Asylsuchende in Foltergefahr

Staatliche Folterstätten: Gefängnis in Kiew

Staatliche Folterstätten: Gefängnis in Kiew

Zwei verschleppte usbekische Asylsuchende könnten sich in großer Gefahr befinden. Es wird befürchtet, dass die beiden Männer gegen ihren Willen nach Usbekistan zurückgeführt worden sind, wo ihnen Folter und andere Misshandlungen drohen.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT
Yurii Yakovlevich Chaika
Bolshaia Dmitrovka 15 A
125993 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 692 17 25

Leiter der Ermittlungsbehörde
Aleksandr Ivanovich Bastrykin
Investigation Committee
Tekhnicheskii pereulok, dom 2
105005 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Chairman of the Investigation Committee / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 7) 499 265 90 77 oder (00 7) 499 265 97 75

Sende eine Kopie an

VERTRETER DER RUSSISCHEN FÖDERATION BEIM EGMR
Georgiy Olegovich Matyushkin
Ul Zhitnaya 14
119991 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (00 7) 495 955 503
E-Mail: representationpermderussie@wanadoo.fr

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-Botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Juli 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte leiten Sie umgehend eine unparteiische und zielgerichtete Untersuchung der Verschleppung von Dilshodbek Nazarov und Davronbek Mamazhonov ein, ermitteln Sie ihren Aufenthaltsort und gewährleisten Sie ihre Sicherheit.

  • Ich fordere Sie höflich auf, Ihren Verpflichtungen gemäß internationalen Menschenrechtsnormen nachzukommen, keine Person in ein Land auszuweisen, auszuliefern oder auf andere Weise dorthin zurückzuführen, in dem ihr Folter oder anderweitige Misshandlung droht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Russian authorities to investigate promptly, impartially and effectively the abductions of Davronbek Mamazhonov and Dilshodbek Nazarov, establish their whereabouts and ensure their safety.

  • Calling on them to comply with their obligations under international human rights law not to deport, extradite or otherwise return any person to a country where they would be at risk of torture or other ill-treatment.

Sachlage

Dilshodbek Nazarov und Davronbek Mamazhonov wurden am 26. beziehungsweise am 27. Mai 2014 in der russischen Oblast Kaliningrad entführt. Am 26. Mai rief Dilshodbek Nazarov von seinem Handy aus seine Anwältin an und sagte ihr, dass man ihn in ein Auto gezwungen habe und ihn zum Flughafen bringe. Er ist seitdem telefonisch nicht mehr zu erreichen. Berichten zufolge hatte ein Beamter des Nationalen Sicherheitsdienstes von Usbekistan (SNB) Dilshodbek Nazarov am 23. Mai angerufen und ihn aufgefordert, nach Usbekistan zurückzukehren. Im Juli 2013 hatte der Usbeke vorübergehendes Asyl in Russland beantragt. Die russische Migrationsbehörde (FMS) lehnte seinen Antrag jedoch ab. Dilshodbek Nazarov legte im Januar 2014 Rechtsmittel gegen die Entscheidung der FMS ein. Das Rechtsmittelverfahren ist noch anhängig.

Am Morgen des 27. Mai kamen drei Männer auf offener Straße auf Davronbek Mamazhonov zu, von denen zwei tarnfarbene Uniformen trugen. Die Männer zwangen ihn, in ein Auto einzusteigen und fuhren zu einem unbekannten Ort. Im Februar 2014 hatte Davronbek Mamazhonov einen Antrag auf vorübergehendes Asyl in Russland gestellt, der jedoch von der FMS in Kaliningrad abgelehnt worden war. Das Rechtsmittel, das er gegen diese Entscheidung eingelegt hat, ist von der FMS bisher noch nicht überprüft worden. Am 27. Mai beantragte ein Rechtsbeistand, der beide Männer vertritt, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Erlass vorläufiger Maßnahmen. Noch am selben Tag forderte der Gerichtshof gemäß Regel 39 der Verfahrensordnung des EGMR die russischen Behörden auf, Davronbek Mamazhonov und Dilshodbek Nazarov nicht auszuliefern oder anderweitig gegen ihren Willen nach Usbekistan zu überstellen, bis der Gerichtshof eine umfassende Entscheidung zu den von ihnen eingereichten Beschwerden getroffen hat. MenschenrechsverteidigerInnen befürchten, dass Angehörige der russischen Strafverfolgungsbehörden die beiden Männer in Zusammenarbeit mit dem usbekischen SNB verschleppt haben und sie möglicherweise bereits nach Usbekistan zurückgeführt wurden.

