Hungerstreikenden droht Zwangsernährung

Vier chilenischen Gefangenen, die sich im Hungerstreik befinden, droht die Zwangsernährung. Unter bestimmten Umständen kann die Zwangsernährung eine grausame, erniedrigende oder unmenschliche Behandlung sein.

Appell an

GESUNDHEITSMINISTER
Mr. Jaime Mañalich

Minister of Health
Ministry of Health
Mac Iver 541
Santiago
CHILE

(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 56) 2 6322405

Sende eine Kopie an

AMTIERENDER LEITER DES VICTORIA-HOSPITALS
Dr. Joaquin Sanzana Muñoz
Interim Director Victoria Hospital
Av. Dartnell S/N

Victoria,
Malleco 4720000
CHILE

Fax: (00 56) 45 556000

BOTSCHAFT DER REPUBLIK CHILE
S.E. Herrn Jorge Eduardo O'Ryan Schutz
Mohrenstr. 42, 10117 Berlin
Fax: 030-726 203 603
E-Mail: comunicaciones@echile.de oder über Webseite: http://www.echile.de/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Juli 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, Ihren Pflichten nachzukommen und das Rechte auf Gesundheit der vier Hungerstreikenden zu respektieren und insbesondere sicherzustellen, dass die Gefangenen dauerhaften Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhalten.

  • Ich möchte meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die Zwangsernährung von Hungerstreikenden, sofern diese sich in einem zurechnungsfähigen geistigen Zustand befinden, keine medizinische Notwendigkeit besteht oder diese Maßnahme nicht in Einklang mit medizinisch-ethischen Grundsätzen erfolgt, eine grausame, erniedrigende oder unmenschliche Behandlung darstellt.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass das mit der Behandlung der vier Hungerstreikenden betraute medizinische Personal nicht unter Druck gesetzt wird, diejenigen Gefangenen, die sich in einem zurechnungsfähigen geistigen Zustand befinden, zwangszuernähren oder andere Handlungen gegen sie vorzunehmen, die gegen die medizinische Ethik verstoßen.

Sachlage

Die Gesundheitsbehörden im Norden der Region Araucanía haben einen Gerichtsbeschluss beantragt, der es ihnen ermöglichen soll, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit von vier Gefangenen der Volksgruppe der Mapuche zu sichern, die sich seit 80 Tagen im Hungerstreik befinden und ausschließlich Wasser oder mit Zucker versetztes Wasser zu sich nehmen. Die Behörden möchten die Befugnis erlangen, medizinische Untersuchungen und andere Maßnahmen einschließlich der Zwangsernährung durchführen zu können, um das Leben der Gefangenen zu sichern. Héctor Llaitul, Jonathan Huillical, José Hueniche und Ramón Llanquileo möchten ausdrücklich nicht, dass ihnen intravenös Flüssigkeit zugeführt wird oder man sie zwangsernährt. Sie befinden sich zur Zeit im Victoria-Hospital in der Provinz Malleco.

Gefangene, die einen Hungerstreik durchführen, haben wie alle anderen Inhaftierten das Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung. Eine solche Versorgung setzt jedoch die vorherige Inkenntnisssetzung und Zustimmung der Betroffenen voraus. Die Gefangenen müssen über die zu erwartenden gesundheitlichen Folgen eines Hungerstreiks aufgeklärt werden und das Recht haben, eine medizinische Versorgung einschließlich der Zwangsernährung abzulehnen. Amnesty International wendet sich gegen die Zwangsernährung von Hungerstreikenden, die sich in guter psychischer Verfassung befinden, sofern diese ohne ärztliche Aufsicht geschieht, keine zwingenden medizinischen Gründe dafür vorliegen oder sie in einer grausamen Weise durchgeführt wird. Die medizinische Notwendigkeit ist der einzige Grund, der eine Zwangsernährung aus menschenrechtlicher Sicht rechtfertigen könnte. Zuvor müssen jedoch die geistige Zurechnungsfähigkeit und die gesundheitlichen Bedürfnisse des Hungerstreikenden untersucht werden. Eine Zwangsernährung darf nur unter ständiger ärztlicher Aufsicht und nur von medizinisch geschultem Personal vorgenommen werden. Der Weltärztebund hat in seinen Deklarationen von Tokio und Malta als medizinisch-ethische Grundsätze festgehalten, dass bei geistig zurechnungsfähigen Hungerstreikenden keine Zwangsernährung vorgenommen werden darf, wenn diese eine solche ablehnen, und dass die Zwangsernährung einer Person in einwandfreiem geistigen Zustand unzulässig ist.

