NordkoreanerInnen abgeschoben
Neun junge NordkoreanerInnen wurden Berichten zufolge aus Laos nach Nordkorea abgeschoben. Dort drohen ihnen willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlung, Zwangsarbeit und möglicherweise der Tod. Sie laufen außerdem Gefahr, Opfer des Verschwindenlassens zu werden.
Appell an
OBERSTEN BEFEHLSHABER DER NORDKOREANISCHEN VOLKSARMEE
Kim Jong-un
c/o
VERTRETER NORDKOREAS BEI DEN VEREINTEN NATIONEN IN NEW YORK
Mr Sin Son-ho
Permanent Mission of the Democratic People’s Republic of Korea in New York
820 Second Ave, 13th Floor, New York, NY 10017, USA
(Anrede: Dear Ambassador / Sehr geehrter Herr Sin Son-ho)
Fax: (00 1) 212 972 3154
E-Mail: dpr.korea@verizon.net
oder
c/o
VERTRETER NORDKOREAS BEI DEN VEREINTEN NATIONEN IN GENF
Mr So Se-pyong
Chemin de Plonjon 1, 1207 Geneva, SCHWEIZ
(Anrede: Dear Ambassador / Sehr geehrter Herr So Se-pyong)
Fax: (00 41) 22 786 0662
E-Mail: mission.korea-dpr@ties.itu.int
Sende eine Kopie an
VOLKSSICHERHEITSMINISTER
Choe Bu-il
Ministry of People’s Security
Pyongyang
DEMOKRATISCHE VOLKSREPUBLIK KOREA
Twitter: .@uriminzok
BOTSCHAFT DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK KOREA
S. E. Herrn Si Hong Ri
Glinkastraße 5-7
10117 Berlin
Fax: 030-226 519 29
E-Mail: info@dprkorea-emb.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Koreanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. Juli 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
TWITTERNACHRICHTEN, FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich appelliere an Sie, sicherzustellen, dass Menschen wegen der Ausreise aus Nordkorea weder inhaftiert noch strafrechtlich verfolgt werden. Ich fordere Sie weiterhin auf, sicherzustellen, dass den neun Jugendlichen weder Folter oder andere Misshandlungen noch Zwangsarbeit, Verschwindenlassen oder die Todesstrafe drohen.
-
Bitte geben Sie den Aufenthaltsort der neun Personen bekannt.
- Ich bitte Sie außerdem, es den StaatsbürgerInnen Ihres Landes gemäß völkerrechtlichen Verpflichtungen zu ermöglichen, im Inland und ins Ausland zu reisen, ohne dass sie dafür eine staatliche Erlaubnis benötigen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Call on the North Korean authorities to ensure that no one is detained or prosecuted for leaving North Korea, and that the nine North Koreans named are not subjected to torture or other ill-treatment, subjected to forced labour, enforced disappearance or to the death penalty.
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Call on North Korean authorities to disclose the whereabouts of these nine persons.
- Urge the North Korean authorities to abolish the requirement for permission to travel internally and abroad in compliance with international obligations.
Sachlage
Neun NordkoreanerInnen zwischen 14 und 19 Jahren wurden am 10. Mai in Laos festgenommen, wegen illegaler Einreise aus China inhaftiert und daraufhin nach Nordkorea abgeschoben. Sie sollen am 27. Mai von der Hauptstadt Vientiane in das chinesische Kunming gebracht und am selben Tag nach Peking geflogen worden sein. Allem Anschein nach wurden die neun Jugendlichen tags darauf in die nordkoreanische Hauptstadt Pjöngjang zurückgeführt. Die Überstellung der Jugendlichen von Vientiane nach Pjöngjang wurde offenbar in Begleitung nordkoreanischer Staatsbediensteter vorgenommen. Die Regierung Südkoreas hatte an die chinesischen und laotischen Behörden appelliert, die neun Jugendlichen nach Südkorea reisen zu lassen.
Nordkoreanische StaatsbürgerInnen dürfen ohne eine Genehmigung der Behörden nicht ins Ausland reisen. Seit vor Kurzem die Sanktionen stark verschärft wurden, ist es noch schwieriger geworden, die Grenze nach China zu überqueren und über ein drittes Land wie z. B. Laos oder Thailand zu fliehen. China betrachtet NordkoreanerInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus grundsätzlich als Wirtschaftsflüchtlinge und führt sie nach Nordkorea zurück, wenn sie aufgegriffen werden. In Laos werden NordkoreanerInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus in der Regel inhaftiert, allerdings wurde ihnen in der Vergangenheit die Weiterreise nach Südkorea gestattet.
Hintergrundinformation
Nach dem Tod Kim Jong-ils im Dezember 2011 regiert nun sein Sohn Kim Jong-un das Land. Dieser soll die Grenzkontrollen verschärft und Personen, die das Land unerlaubt verlassen, verurteilt und ihnen harte Strafen angedroht haben. In der Folge ist die Zahl derer, die es schaffen, das Land zu verlassen und nach Südkorea zu gelangen, stark gesunken. 2011 flüchteten über 2.700 NordkoreanerInnen nach Südkorea, 2012 waren es nur etwa 1.500. Menschen, die Nordkorea ohne Genehmigung verlassen haben, drohen bei einer Rückführung oft harte Strafen wie willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen und in manchen Fällen sogar die Hinrichtung.
Im März dieses Jahres stimmte der UN-Menschenrechtsrat für das Einrichten einer Untersuchungskommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea. Die zu überprüfenden Menschenrechtsverletzungen beinhalten mögliche Verstöße gegen die Rechte auf Nahrung, Leben, Diskriminierungs-, Meinungs- und Bewegungsfreiheit sowie die Vorwürfe von Folter und anderen Misshandlungen, willkürlicher Inhaftierung und Verschwindenlassen. Auch die politischen Straflager des Landes sollen Gegenstand der Untersuchung sein.
Laos ist kein Vertragsstaat der UN-Flüchtlingskonvention. Obwohl China Vertragsstaat ist, haben die chinesischen Behörden dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR den Zugang zu den nordkoreanischen Flüchtlingen im Land verwehrt. Das Völkerrecht untersagt die direkte oder indirekte Rückführung von Personen in ein Land, in dem ihnen Verfolgung, Folter oder andere Misshandlungen oder der Tod drohen. Amnesty International ist der Ansicht, dass allen NordkoreanerInnen in China der Flüchtlingsstatus zusteht, da ihnen die genannten Menschenrechtsverletzungen drohen, wenn sie nach Nordkorea zurückgeführt werden.
Die nordkoreanische Regierung erkennt internationale Institutionen und Organisationen zur Beobachtung der Menschenrechte, einschließlich Amnesty International und den UN-Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte in Nordkorea, weder an, noch gestattet sie ihnen die Einreise ins Land. Die anhaltenden Zugangsbeschränkungen für unabhängige BeobachterInnen und zwischenstaatliche und humanitäre Organisationen erschweren die Bemühungen, die Menschenrechtslage in Nordkorea einzuschätzen. Vorhandene Informationen, die meist von NordkoreanerInnen stammen, die im Ausland leben, weisen auf weitverbreitete und systematische Menschenrechtsverletzungen hin. Diese beinhalten unter anderem schwerwiegende Beschränkungen der Rechte auf Vereinigungs-, Meinungs- und Bewegungsfreiheit sowie willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen bis hin zum Tod der Betroffenen, und auch Hinrichtungen.