Drohende Hinrichtung

Pakistan

Pakistan

Behram Khan soll am 30. Juni durch den Strang hingerichtet werden. Dies wäre die erste Hinrichtung in Pakistan seit fast vier Jahren und könnte dazu führen, dass die Behörden noch weitere Exekutionen durchführen. Der Präsident von Pakistan ist der einzige, der die Vollstreckung des Todesurteils gegen Behram Khan dauerhaft abwenden kann.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Asif Ali Zardari
Pakistan Secretariat
Islamabad
PAKISTAN
(korrekte Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 92) 51 920 4974
E-Mail: publicmail@president.gov.pk

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
Herrn Mazhar Javed
Geschäftsträger a.i., Gesandter
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Juni 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, die Hinrichtung von Behram Khan umgehend und dauerhaft zu stoppen.

  • Darf ich Sie daran erinnern, dass Amnesty International der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die extremste Form der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bestrafung ist und eine Verletzung des Rechts auf Leben darstellt.

  • Ich möchte die pakistanische Regierung mit Nachdruck bitten, ein allgemeines Hinrichtungsmoratorium im Land zu erlassen, das auch Behram Khans Urteil einschließt, und damit einen ersten Schritt in Richtung Abschaffung der Todesstrafe zu unternehmen. Dies entspräche dem wachsenden weltweiten Trend und den UN-Resolutionen 62/149, 63/168 und 65/206.

  • Darüber hinaus möchte ich darauf dringen, dass Sie, Herr Präsident, alle bereits gefällten Todesurteile in Haftstrafen umwandeln.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on President Zardari to immediately halt Behram Khan’s execution.

  • Reminding President Zardari of Amnesty International’s position that the death penalty is the ultimate cruel, inhumane and degrading punishment, and a violation of the right to life.

  • Calling for the Pakistan government to establish an official moratorium on all executions in the country, including Behram Kahn’s, as a first step towards abolition of the death penalty, in line with the growing global trend, and UN General Assembly resolutions 62/149 (2007), 63/168 (2008) and 65/206 (2010).

  • Urging the Pakistan President to commute all existing death sentences.

Sachlage

Behram Khan wurde am 23. Juni 2003 wegen Mordes an dem Anwalt Mohammad Ashraf von einem Antiterrorgericht zum Tode verurteilt. Am 15. April 2003 betrat Behram Khan das Hohe Gericht in Sindh, um den Anwalt Qurban Ali Chauhan zu töten. Denn der Anwalt verteidigte einen Mann, der beschuldigt wird, Behram Khans Onkel mütterlicherseits getötet zu haben. Doch in der Annahme, Qurban Ali Chauhan vor sich zu haben, tötete Behram Khan einen anderen Mann, Mohammad Ashraf. Der Polizeiunterinspektor Pir Bux, der Behram Khan zum Gericht begleitet hatte, wurde wegen Beihilfe zum Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Rechtsmittel gegen das Todesurteil von Behram Khan vor dem Hohen Gericht in Sindh und dem Obersten Gerichtshof von Pakistan wurden ebenso zurückgewiesen wie das Gnadengesuch an den pakistanischen Präsidenten Asif Ali Zardari. Am 10. Mai stellte das Antiterrorgericht endgültig einen Hinrichtungsbefehl für den 23. Mai aus. Doch am 17. Mai setzte der Präsident die Hinrichtung von Behram Khan aus und verschob die Vollstreckung des Todesurteils auf den 30. Juni.
Dies wäre die erste Hinrichtung in Pakistan seit Ende 2008 und die erste unter der derzeitigen Regierung.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, die Hinrichtung von Behram Khan umgehend und dauerhaft zu stoppen.

  • Darf ich Sie daran erinnern, dass Amnesty International der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die extremste Form der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bestrafung ist und eine Verletzung des Rechts auf Leben darstellt.

  • Ich möchte die pakistanische Regierung mit Nachdruck bitten, ein allgemeines Hinrichtungsmoratorium im Land zu erlassen, das auch Behram Khans Urteil einschließt, und damit einen ersten Schritt in Richtung Abschaffung der Todesstrafe zu unternehmen. Dies entspräche dem wachsenden weltweiten Trend und den UN-Resolutionen 62/149, 63/168 und 65/206.

  • Darüber hinaus möchte ich darauf dringen, dass Sie, Herr Präsident, alle bereits gefällten Todesurteile in Haftstrafen umwandeln.

[APPELLE AN]

STAATSPRÄSIDENT
Asif Ali Zardari
Pakistan Secretariat
Islamabad
PAKISTAN
(korrekte Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 92) 51 920 4974
E-Mail: publicmail@president.gov.pk

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
Herrn Mazhar Javed
Geschäftsträger a.i., Gesandter
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Juni 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die pakistanische Regierung vollstreckt seit Ende 2008 keine Hinrichtungen mehr, Todesurteile werden aber weiter gefällt, im Jahr 2011 mindestens 313. Über die Hälfte dieser 2011 verhängten Todesurteile ergingen wegen Mordes, andere aufgrund von Drogenhandel, Vergewaltigung oder Entführung mit Lösegeldforderung. Drei Menschen wurden wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt, doch seit der Gründung Pakistans wurde noch nie ein wegen Blasphemie Verurteilter hingerichtet. Nach Schätzung der pakistanischen Menschenrechtskommission befinden sich derzeit mehr als 8.300 Menschen in den Todeszellen des Landes.

Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen nach fast vier Jahren würde eine Abkehr Pakistans von regionalen und globalen Trends zur Abschaffung der Todesstrafe bedeuten. Bisher haben über zwei Drittel aller Länder dieser Welt die Todesstrafe gesetzlich oder in der Praxis abgeschafft. Erst kürzlich, am 13. März 2012, schloss sich die Mongolei als 141. Land dieser Gruppe an: Sie unterzeichnete das zweite Fakultativprotokoll des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat.

Von insgesamt 41 Ländern in der asiatisch-pazifischen Region haben 17 die Todesstrafe bereits gesetzlich abgeschafft, zehn Länder wenden sie in der Praxis nicht mehr an und ein Land – Fidschi – vollstreckt Todesurteile lediglich bei außergewöhnlichen Militärverbrechen. Im Laufe der Jahre haben verschiedene UN-Gremien und regionale Organisationen Resolutionen, Empfehlungen und Instrumente diskutiert und verabschiedet, um dem Ruf nach der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe Gehör zu verschaffen. 2007, 2008 und 2010 hat die UN-Generalversammlung die Resolutionen 62/149, 63/168 und 65/206 mit jeweils großer Mehrheit angenommen. Die drei Resolutionen fordern ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe unabhängig von der Art der Straftat grundsätzlich ab, da sie die extremste Form der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bestrafung und eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannt, darstellt.