Menschenrechtlerin frei gegen Kaution

Maryam Al-Khawaja in Dänemark, April 2012

Maryam Al-Khawaja in Dänemark, April 2012

Maryam Al-Khawaja ist am 18. September gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Am 1. Oktober soll ihr Verfahren wegen "tätlichen Angriffs auf Polizist_innen" vor dem Hohen Strafgericht beginnen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 45 87

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 26 61
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450, al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 12 84
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über: http://www.bahrain-embassy.de/kontakt

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Oktober 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie die Anklage gegen Maryam Al-Khawaja fallen, da sie keine Straftat begangen hat, sondern lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen wollte.

  • Sorgen Sie dafür, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in Bahrain respektiert und geschützt wird und stellen Sie sicher, dass alle Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger_innen ihre Arbeit ohne Einschränkungen, Einschüchterungen oder Schikanierung ausüben können.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to drop the charge against Maryam Al-Khawaja since it is motivated by the legitimate exercise of her right to freedom of expression.

  • Urging them to respect and protect the right to freedom of expression and ensure that all human rights organizations and human rights defenders are able to carry out their work without hindrance, intimidation or harassment.

Sachlage

Maryam Al-Khawaja ist am 18. September auf Anordnung des Hohen Strafgerichts gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Das Gericht ordnete jedoch ein Reiseverbot gegen sie an. Bevor sie das Frauengefängnis von 'Issa Town verließ, erklärte Maryam Al-Khawaja den Sicherheitsbehörden, dass sie sich auch weiterhin für Menschenrechte einsetzen werde.

Maryam Al-Khawaja war am 16. September vor dem Richter eines niederinstanzlichen Strafgerichts erschienen, der ihre Haftanordnung zum zweiten Mal verlängerte und ihren Fall an das Hohe Strafgericht weiterleitete. Ihr wird vorgeworfen, am internationalen Flughafen in der bahrainischen Hauptstadt Manama "Polizist_innen tätlich angegriffen" zu haben. Das Verfahren gegen die Menschenrechtsverteidigerin soll am 1. Oktober beginnen.

Maryam Al-Khawaja durfte ihren Vater und den Rest ihrer Familie am 15. September im Jaw-Gefängnis sehen, nachdem sie fünf Tage lang mit einem Hungerstreik gegen ein Besuchsverbot protestiert hatte.

Amnesty International ist der Ansicht, dass die Behörden Maryam Al-Khawaja ins Visier nehmen, weil sie seit 2011 Menschenrechtsverletzungen in Bahrain aufdeckt. Die gegen sie erhobene Anklage wegen "Angriffs auf Polizeibeamt_innen" scheint jeder Grundlage zu entbehren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Maryam Al-Khawaja ist die Kodirektorin der Menschenrechtsorganisation Gulf Center for Human Rights und die Tochter des gewaltlosen politischen Gefangenen Abdulhadi Al-Khawaja, einer der 13 Oppositionellen, die im Frühjahr 2011 festgenommen worden waren. Seit dem Beginn der Aufstände in Bahrain im Jahr 2011 deckt sie Menschenrechtsverletzungen in Bahrain auf und setzt sich unermüdlich für die Freilassung ihres Vaters und anderer gewaltloser politischer Gefangener ein. Sie hat sowohl die dänische als auch die bahrainische Staatsbürgerschaft und lebt seit Jahren im Ausland. Während der Haftzeit von Nabeel Rajab, dem Direktor des Menschenrechtszentrums von Bahrain (Bahrain Center für Human Rights – BCHR), übernahm Maryam Al Khawaja dessen Amt kommissarisch. Zwischen dem 1. und 23. November 2013 organisierte das BCHR eine Kampagne mit dem Titel "Schluss mit der Straflosigkeit in Bahrain". Im Zuge dieser Kampagne veröffentlichte das BCHR die Namen von Personen, denen sie die Verantwortung bzw. die Beteiligung an fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen in Bahrain zur Last legte.

