Zwangsräumung

Nach der rechtswidrigen Zwangsräumung eines provisorischen Lagers in der haitianischen Hauptstadt Port-au-Prince wurden einige Familien auf ein Grundstück umgesiedelt, auf dem grundlegende Hygiene- und Sicherheitsbedingungen nicht erfüllt sind.

Appell an

BÜRGERMEISTER PORT-AU-PRINCE
Monsieur Muscadin Jean Yves Jason
151, Angle Avenue Jean Paul II et Impasse Duverger
Turgeau
Port-au-Prince
HAITI
(korrekte Anrede : Monsieur le Maire / Sehr geehrter Bürgermeister)
E-Mail: mairiedeportauprince@gmail.com

PRESIDENT
Monsieur Michel Martelly
Palais National
Rue Magny
Port-au-Prince
HAITI

(korrekte Anrede: Monsieur le Président / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 202) 745 7215 (über die haitianische Botschaft in den USA)
E-Mail: communications@presidentmartelly.ht

Sende eine Kopie an

NGO
Groupe d'Appui aux Rapatries & Refugies
69, Rue Christ-roi
P.O. Box 19273
Port-au-Prince, HAITI

E-Mail: garr@garr-haiti.org

BOTSCHAFT DER REPUBLIK HAITI
S.E. Herrn Jean Robert Saget
Uhlandstraße 14, 10623 Berlin
Fax: 030-8855 4135
E-Mail: haitbot@aol.com oder
ambahaiti@aol.com (Sekretariat)

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. September 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie sicher, dass den in das Lager Bicentenaire umgesiedelten Familien ein Mindestmaß an Sicherheit und Hygiene gewährleistet wird und kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach, angemessene Alternativunterkünfte für alle vertriebenen Familien zu stellen.

  • Setzen Sie die vorbeugenden Maßnahmen der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte um, die ein Moratorium für alle Zwangsräumungen von Lagern mit Binnenvertriebenen fordert sowie die Unterbringung aller rechtswidrig Vertriebenen an Orten, die die grundlegenden Anforderungen an Hygiene- und Sicherheitsvoraussetzungen erfüllen.

  • Ich verweise auf die UN-Richtlinien für Binnenflüchtlinge, in denen es heißt, dass Binnenflüchtlinge das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard einschließlich Unterkunft und Grundversorgung besitzen und vor willkürlicher Vertreibung geschützt werden müssen.

Sachlage

Am 14. Juli wurden mehr als 500 Familien aus einem provisorischen Lager rund um das Sylvio Cator-Stadion im Zentrum der Hauptstadt Port-au-Prince vertrieben. Ungefähr ein Fünftel der Familien wurde auf ein Grundstück umgesiedelt, auf dem die Hygiene- und Sicherheitsbedingungen nicht den Mindestanforderungen entsprechen.

103 Familien wurden auf eine kleine Fläche Sumpfland in der Region Bicentenaire umgesiedelt. Das Gelände verfügt weder über Strom noch fließendes Wasser. Die Unterkünfte müssen zudem erst errichtet werden. Außerdem gibt es keine ausreichenden Toiletten. Die Familien haben versucht, neue Unterkünfte zu bauen. Dazu konnten sie ihr vorhandenes Material verwenden, mussten aber auch neues kaufen. Jeder Familie wurde eine Entschädigung von 10.000 haitianischen Gourden (250 US$) zugesprochen, einige warten aber noch auf ihr Geld. Eine Vertriebene erzählte einer lokalen NGO, dass sie den Großteil des Geldes für den Transport der Habseligkeiten der Familie und die Errichtung einer neuen Hütte ausgeben musste. Seitens der Behörden gab es keine Unterstützung beim Transport oder der Anschaffung neuer Materialien. 39 andere vertriebene Familien haben sich ebenfalls in dem Lager niedergelassen, weil sie nicht wissen, wohin sie sonst gehen können. Ihnen wurde mit Räumung gedroht.

Am 22. Juli wurde ungefähr ein Dutzend Mobiltoiletten vor dem Lager aufgestellt. Allerdings müssen die Familien eine stark befahrene Straße überqueren, um sie zu erreichen. Das ist nicht nur für kleine Kinder gefährlich, sondern setzt auch Frauen und Mädchen der Gefahr sexueller Übergriffe aus, insbesondere weil die Toiletten nachts nicht beleuchtet sind. Amnesty International ist sehr um die Sicherheit der Menschen besorgt, weil das Gebiet nicht umzäunt ist und nachts nicht beleuchtet wird. Außerdem gibt es häufig Berichte über sexuelle Gewalt und Raubüberfälle in den Lagern von Port-au-Prince.

