den internationalen Standards für faire Verfahren bei Weitem nicht genügte. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der englischen Pressemeldung: Bahrain: 50 Shi’a activists sentenced amid torture allegations, die Sie unter http://www.amnesty.org/en/for-media/press-releases/bahrain-50-shi-activists-sentenced-amid-torture-allegations-2013-09-30 finden und in Urgent Action 114/2013 unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-114-2013/menschenrechtler-inhaftiert.

Das Verfahren entsprach nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Viele der Angeklagten gaben an, gefoltert worden zu sein, darunter auch mit Elektroschocks, um sie zu einem "Geständnis" zu zwingen. Statt die Foltervorwürfe zu untersuchen, verwendete das Gericht ihre "Geständnisse" als Beweise gegen sie. Zudem waren die Angeklagten ohne Haftbefehl festgenommen worden. Einige von ihnen wurden offenbar mit Gewalt von zuhause abgeholt, nachdem die Sicherheitskräfte die Haustür eingetreten hatten. Die Rechtsbeistände der Angeklagten legten vor Gericht Beschwerde ein, weil sie ihre Mandant_innen nicht besuchen durften. Die Verteidigung durfte keine Zeug_innen aufrufen, und einige Zeug_innen der Staatsanwaltschaft sagten offenbar ebenfalls nicht vor Gericht aus, was der Verteidigung das Recht verwehrte, diese Zeug_innen ins Kreuzverhör zu nehmen. Einige der Angeklagten verbüßten bereits Haftstrafen oder waren wegen anderen Fällen in Untersuchungshaft und wurden vor Gericht gestellt, ohne zu wissen, dass neue Anschuldigungen gegen sie vorlagen. Sie waren bei diesem Verfahren de facto nicht durch Rechtsbeistände vertreten.

Einer der Angeklagten, 'Abd 'Ali Khair, wurde offenbar zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, nur weil er eine E-Mail weitergeleitet hatte, die eine Aussage der "Koalition 14. Februar" enthielt.

Im März 2014 stufte die bahrainische Regierung die "Koalition 14. Februar" gemeinsam mit zwei weiteren Gruppen als terroristische Organisation ein. Zuvor waren drei Polizeibeamte durch eine Bombenexplosion getötet worden.

Die "Koalition 14. Februar" ist eine Bewegung mehrerer bahrainischer Jugendgruppen, die nach dem Tag benannt wurde, an dem 2011 die Unruhen begannen, und die von nicht namentlich bekannten Menschen getragen wird, die Proteste überwiegend über soziale Medien im Internet organisieren.

Mehr als drei Jahre nach dem Aufstand in Bahrain und den angekündigten Reformen befinden sich immer noch gewaltlose politische Gefangene in Haft - darunter auch Demonstrierende, die während der Proteste festgenommen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden weiterhin unterdrückt. In den vergangenen Monaten wurde gewaltlosen politischen Gefangenen nicht nur die Freilassung verwehrt, es ist sogar vermehrt zu Inhaftierungen von Personen gekommen, die auf Twitter oder bei Demonstrationen friedlich ihre Meinung geäußert haben. Bahrainische Gerichte scheinen eher darauf bedacht zu sein, sich der Regierung anzupassen, als wirksame Rechtsmittel für Bahrainer_innen anzubieten und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.