Oppositionelle erneut gefoltert

Eine Gruppe von 23 inhaftierten Oppositionellen, die in Bahrain gerade vor Gericht stehen, gab an, im Gefängnis nach ihrem ersten Prozesstag am 28. Oktober erneut Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt worden zu sein. Sie sagten vor Gericht aus, dass sie bereits nach ihren Festnahmen im August bzw. September gefoltert und auf andere Weise misshandelt worden waren. Sie haben immer noch nur sehr eingeschränkten Zugang zu ihren AnwältInnen. und ihre Sicherheit im Gefängnis ist weiterhin in Gefahr.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT
Shaikh Khalifa bin Salman Al Khalifa
Office of the Prime Minister
P.O. Box 1000, Al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Highness)
Fax: (00 973) 1753 3033

JUSTIZMINISTER
Shaikh Khaled bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, Al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 973) 1753 6343

Sende eine Kopie an

STAATSANWALT
Ali Fadhul Al Buainin
Public Prosecution
P.O. Box 207, Al-Manama,
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Dear Public Prosecutor)
Fax: (00 973) 1757 0005

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ahmed Mohamed Yousif Aldoseri
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Dezember 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Leiten Sie umgehend eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Vorwürfe über Folter und anderen Misshandlungen ein, welche die Gefangenen vor und nach dem 28. Oktober erhoben haben.

  • Bitte ermöglichen Sie den Gefangenen regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien und ihren Rechtsbeiständen.

  • Ich fordere Sie auf, alle 23 Gefangenen vor Vergeltungsmaßnahmen wegen ihrer Vorwürfe, gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein, zu schützen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Bahraini authorities to carry out a prompt and thorough independent investigation into the allegations of torture and other ill-treatment made by the detainees before and after 28 of October.

  • Urging the Bahraini authorities to allow detainees regular access to their lawyers in private and to their families.

  • Urging the Bahraini authorities to protect the 23 detainees from any possible retaliation for alleging that they have been tortured or otherwise ill-treated.

Sachlage

Das Verfahren der 23 Aktivisten, zu denen auch führende Mitglieder der schiitischen Gemeinschaft in Bahrain gehören, wurde am 28. Oktober eröffnet. Sie sind alle einer Verschwörung angeklagt, um die Regierung mit "terroristischen" und anderen Mitteln zu stürzen. Am ersten Prozesstag bestritten sie alle die Anklagen und die meisten von ihnen sagten aus, dass sie in der Untersuchungshaft gefoltert oder auf andere Weise misshandelt worden seien. Einige sagten außerdem, sie seien am Tag zuvor von Sicherheitskräften bedroht worden. Sie wurden gewarnt, sich vor Gericht nicht über ihre Behandlung zu beschweren, da sie sonst weitere Folter zu befürchten hätten.

Die RichterInnen lehnten es ab, auch nur einen der Angeklagten gegen Kaution freizulassen. Sie stimmten aber einem Antrag der Verteidigung zu, die Gefangenen aus der Haftanstalt "Dry Dock" in Manama, der Hauptstadt Bahrains, in ein anderes Gefängnis zu verlegen. So sollen sie vor weiteren möglichen Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte geschützt werden. Bis jetzt befinden sie sich allerdings noch in der Haftanstalt "Dry Dock", wenn auch in einem anderen Teil des Gefängnisses und nicht mehr in Einzelhaft.

Ihre AnwältInnen beklagten, dass sie ihre Mandanten nur sehr selten sehen dürfen. In den ersten beiden Wochen der Untersuchungshaft, als sie eigenen Angaben zufolge gefoltert und auf andere Weise misshandelt wurden, hatten die 23 Gefangenen keinen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen. Sie konnten ihre AnwältInnen erst sehen, als sie etwa zwei Wochen nach ihrer Festnahme der Staatsanwaltschaft vorgeführt wurden. Das nächste Mal trafen sie Ihre Anwältinnen am ersten Prozesstag, dem 28. Oktober.
Der zweite Prozesstag war der 11. November. Die VerteidigerInnen teilten dem Gericht mit, dass einige der Angeklagten ausgesagt hatten, sie seien gefoltert oder auf andere Weise misshandelt worden. So sollen sie nach der Verhandlung am 28. Oktober unter anderem gezwungen worden sein, mehrere Stunden lang ununterbrochen zu stehen. Am 25. November wird der dritte Prozesstag sein.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Medienberichten zufolge sind die 23 politischen Aktivisten, darunter Menschenrechtsverteidiger und schiitische Geistliche, Ende August angeklagt worden, eine verbotene Organisation gegründet zu haben, deren Ziel es ist, die Regierung zu stürzen und die Verfassung außer Kraft zu setzen sowie Menschen aufzuwiegeln, "das politische System des Landes zu stürzen und zu verändern". Sie wurden auch angeklagt, Terrorhandlungen geplant und Gelder dafür gesammelt und andere Straftaten begangen zu haben, die auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes von 2006 unter Strafe stehen.

Eine Delegation von Amnesty International war am ersten Prozesstag vor dem Strafgericht in Manama anwesend. Außerdem begleiteten VertreterInnen der britischen, US-amerikanischen und französischen Botschaft sowie PressemitarbeiterInnen und Angehörige der Angeklagten den Beginn der Gerichtsverhandlung. In den Tagen vor Prozessbeginn konnten BeobachterInnen von Amnesty International AnwältInnen und Familienangehörige der Angeklagten treffen.

Als das Verfahren am 11. November fortgesetzt wurde, schickten die oben erwähnten Botschaften und die Menschenrechtsorganisation "Frontline" BeobachterInnen vor Gericht. Alle Angeklagten erschienen vor Gericht mit geschorenen Köpfen. Es ist unklar, ob sie im Gefängnis mit ihrer Zustimmung rasiert wurden, oder wie vermutet wird, um sie zu demütigen.

Nur zwei der 23 Gefangenen wurden nach ihren Foltervorwürfen für eine unabhängige medizinische Untersuchung zu ÄrztInnen außerhalb des Gefängnisses gebracht. Zwei andere wurden ins Büro des Staatsanwalts zur Untersuchung vor die gleichen Gerichtsmediziner geschickt, die einige der Gefangenen bereits vor Prozessbeginn untersucht hatten. AnwältInnen zufolge waren die medizinischen Berichte nicht eindeutig.

Der Präsident des Gerichts gab der Bitte der AnwältInnen um regelmäßige und persönliche Treffen mit ihren Mandanten statt, lehnte aber andere Anträge ab, wie den Antrag auf eine neue Befragung der Inhaftierten, eine Ermittlung zu den Foltervorwürfen sowie eine unabhängige medizinische Untersuchung der Häftlinge.