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Aus der Haft entlassen
Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi
© UN
Die Aktivistin Chaw Sandi Tun ist am 30. März aus der Haft entlassen worden, nachdem sie ihre Haftstrafe vollständig abgeleistet hatte. Sie war aufgrund eines Facebook-Beitrags, mit dem die myanmarischen Streitkräfte verspottet worden sein sollen, zu sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Sachlage
Chaw Sandi Tun ist nach Ableisten einer sechsmonatigen Haftstrafe am 30. März aus dem Gefängnis von Maubin in der Region Ayeyarwady freigelassen worden. Sie war wegen eines Facebook-Beitrags verurteilt worden, mit dem der Oberbefehlshaber der myanmarischen Streitkräfte, Senior General Min Aung Hlaing, verspottet worden sein soll. Chaw Sandi Tun war am 12. Oktober 2015 in Rangun festgenommen und am 28. Dezember auf der Grundlage von Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 verurteilt worden. Dieser Paragraf sieht bis zu drei Jahre Haft vor, wenn der Straftatbestand der "Erpressung, Nötigung, unrechtmäßigen Einschränkung, Verleumdung, Beeinträchtigung, unzulässigen Beeinflussung und Bedrohung anderer Personen im Rahmen der Nutzung eines Telekommunikationsnetzwerkes" erfüllt ist.
Chaw Sandi Tun hätte nie inhaftiert werden dürfen. Amnesty International wird sich weiterhin für die Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen in Myanmar einsetzen.
Es sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.