2010 nahmen die usbekischen Behörden Dilshodbek Nazarov und Davronbek Mamazhonov wegen Anklagen der Zugehörigkeit zu "religiösen extremistischen, separatistischen, fundamentalistischen oder anderen verbotenen Organisationen" und der "Produktion und Verbreitung von Materialien, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen" in eine internationale Fahndungsliste auf. Dilshodbek Nazarov und Davronbek Mamazhonov wurden im Oktober 2010 beziehungsweise im März 2012 von Angehörigen der russischen Polizei in Kaliningrad festgenommen. Nachdem die russische Generalstaatsanwaltschaft eine Auslieferung an Usbekistan abgelehnt hatte, wurden beide Männer jedoch wieder freigelassen. In beiden Fällen hatte die Generalstaatsanwaltschaft entschieden, dass die Behörden keine ausreichenden Beweise vorlegen konnten, um eine Auslieferung zu rechtfertigen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 25. Juli 2010 nahmen die usbekischen Behörden Dilshodbek Nazarov auf eine internationale Fahndungsliste auf. Man klagte ihn gemäß Paragraph 244-2 des usbekischen Strafgesetzbuchs wegen der Zugehörigkeit zu "religiösen extremistischen, separatistischen, fundamentalistischen oder anderen verbotenen Organisationen" und gemäß Paragraph 244-1 wegen der "Produktion und Verbreitung von Materialien, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen" an. Er wurde beschuldigt, der islamischen Bewegung "Nurchilar" anzugehören, die in Usbekistan verboten ist. In der Folge nahmen russische PolizeibeamtInnen ihn am 19. Oktober 2010 in Kaliningrad fest. Nachdem die russische Generalstaatsanwaltschaft seine Auslieferung an Usbekistan im März 2012 abgelehnt hatte, wurde er jedoch wieder freigelassen.

Davronbek Mamazhonov wurde am 19. August 2010 auf die internationale Fahndungsliste aufgenommen. Gegen ihn wurde gemäß der Artikel 244-1 und 244-2 des usbekischen Strafgesetzbuches wegen seiner mutmaßlichen Zugehörigkeit zu der in Usbekistan verbotenen Islamischen Turkestan-Partei Anklage erhoben. Russische PolizistInnen nahmen ihn am 14. März 2012 in Kaliningrad fest. Auch er wurde dann jedoch, nach der Entscheidung der russischen Generalstaatsanwaltschaft, dass eine Auslieferung an Usbekistan nicht gerechtfertigt sei, am 10. Juli 2012 wieder freigelassen.

Seit der Unabhängigkeit Usbekistans von der UdSSR im Jahre 1991 verfolgt Amnesty International die Menschenrechtslage im Land genau. Tausende gläubiger Muslim_as sind in Usbekistan in unfairen Gerichtsverfahren wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden. Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen in Haft sind sehr häufig. Viele Gefangene werden unter Bedingungen festgehalten, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen. Die Organisation ist besorgt, dass die usbekischen Behörden sich im Namen der nationalen Sicherheit und des Kampfes gegen den Terrorismus aktiv darum bemühen, dass Nachbarstaaten Personen nach Usbekistan ausliefern, die im Zusammenhang mit ihrer Zugehörigkeit zu islamischen Bewegungen oder verbotenen islamistischen Parteien wie der Nurchilar oder der Tatsache, dass sie gläubige Muslim_as sind, des Extremismus verdächtigt werden. Mit "Nur" (Nurchilar, Nurdzhylar) bezeichnen die Sicherheitskräfte in der Region Zentralasien die AnhängerInnen des türkischen muslimischen Theologen Said Nursi. In Usbekistan und Russland gilt seine Bewegung als "extremistisch". In Usbekistan sind bereits Hunderte seiner tatsächlichen und mutmaßlichen AnhängerInnen wegen der Zugehörigkeit zu einer illegalen Organisation in unfairen Verfahren verurteilt worden.

Die Islamische Ost-Turkestan-Bewegung (East Turkestan Islamic Movement), auch bekannt als Islamische Bewegung Usbekistans (Islamic Movement of Uzbekistan – IMU), ist eine islamische Oppositionsgruppe, die ihre Wurzeln in Usbekistan hat und den gewaltsamen Umsturz des Präsidenten von Usbekistan, Islam Karimov, sowie die Einrichtung eines Kalifats oder eines islamischen Staats anstrebt. Die IMU wird von der UN und den USA als Terrorgruppe betrachtet und ist in allen fünf Republiken Zentralasiens verboten.

Recherchen von Amnesty International haben gezeigt, dass die meisten Personen nach ihrer Rückführung nach Usbekistan in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden und sich somit in erhöhter Gefahr befinden, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Amnesty International erhält aus Usbekistan immer wieder glaubhafte Vorwürfe über weitverbreitete und routinemäßige Folterungen und anderweitige Misshandlungen von Personen während ihrer Festnahme, bei ihrer Überführung, in Polizeigewahrsam, in Untersuchungshaft und während ihrer Haftstrafe durch Sicherheitskräfte und Gefängnispersonal. Amnesty International hat ermittelt, dass die Behörden den von Gefangenen erhobenen Vorwürfen von Folter und anderweitiger Misshandlung in den meisten Fällen nicht wirksam nachgehen.

Amnesty International hat jüngst eine Reihe von Fällen dokumentiert, in denen die russischen Behörden offenbar mit zentralasiatischen Sicherheitsbehörden zusammengearbeitet haben, um die Verschleppung und Ausweisung von Personen zu ermöglichen, deren Auslieferung durch den Erlass vorläufiger Maßnahmen von Seiten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestoppt wurde. Weitere Informationen finden Sie im englischsprachigen Bericht Return to Torture: Extraditions, forcible returns and removals to Central Asia (Index EUR 04/001/2013) unter http://www.amnesty.org/en/library/info/EUR04/001/2013/en.