Sorge um Asylsuchenden

Der tadschikische Asylsuchende Ismon Azimov wurde am 3. Dezember aus einem Übergangslager für Immigranten in der russischen Region Tver entführt. Es wird befürchtet, dass er rechtswidrig an Tadschikistan ausgeliefert wurde, wo ihm Folter und ein unfaires Gerichtsverfahren drohen.

Appell an

VORSITZENDER DES UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Aleksandr Ivanovich Bastrykin
Tekhnicheskii pereulok, dom 2
105005 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Head of the Investigation Committee / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 7) 499 265 9-077 oder -775

LEITER DES GRENZSCHUTZES DER BUNDESAGENTUR FÜR SICHERHEIT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Vladimir Grigorievich Kulishov
Ul. B.Lubianka, d.1/3,
107031 Moscow

RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Head of the Border Control Service / Sehr geehrter Herr Kulishov)
Fax: (00 7) 495 914 2632

Sende eine Kopie an

VERTRETER DER RUSSISCHEN FÖDERATION AM EGMR
Stellvertretender Justizminister
Georghii Olegovich Matiushkin
14 Zhitnaya street
119991 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (00 7) 495 955 5703

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Januar 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, unverzüglich eine unparteiische und wirksame Untersuchung der Entführung von Ismon Azimov einzuleiten.

  • Ich möchte meine Sorge um das Leben und die Sicherheit von Ismon Azimov zum Ausdruck bringen, da ihm bei einer Auslieferung an Tadschikistan Folter, ein unfaires Gerichtsverfahren und andere Menschenrechtsverletzungen drohen.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass es den mutmaßlichen Entführer von Ismon Azimov nicht möglich ist, ihn über die Grenze zu schaffen.

  • ]Ich möchte Sie höflich daran erinnern, dass Sie gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen Personen nicht in Länder ausliefern oder abschieben dürfen, in denen ihnen Folter und/oder andere Misshandlungen drohen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Russian authorities to promptly, impartially and effectively investigate Ismon Azimov’s abduction.

  • Expressing concern for the life and safety of Ismon Azimov who, if transferred to Tajikistan, is facing torture, unfair trail and other human rights violations.

  • Calling on the Russian authorities to ensure that Ismon Azimov’s alleged abductors are unable to traffic him across the border.

  • Reminding the Russian authorities of their obligation under international human rights law not to deport or extradite any person to a country where they are at risk of torture and/or other ill-treatment.

Sachlage

Am 3. Dezember gegen 20 Uhr trafen fünf unbekannte Männer, zwei von ihnen in Polizeiuniformen, an dem etwa 350 km von Moskau entfernt gelegenen Übergangslager für Immigranten ein. Sie sagten der Wachfrau, sie seien von der Polizei, und befahlen ihr, sie ins Gebäude zu lassen. Dann schleppten sie Ismon Azimov mit Gewalt aus seinem Zimmer in einen schwarzen Jeep und fuhren mit ihm davon. Die Verwaltung des Übergangslagers benachrichtigte sofort die Polizei und informierte die russische Einwanderungsbehörde und die Bundesagentur für Sicherheit der Russischen Föderation (FSB). Diese veranlassten eine Untersuchung der Entführung und eine Suche. Die Rechtsbeistände von Ismon Azimov wurden ebenfalls unverzüglich informiert.

Ismon Azimov hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Rechtsmittel gegen seine Auslieferung an Tadschikistan eingelegt. Am 18. April verkündete der EGMR, dass die Rückführung von Ismon Azimov an Tadschikistan gegen Artikel 3 (Verbot der Folter) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Nach der Benachrichtigung über die Entführung von Ismon Azimov wandten sich seine Rechtsbeistände unverzüglich per Telefon und Fax an den Vertreter der Russischen Föderation am EGMR und den Leiter des Grenzschutzes der FSB. Sie forderten sofortige Maßnahmen, um die rechtswidrige Überführung von Ismon Azimov nach Tadschikistan zu verhindern, da diese gegen das Urteil des EGMR verstoße. Bisher liegen den Rechtsbeiständen von Ismon Azimov noch keine Informationen über einen Sucherfolg vor und der Aufenthaltsort von Ismon Azimov ist weiterhin ungeklärt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die tadschikischen Behörden beschuldigen Ismon Azimov, Mitglied der Islamischen Bewegung Usbekistans (Islamic Movement of Uzbekistan – IMU) zu sein, und haben wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an militärischen Übungen und Propaganda für die IMU im Oktober 2007 seine Auslieferung aus Russland gefordert. Es besteht Grund zur Annahme, dass die Beschuldigungen politisch motiviert sind.

