Freilassungen
Demonstration in Bahrain, Februar 2011
© Amnesty
Eine Gruppe von 23 Oppositionellen, die seit August 2010 in Bahrain inhaftiert waren, wurde in der Nacht zum 23. Februar nach Protesten der Bevölkerung Bahrains freigelassen.
Sachlage
Die 23 AktivistInnen, zu denen auch führende Mitglieder der schiitischen Gemeinschaft in Bahrain gehören, waren im August vergangenen Jahres festgenommen worden; das Gerichtsverfahren wurde am 28. Oktober 2010 eröffnet. Während ihrer Untersuchungshaft wurden die Oppositionellen 15 Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und durften keinen Kontakt zu ihren Familien und ihren Rechtsbeiständen aufnehmen. Die 23 Menschen waren der Verschwörung gegen die Regierung angeklagt, die sie mit "terroristischen" und anderen Mitteln zu stürzen versucht hätten. Die Freilassung erfolgte in den frühen Morgenstunden des 23. Februars, nachdem seit dem 14. Februar massive Proteste gegen die Inhaftierung der Oppositionellen stattgefunden hatten. Neben der Freilassung der Gefangenen forderten die Protestierenden unter anderem die Einführung politischer Reformen. Seit dem 14. Februar sind in Bahrain sieben Protestierende von der Bereitschaftspolizei getötet worden, Hunderte wurden verletzt.
Neben den 23 schiitischen Oppositionsaktivisten wurden weitere politische Gefangene sowie Menschen, die aus anderen Gründen inhaftiert worden waren, entlassen. König Shaikh Hamad bin ’Issa Al Khalifa hatte vergangenen Montag entsprechende Anweisungen gegeben.
Die Schwester eines Inhaftierten sagte im Gespräch mit Amnesty International am 24. Februar: "Ich bin wirklich glücklich über die Freilassung meines Bruders. Es war wie eine Geburtstagsfeier, eine Wiedergeburt. Um ein Uhr morgens wurden die Tore geöffnet und einer nach dem anderen kam heraus. Wir waren so glücklich darüber, meinen Bruder zu sehen!"
Am 28. Oktober, dem ersten Prozesstag, hatten alle Angeklagten die gegen sie erhobenen Vorwürfe bestritten. Die meisten von ihnen sagten damals aus, dass sie in der Untersuchungshaft gefoltert oder auf andere Weise misshandelt worden seien. Einige sagten außerdem, sie seien am Tag zuvor von Sicherheitskräften bedroht worden. Sie seien gewarnt worden, sich vor Gericht nicht über ihre Behandlung zu beschweren, da sie sonst weitere Folter zu befürchten hätten. In den darauffolgenden Wochen wurde der Prozess vertagt, nachdem die Rechtsbeistände der Angeklagten ihr Mandat aus Protest gegen die fehlende unabhängige Untersuchung der Folter- und Misshandlungsvorwürfe niedergelegt hatten. Infolge der Weigerung der Angeklagten, einen vom Gericht gestellten Rechtsbeistand als Ersatz zu akzeptieren, verzögerte sich das Verfahren weiter.