Kein Zugang zu Rechtsbeistand

Im Niemandsland: Flüchtlinge zwischen den Grenzzäunen Syriens und der Türkei

Im Niemandsland: Flüchtlinge zwischen den Grenzzäunen Syriens und der Türkei

Die beiden palästinensischen Flüchtlinge Ali Fares und Mohammed Fares und der syrische Flüchtling Abdalsalam Sakal befinden sich seit dem 22. September in Haft. Am 16. Oktober wurde ihnen erneut der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt. Am 20. Oktober verweigerten die Behörden der Mutter von Mohammed Fares ihren Sohn zu sehen und stritten sogar ab, dass er im Abschiebelager in Erzurum festgehalten wird.

Appell an

INNENMINISTER
Mr Selami Altınok
İçişleri Bakanlığı, Bakanlıklar
Ankara, TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 425 85 09
E-Mail: ozelkalem@icisleri.gov.tr

GENERALDIREKTION FÜR MIGRATIONSSTEUERUNG
Mr Atilla Toros
Director General, Lalegül Çamlıca Mahallesi 122. Sokak
No:2/3 06370, Yenimahalle, Ankara
TÜRKEI
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)
Fax: (00 90) 312 422 09 00 oder (00 90) 312 422 09 99
E-Mail: gocidaresi@goc.gov.tr

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSINSTITUTION
Dr. Hikmet Tülen
Yüksel Caddesi No. 23, Kat 3, Yenişehir
06650 Ankara, TÜRKEI
Fax: (00 90) 312 422 29 96

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
S. E. Herrn Hüseyin Avni Karslioğlu
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie umgehend die Abschiebung von Ali Fares, Mohammed Fares und Abdalsalam Sakal und lassen Sie die drei Männer frei.

  • Gewähren Sie Ali Fares, Mohammed Fares und Abdalsalam Sakal umgehenden und uneingeschränkten Zugang zu rechtlichem Beistand und zu ihren Familien.

  • Bitte gewähren Sie dem syrischen Flüchtling Abdalsalam Sakal vorübergehenden Schutzstatus und ermöglichen sie den palästinensischen Flüchtlingen Ali Fares und Mohammed Fares einen Asylantrag in Übereinstimmung mit dem Ausländer- und Asylgesetz der Türkei zu stellen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Turkish authorities to halt the deportation of Ali Fares, Mohammed Fares and Abdalsalam Sakal and release them.

  • Calling on them to ensure Ali Fares, Mohammed Fares and Abdalsalam Sakal have immediate and unfettered access to legal representation and members of their families.

  • Calling on them to grant Syrian refugee Abdalsalam Sakal temporary protection status and enable Palestinian refugees Ali Fares and Mohammed Fares to lodge asylum claims in line with Turkey’s Law on Foreigners and International Protection.

Sachlage

Am 16. Oktober besuchte der Leiter der Zweigstelle der türkischen NGO Menschenrechtsverein (İHD) in Erzurum zusammen mit einem Rechtsbeistand das Abschiebelager Aşkale in Erzurum im Osten der Türkei, um Ali Fares, Mohammed Fares und Abdalsalam Sakal, denen die Abschiebung droht, zu besuchen. Beamt_innen des Abschiebelagers teilten ihnen mit, dass die drei Männer sich dort befänden, verweigerten dem Rechtsbeistand jedoch, die Männer zu sehen, da ein Treffen nur mit Erlaubnis des Generaldirektors für Migrationssteuerung möglich sei. Am 20. Oktober verwehrten Beamt_innen des Abschiebelagers der Mutter von Mohammed Fares den Zugang zu ihrem Sohn und bestätigten nicht, dass ihr Sohn sich dort befindet. Die Männer befinden sich ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft, was einen Verstoß gegen türkisches Recht und internationale Menschenrechtsstandards darstellt.

Dies ist das zweite Mal seit ihrer Inhaftierung am 22. September, dass den drei Flüchtlingen Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert wird. Am 2. Oktober hatte eine Anwältin der NGO Refugee Rights Centre das Abschiebelager im Istanbuler Bezirk Kumkapı besucht, in dem die Männer zuvor festgehalten worden waren. Auch ihr war der Zugang zu den drei Flüchtlingen verwehrt worden. Am nächsten Morgen erhielt die Anwältin einen Anruf von ihnen. Sie teilten ihr mit, dass man sie in das Abschiebelager in Erzurum bringen werde.

Das Recht von Flüchtlingen und Asylsuchenden auf Zugang zu einem Rechtsbeistand und zu Verwandten ist im Ausländer- und Asylgesetz der Türkei verankert. Paragraf 59/1-b besagt: "Ausländerinnen und Ausländern soll der Zugang und die Möglichkeit zu einem Treffen mit Angehörigen, einem Notar oder einer Notarin und Rechtsbeiständen sowie der Zugang zu Telefondiensten gewährt werden." Zudem besagt Paragraf 68/8: "Einer Person, die sich in Verwaltungshaft befindet, soll der Zugang zu einem Rechtsbeistand, einem Notar oder einer Notarin und Beamt_innen des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge gewährt werden."