Nicht wieder in Haft

Bhezad Nabavi und Kian Tajbakhash sind bislang nicht wieder in Haft genommen worden, nachdem sie gegen Kaution vorübergehend aus dem Gefängnis entlassen worden waren.

Sachlage

Am 16. März 2010 wurde der ehemalige Parlamentarier Bhezad Nabavi gegen eine Kaution, die ca. 800.000 US-Dollar entsprach, für 20 Tage aus der Haft entlassen, um sich in medizinische Behandlung begeben zu können. Obwohl die Frist abgelaufen ist, hat man ihn bislang nicht ins Gefängnis zurückgebracht. Bhezad Nabavi war im November 2009 zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen "Gefährdung der nationalen Sicherheit" und "Propaganda gegen den Staat" verurteilt worden. Im Februar 2010 wurde das Strafmaß im Berufungsverfahren auf fünf Jahre reduziert.

Kian Tajbakhash, ein Akademiker, der die iranische und die US-amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt, wurde am 13. März 2010 gegen eine Kaution derselben Höhe für 15 Tage freigelassen, um das iranische Neujahrsfest feiern zu können. Auch er wurde bislang nicht ins Gefängnis zurückgebracht. Kian Tajbakhash war ursprünglich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafmaß wurde im Berufungsverfahren auf fünf Jahre reduziert. Man hatte ihn wegen "Gefährdung der nationalen Sicherheit" und "Spionage und Kontaktaufnahme zu Ausländern, die in Opposition zum System stehen" für schuldig befunden.

Bei den übrigen Personen, die zuvor gegen Kaution aus der Haft entlassen wurden, handelt es sich um folgende sieben Männer: Hossein Rassam, einen iranischen Angestellten der britischen Botschaft in Teheran, den ehemaligen Vizepräsidenten Mohammad Ali Abtahi, den ehemaligen Vize-Innenminister Mohammad Atrianfar, den ehemaligen Vize-Außenminister Mohsen Aminzadeh, den ehemaligen Regierungssprecher Abdollah Ramazanzadeh, das ehemalige Parlamentsmitglied Mohsen Mirdamadi sowie Maziar Bahari, einen kanadisch-iranischen Reporter des Magazins Newsweek, dem im Anschluss an seine Freilassung die Ausreise gestattet wurde. Die meisten waren zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Berufungsverfahren können jederzeit stattfinden und wenn den Rechtsmitteln nicht stattgegeben wird, könnten die Männer sofort wieder inhaftiert werden.

Am 18. April wurde Mohsen Mirdamadi wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" und "Propaganda gegen den Staat" zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nachdem Maziar Bahari das Land verlassen hatte, wurde er am 8. Mai 2010 in Abwesenheit zu 13 Jahren Haft und 74 Peitschenhieben verurteilt. Die Strafe setzt sich zusammen aus vier Jahren Gefängnis wegen der "Beschaffung und Einbehaltung geheimer Dokumente" in Bezug auf Gerichtsunterlagen über die verbotene Partei "Freedom Movement of Iran", ein Jahr wegen "Propaganda gegen das System", zwei Jahren wegen "Beleidigung des Religionsführers" im Zusammenhang mit einer privaten E-Mail, zwei Jahren und 74 Peitschenhieben wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" durch das Filmen von Sicherheitskräften, die während Demonstrationen das Feuer eröffneten, sowie sechs Monaten wegen "Beleidigung des Präsidenten" im Zusammenhang mit einem Foto, das jemand mit der Facebook-Seite von Maziar Bahari verlinkt hatte. Die Verhängung dieser Strafe sowie anderer Strafen in jüngster Zeit – wie sechs Jahre Haft und 74 Peitschenhiebe, die in Abwesenheit gegen die Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Shadi Sadr (s. UA 52/2007) verhängt wurden, – sollen offenbar eine Warnung für alle diejenigen sein, die im Vorfeld oder zum Jahrestag der umstrittenen Präsidentschaftswahlen von 2009 über die Situation im Iran berichten wollen.

Sollten die genannten Personen erneut inhaftiert werden, würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten und ihre sofortige und bedingungslose Freilassung fordern.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Amnesty International wird sich mit weiteren Aktionen für die genannten Personen einsetzen, sollten sie erneut inhaftiert werden.