Tadschiken droht Auslieferung

Die tadschikischen Behörden haben bei den russischen Behörden die Auslieferung von Ismon Azimov beantragt. Ihm wird die "Organisation einer kriminellen Gruppe" vorgeworfen. Er steht unter Verdacht, Mitglied der verbotenen Islamischen Bewegung Usbekistans (Islamic Movement of Uzbekistan – IMU) zu sein. Sollte Ismon Azimov nach Tadschikistan zurückgeführt werden, drohen ihm dort Folter und andere Misshandlungen.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT
Yuri Ya. Chaika
Prosecutor General of the Russian Federation
Bolshaia Dmitrovka, 15 A
125993 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General/ Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 987 58 41

Sende eine Kopie an

STADTGERICHT MOSKAU
123402 Mosco region
Krasnogorsky district
p/o Krasnogorsk 2
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 498 692 60 82

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie mit Nachdruck auf, Ismon Azimov nicht auszuliefern.

  • Ich möchte Sie höflich daran erinnern, dass Sie gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen Personen nicht in Länder ausliefern oder abschieben dürfen, in denen ihnen Folter oder andere Misshandlungen drohen.

  • Bitte prüfen Sie die von Ismon Azimov eingelegten Rechtsmittel im Hinblick seinen Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Berücksichtigen Sie auch andere Formen von notwendigem, internationalem Schutz, falls er keinen Flüchtlingsstatus erlangt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities not to extradite Ismon Azimov.

  • Reminding them that they are obliged under international human rights law not to deport or extradite any person to a country where they would be at risk of torture or other ill-treatment.

  • Asking them to consider Ismon Azimov’s appeal for refugee status in line with the 1951 Convention relating to the Status of Refugees as well as his need for other forms of international protection if he does not qualify for refugee status.

Sachlage

In den vergangenen Jahren hat Amnesty International immer wieder Berichte erhalten, denen zufolge Menschen gefoltert oder anderweitig misshandelt wurden, nachdem sie von Behörden verschiedener Länder an die tadschikischen Behörden ausgeliefert oder anderweitig zurückgeführt worden waren. Gefangene, denen "islamischer Extremismus" zur Last gelegt wird, sind besonders von Folter und Misshandlung in Tadschikistan bedroht.

Ismon Azimov war am 3. November 2010 in Russland festgenommen worden. Am 29. Juni 2011 wurde sein Anwalt darüber informiert, dass der stellvertretende Staatsanwalt seine Auslieferung beschlossen habe. Das Moskauer Stadtgericht wird ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung am 19. Juli prüfen. Ismon Azimov hat in Russland Asyl beantragt. Ende Juni lehnte die Einwanderungsbehörde seinen Einspruch gegen eine Entscheidung der Moskauer Regionalabteilung der Einwanderungsbehörde ab, die ihm den Flüchtlingsstatus verweigert hatte. Sein Anwalt bereitet sich derzeit darauf vor, Rechtsmittel beim Bezirksgericht Basmanyi in Moskau einzulegen. Ismon Azimov droht vielleicht noch vor der Prüfung seiner Rechtsmittel die Auslieferung.

Sein Anwalt und NGO "Institute for Human Rights" in Moskau, das den Anwalt als Vertreter für Ismon Azimov eingeladen hatte und den Fall genau verfolgt hat, gehen davon aus, dass Ismon Azimov keine Verbindung zur Islamischen Bewegung Usbekistans (IMU) hat. In einem offiziellen Dokument von 2009, das die tadschikischen Behörden dem Auslieferungsantrag beifügten, erklärten sie, dass Ismon Azimov sich im Oktober 2007 an militärischen Übungen und Propaganda für die IMU beteiligt habe. Sein Anwalt teilte Amnesty International mit, dass sich Ismon Azimov zu dieser Zeit in Moskau aufhielt, wo er seit 2002 gewohnt und mit Trockenobst gehandelt hatte. Er war nur gelegentlich während der Sommermonate in der Erntezeit in Tadschikistan.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie mit Nachdruck auf, Ismon Azimov nicht auszuliefern.

  • Ich möchte Sie höflich daran erinnern, dass Sie gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen Personen nicht in Länder ausliefern oder abschieben dürfen, in denen ihnen Folter oder andere Misshandlungen drohen.

  • Bitte prüfen Sie die von Ismon Azimov eingelegten Rechtsmittel im Hinblick seinen Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Berücksichtigen Sie auch andere Formen von notwendigem, internationalem Schutz, falls er keinen Flüchtlingsstatus erlangt.