Ismon Azimov war am 3. November 2010 in Russland festgenommen worden. Nach seiner Festnahme beantragte er in Russland Asyl. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt. Seither hat er zunächst erfolglos über die russische Justiz gegen seine Auslieferung gekämpft und seinen Fall dann vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht. Am 23. Oktober 2011 ordnete der EGMR Übergangsmaßnahmen an, um seine Auslieferung bis zur genaueren Untersuchung seines Antrags zu verhindern, und er verblieb in Haft. Etwa zu dieser Zeit sollen Angehörige der Sicherheitskräfte Ismon Azimov nachts aufgesucht und ihn bedrängt haben, "freiwilllig" nach Tadschikistan zurückzukehren. Außerdem sollen sie Fotos von ihm gemacht haben, möglicherweise, um ein Reisedokument vorzubereiten, da er keinen Reisepass besitzt.

Anfang November 2012 wurde Ismon Azimovs Verteidigerin informiert, dass ihr Klient am 2. November 2012 aus der Haft entlassen werden sollte. Durch diese unerwarteten Neuigkeiten wurden russische NGOs und Amnesty International alarmiert. In öffentlichen Erklärungen und Appellen verliehen sie ihrer Besorgnis Ausdruck, dass Ismon Azimov entführt und bei seiner Freilassung gewaltsam nach Tadschikistan zurückgebracht werden könnte. Schließlich wurde Ismon Azimov nicht aus der Haft entlassen. Menschenrechtsbeauftragte gehen davon aus, dass diese Entscheidung getroffen wurde, weil die NGOs öffentlich ihre Befürchtungen hinsichtlich eines Entführungsrisikos für Ismon Azimov geäußert hatten.

Amnesty International hat sich angesichts wiederkehrender Berichte, nach denen tadschikische Asylsuchende in Russland entführt und nach Tadschikistan abgeschoben wurden, wiederholt besorgt geäußert. So wurde beispielsweise Savriddin Juraev nach seiner Entlassung aus russischer Haft am 20. Mai 2011 Berichten zufolge am 31. Oktober 2011 entführt. Er soll am 1. November 2011 von einem Moskauer Flughafen ohne Reisepass, lediglich in Besitz einer vorläufigen Asylbescheinigung, nach Tadschikistan geflogen sein. Am 19. April 2012 wurde er zu einer 26-jährigen Haft verurteilt, beteuert jedoch weiterhin seine Unschuld. Es liegen auch Berichte vor, nach denen er in Haft gefoltert und misshandelt wurde.

Nizomkhon Juraev, ein weiterer tadschikischer Staatsbürger, verschwand unmittelbar nach seiner Entlassung aus vorübergehendem russischem Gewahrsam am 29. März 2012. Wenige Tage später tauchte er im tadschikischen Duschanbe wieder auf, obwohl sein Fall vor dem EGMR noch anhängig war. Anna Stavitskaya, die russische Anwältin, die seinen Fall vor den EGMR gebracht hatte, bezweifelt, dass Nizomhon Juraev freiwillig nach Tadschikistan zurückgekehrt ist, weil er sich zuvor aus Angst vor Folter und anderen Misshandlungen immer gegen eine Rückführung gewehrt hatte. Zudem erklärte Anna Stavitskaya, sie habe immer noch seinen Reisepass. Ohne diesen Pass und ohne ausreichende finanzielle Mittel wäre es für Nizomkhon Juraev extrem schwierig, wenn nicht unmöglich gewesen, nach Tadschikistan zurückzureisen. Weitere Einzelheiten zu diesen und anderen Fällen finden Sie in unserem englischsprachigen Bericht Return to Torture: Extradition, Forcible Returns and Removals to Central Asia unter: http://www.amnesty.org/en/library/info/EUR04/001/2013/en

Die Russische Föderation ist den Mindestanforderungen aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und anderen verbindlichen internationalen Standards verpflichtet und muss die Rechte von Asylsuchenden und irregulären MigrantInnen entsprechend nach Treu und Glauben schützen. Insbesondere das in Artikel 3 der EMRK festgeschriebene Verbot der Folter und Misshandlung verlangt, dass niemand in ein Land oder Staatsgebiet ausgeliefert wird, wenn berechtigte Gründe für die Annahme bestehen, dass der betreffenden Person dort Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung drohen würden. Artikel 13 garantiert das Recht auf wirksame Beschwerde bei einer innerstaatlichen Instanz, wenn eine Person in ihren in der Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist.