Religionsgemeinschaft angegriffen

In einer kleinen Ahmadiyya-Gemeinde in der pakistanischen Provinz Punjab wurden am 27. Juli Häuser in Brand gesteckt, nachdem einer der Bewohner der Blasphemie bezichtigt worden war. Zwei Kinder und ihre Großmutter kamen dabei ums Leben. Viele weitere Personen wurden schwer verletzt.

Appell an

PREMIERMINISTER
Nawaz Sharif

Prime Minister House, Pakistan Secretariat
Constitution Avenue, Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Premierminister)
Fax: (00 92) 51 9220 404
E-Mail: pmmediaoffice@gmail.com

MINISTERPRÄSIDENT VON PUNJAB
Mian Mohammad Shahbaz Sharif
Chief Minister’s Office
7, Club Road, GOR I, Lahore, PAKISTAN
(Anrede: Dear Chief Minister Sharif / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 92) 42 9920 4310
Twitter: @CMShehbaz

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
S.E. Herrn Syed Hasan Javed
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030 2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. September 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am Abend des 27. Juli warf ein muslimischer Mann einem Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Ahmadi in Gujranwala vor, gotteslästerliche Inhalte auf seiner Facebookseite veröffentlicht zu haben. Die Ahmadi sind eine kleine Religionsgemeinschaft, die sich selbst als muslimisch betrachten, jedoch in Pakistan von vielen Muslim_innen als Andersgläubige angesehen werden. Sie sind regelmäßig gewalttätigen Übergriffen und staatlich sanktionierter Diskriminierung ausgesetzt.

Eine Gruppe muslimischer Bewohner_innen suchte den beschuldigten Mann bei sich zuhause auf. Es kam zu einem Handgemenge mit Angehörigen der Ahmadi, bei dem auch Schüsse fielen, in deren Folge zwei der muslimischen Bewohner_innen verletzt wurden. Daraufhin fanden sich über 100 Personen zusammen und begannen, das Haus sowie weitere Häuser von Angehörigen der Ahmadi zu stürmen. Augenzeugenberichten zufolge wurden dabei einige Häuser in Brand gesteckt. Viele Bewohner_innen der Ahmadiyya-Gemeinde flohen, manche wollten jedoch aus Angst ihre Häuser nicht verlassen. Bushara Bibi und ihre beiden Enkelinnen, die acht Monate alte Kainat und die siebenjährige Hira, starben infolge einer Rauchvergiftung. Eine weitere Frau erlitt aufgrund einer Rauchvergiftung eine Fehlgeburt.

Die Ahmadi werfen der Polizei vor, sie nicht vor den Übergriffen geschützt zu haben. Rettungskräfte konnten aus Angst vor Angriffen durch die Menschenmenge nicht bis zu den Menschen in den brennenden Häusern vordringen. Angaben von Ordnungskräften zufolge erschienen nach dem Zwischenfall über 100 Personen auf der Polizeiwache und forderten die Strafverfolgung des Mannes, dem Blasphemie vorgeworfen wird. Die Polizei gab an, gegen 420 Personen wegen des Übergriffs auf die Gemeinschaft der Ahmadiyya Anklage erheben zu wollen, wobei 20 dieser Personen namentlich genannt wurden.

Die Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Ahmadi in Gujranwala fürchten weitere Angriffe und gehen nach eigenen Angaben nicht davon aus, dass die Polizei die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht. Die örtliche Polizei hat den Vorfall offiziell erfasst und registriert, bisher ist offenbar jedoch noch niemand in Verbindung mit den Gewalttaten und Tötungen festgenommen worden. Amnesty International hat in Pakistan mehrere Fälle dokumentiert, in denen Angehörige religiöser Minderheitengruppen auf öffentlichen Druck hin der Blasphemie beschuldigt wurden. Dies führt in der Regel zu einem noch gewalttätigeren Vorgehen gegen diese Gruppen. Die pakistanischen Behörden haben solche Gewalttaten in der Vergangenheit nicht angemessen untersucht und die Verantwortlichen nur sehr selten zur Rechenschaft gezogen.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte leiten Sie eine Untersuchung der Übergriffe auf die Gemeinschaft der Ahmadiyya in Gujranwala vom 27. Juli ein, bei denen Bushara Bibi und ihre beiden Enkelinnen Kainat und Hira ums Leben kamen. Stellen Sie die Verantwortlichen in Verfahren vor Gericht, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen und in denen nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass weder gegen Angehörige der Gemeinschaft der Ahmadiyya in Gujranwala noch gegen andere religiöse Minderheitengruppen Anklage wegen Blasphemie erhoben wird. Sorgen Sie bitte zudem in ganz Pakistan für die Sicherheit der Ahmadi.