Maryam Al-Khawaja wurde am 30. August bei ihrer Ankunft am internationalen Flughafen von Bahrain in Manama festgenommen. Sie wurde von Polizist_innen durchsucht und soll sich geweigert haben, ihr Handy abzugeben. Zunächst teilte man ihr mit, es laufe ein Gerichtsverfahren gegen sie. Noch in derselben Nacht vernahm die Staatsanwaltschaft die Menschenrechtlerin im Zusammenhang mit dem Vorfall am Flughafen. Bei dem Verhör war der Rechtsbeistand von Maryam Al-Khawaja anwesend. Sie durften allerdings weder vor dem Verhör noch währenddessen miteinander reden, so dass Maryam Al-Khawaja sich weigerte, die Fragen der Staatsanwaltschaft zu beantworten. Sie wurde wegen "tätlichen Angriffs auf Polizist_innen in Ausübung ihres Dienstes" unter Anklage gestellt und während der laufenden Ermittlungen sieben Tage lang in Haft gehalten. Sie wurde bis zu ihrer Freilassung im Frauengefängnis von 'Issa Town südlich von Manama festgehalten.

Amnesty International hat sich in einem Schreiben an die bahrainischen Behörden nach den Gründen für die Festnahme und dem rechtlichen Status von Maryam Al-Khawaja erkundigt. Am 4. September antwortete die Staatsanwaltschaft, dass Maryam Al-Khawaja am Flughafen mit einem dänischen Reisepass ohne Visum eingetroffen sei. Sie habe Polizist_innen, die ihr mitteilten, sie brauche ein Visum, beleidigt und tätlich angegriffen. In einem weiteren Schreiben vom 7. September teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass Maryam Al Khawaja die "schwere Straftat" des "tätlichen Angriffs auf Polizist_innen" vorgeworfen werde, und legte die medizinischen Gutachten über die Verletzungen vor. Das Gutachten bescheinigte beiden Polizist_innen "posttraumatische Schmerzen in der rechten und linken Körperseite und im rechten Fuß" sowie "posttraumatische Schmerzen am Rücken und dem rechten Daumen sowie Abschürfungen an der linken Hand". Maryam Al-Khawaja und ihr Rechtsbeistand streiten den Vorfall ab. Der Rechtsbeistand hat am 7. September bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt und wirft vielmehr der Polizei vor, Maryam Al Khawaja am Flughafen angegriffen zu haben.

Eine Gruppe Menschenrechtsexpert_innen der Vereinten Nationen vertritt die Ansicht, dass die Inhaftierung von Maryam Al-Khawaja ganz offensichtlich als weitere Vergeltungsmaßnahme gegen Menschenrechtler_innen im Land zu verstehen sei, und forderte die bahrainische Regierung daher am 5. September auf, sie freizulassen (siehe: http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=14992&LangID=E).

Maryam Al-Khawaja war nach Bahrain gereist, um ihren Vater Abdulhadi Al-Khawaja zu besuchen, der als gewaltloser politischer Gefangener im Jaw-Gefängnis inhaftiert ist. Er befindet sich seit dem 25. August im Hungerstreik, um gegen seine willkürliche Festnahme und Inhaftierung zu protestieren. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sofort und bedingungslos freigelassen werden muss. Er war in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen seiner Beteiligung an den regierungskritischen Protesten des Jahres 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Amnesty International vertritt die Auffassung, dass er lediglich deshalb in Haft gehalten wird, weil er seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hat. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (UNWGAD) stellte im Mai 2012 fest, dass die Inhaftierung von Abdulhadi Al-Khawaja willkürlich ist, und fordert seine sofortige Freilassung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in UA-166/2014 unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-166-2014/oppositioneller-im-hungerstreik.

Zainab Al-Khawaja, die Schwester von Maryam Al-Khawaja, ist zwischen 2011 und 2014 mehrfach festgenommen worden und verbüßte immer wieder kurze Haftstrafen wegen verschiedener Anklagepunkte. Unter anderem lauteten die Anklagen auf "Zerstörung von Regierungseigentum", "Beleidigung von Polizisten", "illegale Versammlung", "Ausschreitungen" und "Anstiftung zu Hass gegen die Regierung". Amnesty International betrachtete sie als gewaltlose politische Gefangene, die nur wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Haft gehalten wurde.