Drohende Folter

Ergebnis dieser Urgent Action

Der gewaltlose politische Gefangene Jakarkhon Sheikho 'Ali wurde am 3. Oktober ohne Anklageerhebung freigelassen. Fast dreieinhalb Monate lang hatte man ihn ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und offenbar auch gefoltert.

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Jakarkhon Sheikho 'Ali

Der politische Aktivist und Angehörige der kurdischen Minderheit in Syrien Jakarkhon Sheikho 'Ali wird ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Er befindet sich in der Abteilung für militärische Sicherheit in der Stadt Aleppo nordöstlich der Hauptstadt Damaskus. Es ist möglich, dass er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit festgehalten wird. Er ist in Gefahr, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden.

Appell an

PRÄSIDENT VON SYRIEN
His Excellency President Bashar al-Assad
President
Presidential Palace
al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410

INNENMINISTER
His Excellency Major S’aid Mohamed Samour
Minister of Interior
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 3428

KOPIEN AN
VERTEIDIGUNGSMINISTER
His Excellency
Lieutenant-General Ali Ben-Mohammed Habib Mahmoud
Minister of Defence
Ministry of Defence
Omayyad Square
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 223 7842

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
S. E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25, 10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de oder
press@syrianembassy.de oder
secretary@syrianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. August 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ARABIC, ENGLISH, FRENCH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • expressing concern that Jakarkhon Sheikho 'Ali appears to be a prisoner of conscience, detained solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association, and calling on the authorities to release him immediately and unconditionally unless he is to be charged with a recognizably criminal offence;

  • calling on the authorities to ensure that he will not be tortured or otherwise ill-treated, and reminding them that Syria is a state party to the UN Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment;

  • urging the authorities to immediately allow him visits from his family, a lawyer of his choosing and any medical treatment he may require.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • Ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass Jakarkhon Sheikho 'Ali allem Anschein nach ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit festgehalten wird, und die Behörden auffordern, dass er unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, sofern man ihn nicht einer erkennbar strafbaren Handlung anklagt;

  • die Zusicherung fordern, dass Jakarkhon Sheikho 'Ali nicht gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wird und die Behörden daran erinnern, das Syrien Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist;

  • die Behörden auffordern, dass Jakarkhon Sheikho 'Ali sofortigen Zugang zu seiner Familie, einer rechtlichen Vertretung seiner Wahl und, falls nötig, medizinische Versorgung erhält.

Sachlage

Allem Anschein nach nahmen militärische Sicherheitskräfte den 28 jährigen Jakarkhon Sheikho 'Ali am Abend des 20. Juni 2009 fest. Während der ersten Woche seiner Haft erhielt seine Familie keinerlei Informationen über seinen Aufenthaltsort und darüber, wie es ihm ging. Über Umwege fanden sie heraus, dass er in der Abteilung für militärische Sicherheit in Aleppo festgehalten wird. Syrische Menschenrechtsorganisationen und kurdische politische Parteien in Syrien gehen davon aus, dass Jakarkhon Sheikho 'Ali von den Sicherheitskräften festgenommen wurde, weil er ein führendes Mitglied der kurdischen demokratischen al-Wifaq-Partei ist. Die Partei ist in Syrien verboten.

Zuvor waren zwei Versuche, Jakarkhon Sheikho 'Ali festzunehmen, erfolglos geblieben. Anfang 2008 durchsuchte einer der syrischen Geheimdienste sein damaliges Zuhause in 'Efrin, einer Stadt in der Nähe von Aleppo, trafen ihn dort aber nicht an. Im Februar 2009 durchsuchten Sicherheitskräfte des Militärs sein neues Zuhause in Aleppo, aber auch diesmal war er nicht da. 2009 wurde Jakarkhon Sheikho 'Ali zudem sowohl von Sicherheitskräften des Militärs, als auch von MitarbeiterInnen der inneren Sicherheit, mindestens drei mal zu Verhören einbestellt. Er wurde jedoch bei keinem der Verhöre festgenommen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

KurdInnen werden in Syrien aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. Vielen von ihnen wird das Recht auf die syrische Staatsangehörigkeit vorenthalten, weshalb sie im Bereich der Bildung, der Berufswahl, der Gesundheitsversorgung und auf anderen Gebieten nicht die selben Rechte wie syrische StaatsbürgerInnen genießen. Kurdische MenschenrechtsverteidigerInnen und andere engagierte BürgerInnen sowie Personen, die Verbindungen zu kurdischen politischen Parteien haben sollen oder Gruppen, die Bedenken hinsichtlich der Behandlung der syrischen KurdInnen äußern, sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, willkürlich festgenommen und in vielen Fällen auch gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden. Ein Beispiel ist der kurdische politische Aktivist und gewaltlose politische Gefangene Mesh’al al-Tammo. Er wurde am 11. Mai 2009 von dem Strafgericht in Damaskus aufgrund seiner friedlichen Aktivitäten als Sprecher der verbotenen kurdischen Partei Sepela Kurdi-Syria zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Man nahm Mesh’al al-Tammo am 15. August 2008 fest, sein Aufenthaltsort blieb bis zu seiner Überführung in das 'Adra-Gefängnis am 26. August 2008 unbekannt. Es wurden starke Bedenken bezüglich der Dauer seiner Untersuchungshaft, und der Fairness seines Prozesses geäußert. Berichten zufolge wollten die AnwältInnen von Mesh’al al-Tammo sieben ZeugInnen der Verteidigung vorladen, um in dem Prozess auszusagen, aber das Gericht kam diesem Ersuch nicht nach, weshalb keiner der Zeugen vor Gericht erscheinen konnte. Das Recht des Angeklagten, ZeugInnen vorzuladen und sie zu befragen, ist ein Grundpfeiler eines fairen Prozesses.