NGO droht Schließung

Amnesty International

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Der ecuadorianischen Organisation Fundamedios droht die Schließung. Vermutlich versuchen die Behörden so, die Rechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit in Ecuador einzuschränken und die legitime Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen und NGOs zu behindern. Auch andere Organisationen könnten geschlossen werden.

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MENSCHENRECHTSORGANISATION
Fundamedios
Iñaquito E2-32 y UNP, Edificio UNP
Piso 4, Ofic. 403
Quito
ECUADOR

BOTSCHAFT DER REPUBLIK ECUADOR
S. E. Herrn Jorge Enrique Jurado Mosquera
Joachimstaler Straße 10-12
10719 Berlin
Fax: 030 - 800 969 699
E-Mail: info@ecuadorembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Oktober 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die rechtmäßige Arbeit der Organisation Fundamedios in keiner Weise beeinträchtigt wird.

  • Bitte reformieren Sie das Dekret Nr. 16, um sicherzustellen, dass es mit den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen Ecuadors im Einklang steht, darunter den rechtsstaatlichen Prinzipien bei der Strafverfolgung und die Empfehlungen der Resolution des UN-Menschenrechtsrates zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass die nationalen Regierungen verpflichtet sind, Menschenrechtsverteidiger_innen zu schützen und Bedingungen zu schaffen, die sicherstellen, dass Menschenrechtsverteidiger_innen ihren Tätigkeiten ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen nachgehen können, wie es in der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen von 1998 festgelegt ist.

Sachlage

Am 8. September setzte das Nationale Sekretariat für Kommunikation (Secretaría Nacional de Comunicación – Secom) die Organisation Fundamedios darüber in Kenntnis, dass ein Verfahren zur Schließung der NGO in Gang gesetzt worden sei. Laut der Mitteilung habe die Organisation, welche sich für Meinungsfreiheit in Ecuador einsetzt, gegen ihre eigene Satzung sowie gegen das Dekret Nr. 16 verstoßen. Das Dekret enthält eine Reihe von Einschränkungen und Vorschriften für NGOs. Die Vertreter_innen von Fundamedios haben nun zehn Tage Zeit, sich gegen die Vorwürfe zu wehren und gegen die Entscheidung vorzugehen.

Laut der Mitteilung hat "Fundamedios Nachrichten, Meldungen und Essays mit unbestreitbar politischem Unterton veröffentlicht, der die Ausrichtung dieser gesellschaftlichen Organisation deutlich macht, deren Aufgabenbereich sich auf gesellschaftliche Kommunikation und gesellschaftlichen Journalismus beschränken sollte." Fundamedios hat die Verwicklung in parteipolitische Aktivitäten abgestritten und sieht in dem Vorgehen des Secom eine Vergeltungsmaßnahme dafür, dass die NGO Gefahren für die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Ecuador prüft und aufdeckt.

Weiterhin heißt es in der der Mitteilung, dass Fundamedios gegen Artikel 26 des Dekrets Nr. 16 verstoßen habe. Dieser Artikel besagt, dass die "Verfolgung politischer Aktivitäten, die politischen Parteien und Bewegungen mit Eintragung beim Nationalen Wahlrat vorbehalten sind, und die den Landesfrieden beeinträchtigen oder der Regierungspolitik zuwiderlaufen und daher die Staatssicherheit national oder international gefährden", ein Grund für die Schließung einer Organisation sei.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Juni 2013 bewilligte der ecuadorianische Präsident Rafael Correa Delgado das Dekret Nr. 16, welches den Behörden weitreichende Befugnisse im Hinblick auf die Überwachung und Auflösung von Nichtregierungsorganisationen einräumt. Das Dekret sieht keine Verfahrensgarantien für die Schließung von Organisationen vor und gibt NGOs keine Handhabe, sich vor der Schließung gegen diese zu wehren und gegen die erhobenen Vorwürfe vorzugehen.

Einige Monate nachdem das Dekret erlassen worden war, wurde die Indigenen- und Umweltschutzorganisation Fundación Pachamama am 4. Dezember 2013 geschlossen. Laut der Anordnung zur Schließung soll die NGO gegen das Dekret verstoßen haben, welches bei einer "Abweichung von den Vereinszwecken, derentwegen die NGO gegründet wurde" und der "Verfolgung politischer Aktivitäten, die politischen Parteien und Bewegungen mit Eintragung beim Nationalen Wahlrat vorbehalten sind, und die den Landesfrieden beeinträchtigen oder der Politik der Regierung zuwiderlaufen und daher die Staatssicherheit national oder international gefährden" die Schließung der betreffenden NGO vorsieht. (Nähere Informationen dazu finden Sie online unter: "Polizei schließt NGO Pachamama", https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-326-2013/polizei-schliesst-ngo-pachamama)

Eine kürzlich vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedete Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen fordert Staaten auf, zu gewährleisten, dass Gesetze zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit klar definierte Bestimmungen enthalten, die mit den internationalen Menschenrechtsnormen im Einklang stehen. Weiter heißt es, dass solche Gesetze nicht dazu eingesetzt werden dürfen, die Ausübung der Menschenrechte einzuschränken oder zu verhindern. Hierzu zählen auch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung, welche unverzichtbar für den Schutz und die Förderung anderer Rechte sind (A/HRC/RES/22/6).