  • Die derzeitigen Blasphemiegesetze geben großen Anlass zur Sorge, da sie die Rechte auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit bedrohen und in böser Absicht in persönlichen Streitigkeiten eingesetzt werden. Daher fordere ich Sie höflich auf, die Blasphemiegesetze aufzuheben oder zu reformieren.

[APPELLE AN]

PREMIERMINISTER
Nawaz Sharif

Prime Minister House, Pakistan Secretariat
Constitution Avenue, Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Premierminister)
Fax: (00 92) 51 9220 404
E-Mail: pmmediaoffice@gmail.com

MINISTERPRÄSIDENT VON PUNJAB
Mian Mohammad Shahbaz Sharif
Chief Minister’s Office
7, Club Road, GOR I, Lahore, PAKISTAN
(Anrede: Dear Chief Minister Sharif / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 92) 42 9920 4310
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KOPIEN AN
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S.E. Herrn Syed Hasan Javed
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030 2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. September 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Ahmadi werden in Pakistan sehr stark verfolgt. Allein in diesem Jahr sind dort mindestens drei Ahmadis getötet worden, davon zwei in der Provinz Punjab. Zahlreiche weitere Angehörige der Religionsgemeinschaft werden eigenen Angaben zufolge wegen ihrer religiösen Ansichten regelmäßig schikaniert. Die Ahmadi sind eine kleine religiöse Minderheitengemeinschaft, die sich selbst als muslimisch betrachten, jedoch in Pakistan von vielen Muslim_innen als Andersgläubige angesehen werden. Eine im Jahr 1974 vorgenommene Verfassungsänderung erklärte die Ahmadi als "nicht muslimisch". In den 1980er-Jahren verhängte die pakistanische Regierung Gesetze, nach denen Angehörige der Gemeinschaft der Ahmadiyya nicht öffentlich predigen und sich nicht als Muslime bezeichnen dürfen. Bei Zuwiderhandlung kann ihnen eine lebenslange Haftstrafe oder – unter den Blasphemiegesetzen – sogar der Tod drohen.

Nach den pakistanischen Blasphemiegesetzen sind "Vergehen in Verbindung mit Religion" als Straftaten zu betrachten. So kann "Entweihung des Korans" eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen, und "Beleidigung des Propheten Mohammed" sogar mit dem Tod geahndet werden. Personen, die der Blasphemie bezichtigt werden, laufen Gefahr, von Privatpersonen und Ordnungskräften schikaniert und anderweitig angegriffen zu werden.

Die pakistanischen Blasphemiegesetze haben zu einem Klima religiös motivierter Gewalt beigetragen, in dem sowohl religiöse Minderheiten als auch Muslim_innen verfolgt werden. Die Gesetze werden häufig dazu eingesetzt, unbegründete Anschuldigungen zu erheben mit dem Ziel, persönliche Rechnungen in Land- und Geschäftsstreitigkeiten zu begleichen. Die Blasphemiegesetze sind sehr vage formuliert, sodass die Polizei und die Justizbehörden sie oft sehr willkürlich auslegen. Bisher ist in Pakistan noch nie jemand wegen des Straftatbestands der Blasphemie hingerichtet worden. Allerdings hat es in der Vergangenheit öfter Fälle gegeben, in denen Personen, die wegen Blasphemievorwürfen inhaftiert sind, im Gefängnis von Mitinsassen oder Beamt_innen getötet worden sind. Auch Personen, die nicht inhaftiert sind und der Blasphemie beschuldigt werden, sind in der Vergangenheit von Gruppen, die sich der Selbstjustiz verschrieben haben, getötet worden. Selbst gegen hochrangige Beamt_innen, die Kritik an den Blasphemiegesetzen geäußert haben, sind Mordanschläge verübt worden.

In Artikel 18 und 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist festgelegt, dass jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung hat. In internationalen Menschenrechtsabkommen ist vorgesehen, dass jeder bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen ist, die das Gesetz vorschreibt und die notwendig und angemessen sind, um unter anderem die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern. Dies ist bei den Blasphemiegesetzen nicht der Fall.

Im Allgemeinen Kommentar 34 des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) durch die Vertragsstaaten überwacht, heißt es, dass "Blasphemiegesetze und Gesetze, die den Mangel an Respekt gegenüber einer Religion oder einem Glaubenssystem unter Strafe stellen, mit dem IPBPR unvereinbar sind." Es sei denn es handelt sich um einen Fall nach Artikel 20(2) des IPBPR: "Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten." Diese Gesetze dürfen jedoch nach Ansicht des UN-Menschenrechtsausschusses keinesfalls bestimmte Religionen oder Glaubenssysteme bevorzugen oder benachteiligen.