Unmittelbar drohende Hinrichtungen

Ein Poster zeigt verschiedene Menschen, darüber der Schriftzug "India's Heroes Jailed"Poster für die Freilassung der Bhima Koregaon 11 mit deren gezeichneten Portraits

Poster für die Freilassung von Mitgliedern der indischen Menschenrechtsgruppe Bhima Koregaon 11

Der indische Staatspräsident hat die Gnadengesuche von mindestens sechs zum Tode Verurteilten abgelehnt. Ihnen droht nun unmittelbar die Hinrichtung.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
President Pranab Mukherjee
Rashtrapati Bhavan
New Delhi 110 004, INDIEN
(Anrede: Dear President Mukherjee / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 91) 11 230 172 90

MINISTERPRÄSIDENT
Mr Narendra Modi
The Prime Minister’s Office
South Block, Raisina Hill
New Delhi 110 001, INDIEN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 91) 11 230 195 45

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S. E. Herrn Vijay Gokhale
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2655 7000
E-Mail: dcm@indianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. September 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie die Hinrichtungen aller sechs zum Tode Verurteilten und wandeln Sie alle bereits verhängten Todesurteile in Haftstrafen um.

  • Ich fordere Sie auf, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass sich Indien durch die Wiederaufnahme der Hinrichtungen gegen den regionalen und globalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe stellt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging authorities in India to not execute the six prisoners and commute all death sentences to terms of imprisonment.

  • Urging them to establish an official moratorium on all executions with a view to abolishing the death penalty.

  • Reminding them that India's decision to carry out executions sets the country against regional and global trends towards abolition of the death penalty.

Sachlage

Surendra Koli wurde in fünf Fällen schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Das Gericht legte ihm zur Last, zwischen 2005 und 2006 in Nithari im Bundesstaat Uttar Pradesh mehrere Mädchen entführt, vergewaltigt und ermordet zu haben. Im Februar 2011 bestätigte der Oberste Gerichtshof sein Todesurteil. Es sind noch weitere Verfahren gegen ihn anhängig.

Die beiden Frauen Renukabai und Seema wurden ebenfalls zum Tode verurteilt, nachdem sie für schuldig befunden worden waren, zwischen 1990 und 1996 fünf Kinder entführt und ermordet zu haben. Der Oberste Gerichtshof bestätigte ihre Todesurteile im August 2006. In Indien werden selten Frauen zum Tode verurteilt.

Rajendra Wasnik wurde wegen der Vergewaltigung und Ermordung eines Mädchens im März 2007 in Maharashtra für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil im Februar 2012.

Der indische Staatspräsident lehnte das Gnadengesuch von Jagdish ab, der wegen der Ermordung seiner Frau und seiner fünf Kinder im August 2005 schuldig gesprochen worden war und daraufhin zum Tode verurteilt wurde. Der Oberste Gerichtshof bestätigte sein Urteil im September 2009.

Holiram Bordoloi wurde wegen der Ermordung von drei Männern im November 1996 im Bundesstaat Assam zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte sein Todesurteil im April 2005. Sein an den indischen Staatspräsidenten gerichtetes Gnadengesuch wurde den Berichten zufolge von den Behörden in Assam verlegt und neun Jahre lang nicht berücksichtigt. Im März 2014 wies die Nationale Menschenrechtskommission Indiens die Bundesbehörden an, über den Status des Gnadengesuchs zu berichten.

Im Januar 2014 wandelte der Oberste Gerichtshof in Indien das Strafmaß von 15 Todeskandidat_innen aufgrund der verspäteten Bearbeitung ihrer Gnadengesuche durch den Staatspräsidenten in Gefängnisstrafen zwischen fünf und zwölf Jahren um. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass eine "unangemessene und unverhältnismäßige Verzögerung der Vollstreckung des Todesurteils Folter gleichkommt".

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im indischen Rechtssystem stellt ein Gnadengesuch nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel häufig die letzte Möglichkeit dar, die Umwandlung eines Todesurteils zu erwirken.

Seit seiner Amtsübernahme 2012 hat Staatspräsident Mukherjee mindestens 26 Gnadengesuche abgelehnt. Im November 2012 nahm Indien nach einer achtjährigen Hinrichtungsunterbrechung die Exekutionen wieder auf. Eine weitere Hinrichtung erfolgte 2013.

Die Exekutionen von Ajmal Kasab und Afzal Guru wurden heimlich durchgeführt. In beiden Fällen war die Öffentlichkeit nicht über das Hinrichtungsdatum in Kenntnis gesetzt worden. Im Fall von Afzal Guru erhielt die Familie erst nach der Vollstreckung eine Benachrichtigung über die Hinrichtung, und der Leichnam wurde den Angehörigen nicht zur Bestattung ausgehändigt. In der vom UN-Menschenrechtsausschuss verabschiedeten Resolution 2005/59 werden Staaten, die noch die Todesstrafe verhängen, aufgefordert, "die Öffentlichkeit über die Verhängung der Todesstrafe und alle festgelegten Hinrichtungstermine zu informieren".

Im Januar 2014 legte der Oberste Gerichtshof in Indien Leitlinien zum Schutz der Rechte von Todeskandidat_innen fest. Gemäß der Leitlinien sollten die Todeskandidat_inne einen Rechtsbeistand konsultieren dürfen, über die Ablehnung ihres Gnadengesuches schriftlich informiert werden und ein Anrecht auf eine physiologische und psychologische Behandlung haben. Zudem sollte ihnen vor der Hinrichtung der Besuch von Familienangehörigen gewährt werden. Die Hinrichtung darf allerdings erst frühestens zwei Wochen nach Ablehnung des Gnadengesuches durchgeführt werden.

Recherchen von Amnesty International und der indischen Menschenrechtsorganisation People's Union for Civil Liberties über den Obersten Gerichtshof in Indien weisen darauf hin, dass die Verhängung von Todesstrafen dort willkürlich erfolgt. Davon sind größtenteils Menschen betroffen, die in Armut leben und wenig Einfluss haben.

Durch die Wiederaufnahme der Hinrichtungen stellt sich Indien gegen den regionalen und globalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. Insgesamt haben sich 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Von 41 Staaten im asiatisch-pazifischen Raum haben 17 die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere zehn führen sie in der Praxis nicht mehr durch und Fidschi wendet sie nur noch bei außerordentlichen militärischen Verbrechen an. In den letzten zehn Jahren haben vier asiatisch-pazifische Staaten die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft: Bhutan und Samoa im Jahr 2004, die Philippinen 2006 und die Cookinseln 2007. UN-Institutionen und Mechanismen haben Mitgliedstaaten wiederholt dazu aufgerufen, ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen. Unter anderem wurde dies in der Verabschiedung von drei Resolutionen der UN-Generalversammlung zur Todesstrafe im Dezember 2007, 2008, 2010 und 2012 deutlich. Indien hat gegen alle vier Resolutionen gestimmt.

Amnesty International wendet sich ausnahmslos gegen die Anwendung der Todesstrafe, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben darstellt und die extremste Form einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bestrafung ist. Die Organisation vertritt diese Ansicht ungeachtet der Schuldfrage, der Art des Verbrechens, der Hinrichtungsmethode oder spezifischer Eigenschaften der zum Tode verurteilten Person.