Die vier Gefangenen begannen am 15. März ihren Hungerstreik und protestierten damit gegen die Anwendung von Anti-Terrorgesetzen gegen sie und die Verletzung von Grundsätzen rechtsstaatlicher Verfahren. Am 22. März verurteilte sie das Strafgericht Cañete wegen eines Raubüberfalls in Verbindung mit der Einschüchterung und dem versuchten Mord an einem stellvertretenden Staatsanwalt sowie schwerer Körperverletzung an Angehörigen der Polizei zu einer Haftstrafe zwischen 20 und 25 Jahren. Am 3. Juni hob der Oberste Gerichtshof in Chile dieses Urteil teilweise auf und senkte das Strafmaß auf eine Haftzeit zwischen zehn und 14 Jahren.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, Ihren Pflichten nachzukommen und das Rechte auf Gesundheit der vier Hungerstreikenden zu respektieren und insbesondere sicherzustellen, dass die Gefangenen dauerhaften Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhalten.

  • Ich möchte meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die Zwangsernährung von Hungerstreikenden, sofern diese sich in einem zurechnungsfähigen geistigen Zustand befinden, keine medizinische Notwendigkeit besteht oder diese Maßnahme nicht in Einklang mit medizinisch-ethischen Grundsätzen erfolgt, eine grausame, erniedrigende oder unmenschliche Behandlung darstellt.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass das mit der Behandlung der vier Hungerstreikenden betraute medizinische Personal nicht unter Druck gesetzt wird, diejenigen Gefangenen, die sich in einem zurechnungsfähigen geistigen Zustand befinden, zwangszuernähren oder andere Handlungen gegen sie vorzunehmen, die gegen die medizinische Ethik verstoßen.

[APPELLE AN]

GESUNDHEITSMINISTER
Mr. Jaime Mañalich

Minister of Health
Ministry of Health
Mac Iver 541
Santiago
CHILE

(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 56) 2 6322405

KOPIEN AN
AMTIERENDER LEITER DES VICTORIA-HOSPITALS
Dr. Joaquin Sanzana Muñoz
Interim Director Victoria Hospital
Av. Dartnell S/N

Victoria,
Malleco 4720000
CHILE

Fax: (00 56) 45 556000

BOTSCHAFT DER REPUBLIK CHILE
S.E. Herrn Jorge Eduardo O'Ryan Schutz
Mohrenstr. 42, 10117 Berlin
Fax: 030-726 203 603
E-Mail: comunicaciones@echile.de oder über Webseite: http://www.echile.de/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Juli 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die vier der Volksgruppe der Mapuche angehörigen Gefangenen Héctor Llaitul, Jonathan Huillical, José Hueniche und Ramón Llanquileo führten bereits im Jahr 2010 einen Hungerstreik durch, an dem zwischenzeitlich insgesamt 34 Personen teilnahmen. Dieser Streik endete im Oktober 2010 nach Verhandlungen zwischen VertreterInnen der Häftlinge und der Regierung. Eine Übereinkunft, die von allen Seiten unterzeichnet wurde, hält fest, dass Verfahren, die in der Vergangenheit unter Anwendung der Anti-Terrorgesetze geführt wurden, in die Zuständigkeit der Strafgerichtsbarkeit überführt werden. Die Vereinbarung sieht ferner vor, dass die Regierung Militärgesetze reformieren wird und dass andere Maßnahmen getroffen werden, um den Forderungen der Mapuche im Rahmen internationaler Menschenrechtsstandards nachzukommen.