Hinrichtung ausgesetzt

Ergebnis dieser Urgent Action

Der Gouverneur des US-Bundesstaates Ohio hat die für den 6. Juni geplante Hinrichtung des libanesischen Staatsbürgers Abdul Hamin Awkal für zwei Wochen ausgesetzt, da dieser an einer psychischen Erkrankung leidet. Nun soll ein Gericht mehr Zeit zur Prüfung der Frage erhalten, ob der Gefangene überhaupt "tauglich" für die Hinrichtung ist.

Der Gouverneur des US-Bundesstaates Ohio hat die für den 6. Juni geplante Hinrichtung des libanesischen Staatsbürgers Abdul Hamin Awkal für zwei Wochen ausgesetzt, da dieser an einer psychischen Erkrankung leidet. Nun soll ein Gericht mehr Zeit zur Prüfung der Frage erhalten, ob der Gefangene überhaupt "tauglich" für die Hinrichtung ist.

Sachlage

Die Hinrichtung von Abdul Hamin Awkal war für den Vormittag des 6. Juni im Bundesstaat Ohio angesetzt worden. Ein Gericht hatte den seit vielen Jahren psychisch kranken Libanesen des 1992 begangenen Mordes an seiner Ehefrau Latife Awkal und ihrem Bruder Mahmoud Abdul-Aziz schuldig gesprochen. In der Untersuchungshaft waren Abdul Hamin Awkal Neuroleptika und Antidepressiva verschrieben worden. Der vorsitzende Richter hatte die bei dem Angeklagten diagnostizierten Depressionen als derart schwer eingeschätzt, dass er Abdul Hamin Awkal für nicht verhandlungsfähig erklärte. Abdul Awkal wurde daraufhin in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht und dort mit höher dosierten Neuroleptika behandelt, bis man ihn schließlich für verhandlungstauglich erklärte.

Bei einer Anhörung am 10. Mai vor dem Begnadigungsausschuss von Ohio legten die Rechtsbeistände von Abdul Hamin Awkal Nachweise über die schweren Depressionen und wahnhaften Störungen des Libanesen vor. Der Psychiater Dr. Phillip Resnick erklärte, dass er bei Abdul Hamin Awkal 2005, 2007 und 2012 eine schizoaffektive Störung festgestellt habe. Dabei handelt es sich um eine schwerwiegende psychische Erkrankung, bei der eine Psychose zusammen mit einer Störung des Gemütszustands auftritt. Weiterhin ging er detailliert auf die "außergewöhnlichen und verfolgungsbesessenen Wahnvorstellungen" von Abdul Hamin Awkal ein. In einem Brief an Gouverneur John Kasich schrieb einer der Rechtsbeistände von Abdul Hamin Awkal: "Abdul Hamin Awkal lebt in einer Wahnwelt", in der er glaube, dass er "Kriege im Irak und Afghanistan angeführt habe", "hochrangige RegierungsbeamtInnen per Post berate", dass er als Antwort verschlüsselte Nachrichten erhalte und dass "die CIA ihn töten wolle", weil er "ihnen nicht mehr helfe".

Der Begnadigungsausschuss erkannte zwar an, dass "Abdul Hamin Awkal an einer schizoaffektiven Störung des depressiven Typs leidet", sprach sich jedoch mit acht Stimmen und einer Gegenstimme gegen die Begnadigung des Gefangenen aus. Gouverneur Kasich, der nicht an das Votum des Ausschusses gebunden ist, lehnte am 30. Mai 2012 das Gnadengesuch von Abdul Hamin Awkal ab.

Am 4. Juni entschied ein Richter, dass es Hinweise dafür gebe, dass Abdul Hamin Awkal nach US-amerikanischer Gesetzeslage nicht hingerichtet werden könne, weil er die Gründe für die gegen ihn ergangene Strafe und die Bedeutung dieses Strafmaßes nicht erfasse. Gleichwohl lehnte der Oberste Gerichtshof von Ohio mit Urteil vom 5. Juni einen Hinrichtungsaufschub ab, um dem Richter Gelegenheit für eine nochmalige Anhörung zu geben. Zwei Mitglieder des Obersten Gerichtshofs erklärten in ihrem Minderheitenvotum, ihrer Einschätzung nach sei ein Hinrichtungsaufschub geboten, damit sich Dr. Resnick mit der Frage befassen kann, ob die Todesstrafe an Abdul Hamin Awkal vollzogen werden darf. Später am selben Tag setzte Gouverneur Kasich die geplante Hinrichtung des Gefangenen für zwei Wochen aus, um dem Richter Gelegenheit zu geben, zur Frage der Zulässigkeit der Hinrichtung von Abdul Hamin Awkal eine Anhörung durchzuführen.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.