Der Aufenthaltsort der anderen 400 Familien ist unbekannt. Sie gehören zu Hunderttausenden, die in Folge des Erdbebens obdachlos wurden und denen nichts anderes übrig blieb, als ihre eigenen Hütten aufzubauen, wo immer sie Platz dafür fanden.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie sicher, dass den in das Lager Bicentenaire umgesiedelten Familien ein Mindestmaß an Sicherheit und Hygiene gewährleistet wird und kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach, angemessene Alternativunterkünfte für alle vertriebenen Familien zu stellen.

  • Setzen Sie die vorbeugenden Maßnahmen der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte um, die ein Moratorium für alle Zwangsräumungen von Lagern mit Binnenvertriebenen fordert sowie die Unterbringung aller rechtswidrig Vertriebenen an Orten, die die grundlegenden Anforderungen an Hygiene- und Sicherheitsvoraussetzungen erfüllen.

  • Ich verweise auf die UN-Richtlinien für Binnenflüchtlinge, in denen es heißt, dass Binnenflüchtlinge das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard einschließlich Unterkunft und Grundversorgung besitzen und vor willkürlicher Vertreibung geschützt werden müssen.

[APPELLE AN]

BÜRGERMEISTER PORT-AU-PRINCE
Monsieur Muscadin Jean Yves Jason
151, Angle Avenue Jean Paul II et Impasse Duverger
Turgeau
Port-au-Prince
HAITI
(korrekte Anrede : Monsieur le Maire / Sehr geehrter Bürgermeister)
E-Mail: mairiedeportauprince@gmail.com

PRESIDENT
Monsieur Michel Martelly
Palais National
Rue Magny
Port-au-Prince
HAITI

(korrekte Anrede: Monsieur le Président / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 202) 745 7215 (über die haitianische Botschaft in den USA)
E-Mail: communications@presidentmartelly.ht

KOPIEN AN
NGO
Groupe d'Appui aux Rapatries & Refugies
69, Rue Christ-roi
P.O. Box 19273
Port-au-Prince, HAITI

E-Mail: garr@garr-haiti.org

BOTSCHAFT DER REPUBLIK HAITI
S.E. Herrn Jean Robert Saget
Uhlandstraße 14, 10623 Berlin
Fax: 030-8855 4135
E-Mail: haitbot@aol.com oder
ambahaiti@aol.com (Sekretariat)

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. September 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 18. November 2010 leitete die Interamerikanische Menschenrechtskommission vorbeugende Maßnahmen ein und forderte die haitianischen Behörden auf, ein Moratorium für alle Zwangsräumungen von Lagern zu erlassen, die Menschen herbergen, die nach dem Erdbeben vom Januar 2010 obdachlos geworden waren. Die Maßnahmen forderten auch dazu auf, alle rechtswidrig Vertriebenen in Gebiete mit einem Mindestmaß an Sicherheit und Hygiene umzusiedeln. Die von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission erlassenen Maßnahmen sind bindend für die betroffenen Staaten.

Sexuelle Gewalt war in Haiti schon vor Januar 2010 weitverbreitet, aber durch die Bedingungen nach dem Erdbeben nahmen die Fälle weiter zu. Frauen und Mädchen leben in ständiger Gefahr sexueller Gewalt, weil die provisorischen Unterkünfte und Hütten unzulänglichen Schutz vor Eindringlingen bieten. Amnesty International hat zudem mehrere Fälle von sexuellen Übergriffen auf Frauen und Mädchen verzeichnet, die auf die mobilen Toiletten gehen wollten. Die Sexualstraftäter sind meistens Mitglieder jugendlicher Banden, die nachts aktiv sind.

Ein aktueller Lagebericht der Pan Amercian Health Organization (PAHO) stellt fest, dass Haitis Gesundheitsministerium (Ministère de Santé Public et de la Population) seit dem Ausbruch im Oktober 2010 363.117 Fälle von Cholera und 5.506 Tote zählte. Seit Beginn der Regenzeit steigen die gezählten Fälle. Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO "ist die Versorgung mit sauberem Wasser und Hygiene entscheidend, wenn die Auswirkungen von Cholera und anderen durch Wasser übertragenen Krankheiten reduziert werden sollen". Vor der Installation der ungefähr ein Dutzend Mobiltoiletten in Bicentenaire mussten die Familien ihre Notdurft in einem großen Abwasserkanal am Eingang zu dem Grundstück verrichten oder in einem verlassenen Haus, in dem sich Becken mit stehendem Wasser befinden, wodurch die Infektionsgefahr mit Cholera erhöht wird.