[APPELLE AN]

GENERALSTAATSANWALT
Yuri Ya. Chaika
Prosecutor General of the Russian Federation
Bolshaia Dmitrovka, 15 A
125993 Moscow
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Tadschikistan ist ein Binnenland mit ungefähr 7,2 Millionen EinwohnerInnen, das im Osten an China, im Süden an Afghanistan und im Norden an Usbekistan und Kirgisistan grenzt. 1991 erreichte Tadschikistan seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion erlitt das Land einen wirtschaftlichen Abschwung, der im Zusammenhang mit einem verheerenden Bürgerkrieg stand, der von 1992 bis 1997 dauerte. Dem seit 1994 amtierenden Präsidenten Emomali Rahmon ist es gelungen, Tadschikistan nach dem Bürgerkrieg wieder zu festigen. Er selbst sieht sich als den unverzichtbaren Garant für Stabilität und Frieden, vor allem angesichts der instabilen wirtschaftlichen Lage im Land und der instabilen politischen Lage im Nachbarland Afghanistan.

Amnesty International setzt sich gegen Menschenrechtsverletzungen wie Folter und Misshandlung durch Angehörige der Polizei in Tadschikistan ein, gegen Straffreiheit für Folterer, gegen Gewalt gegen Frauen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In den vergangenen Jahren wurden unabhängige Medien und JournalistInnen wegen ihrer Kritik an den Behörden verfolgt.

Zu den aus Tadschikistan gemeldeten Foltermethoden gehören Elektroschocks, Vergewaltigungen, das Verbrennen mit Zigaretten und das Binden von mit Wasser oder Sand gefüllten Plastikflaschen an die Genitalien der Gefangenen. Auch Schläge mit verschiedenen Gegenständen, Fausthiebe und Tritte sind offenbar häufig angewandte Methoden.

Im Jahr 2010 untersagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in mehreren Fällen die Auslieferung tadschikischer BürgerInnen an Tadschikistan und verwies auf die "weitverbreitete" Anwendung von Folter. 2011 leitete der Gerichtshof Notmaßnahmen ein, um die Auslieferung eines Tadschiken namens Nizomhon Juraev an Tadschikistan zu verhindern.

Am 12. April 2011 sagte der Staatsanwalt von Tadschikistan, Sherhon Salimzoda, der tadschikischen Nachrichtenagentur Asia Plus, dass während der ersten drei Monate des Jahres 2011 Auslieferungsanträge für 35 Menschen an Russland gestellt wurden.

Amnesty International befürchtet, dass Ismon Azimov nach Tadschikistan ausgeliefert oder abgeschoben werden könnte, obwohl er in der Russischen Föderation Asyl beantragt hat. In den vergangenen Jahren hat die Russische Föderation mehrere Personen in Länder wie Tadschikistan oder Usbekistan ausgeliefert, obwohl sie rechtlich dazu verpflichtet ist, diesen Menschen Schutz zu gewähren. Amnesty International erkennt an, dass die Russische Föderation bei der Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und Asylsuchenden Fortschritte macht. Die Organisation ist jedoch besorgt, dass Ismon Azimov nach Tadschikistan ausgeliefert werden könnte, obwohl Russland damit gegen die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie anderer internationaler Abkommen verstoßen würde, zu deren Vertragsstaaten das Land gehört.

Bei der Prüfung des Rechtsmittels von Nizomhon Juraev gegen das Auslieferungsurteil des Staatsanwaltes der Russischen Förderation im April 2011 befand das Stadtgericht Moskau bezugnehmend auf Informationen der Einwanderungsbehörde, dass die Angaben über Folter und unfaire Gerichtsverfahren in Tadschikistan gegenstandslos seien, da das Land Abkommen wie etwa den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet und ratifiziert hat, die Todesstrafe abgeschafft wurde und der Generalstaatsanwalt von Tadschikistan beteuert hat, Nizomhon Juraev würde bei seiner Ankunft in Tadschikistan nicht gefoltert werden. Das Gericht merkte weiterhin an, die Fälle von Menschenrechtsverletzungen in tadschikischen Gefängnissen, die vom UN-Ausschuss gegen Folter festgestellt wurden und auf die sich Nizomhon Juraev beruft, lägen weit in der Vergangenheit. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für die weitere Anwendung von Folter in tadschikischen Hafteinrichtungen gäbe. Darüber hinaus erklärte das Gericht, dem russischen Außenministerium lägen keinerlei Informationen über Menschenrechtsverletzungen in tadschikischen Hafteinrichtungen vor, die die Ablehnung der Auslieferung rechtfertigen würden.