Shawn Hawkins droht die Hinrichtung

Hinrichtungsraum

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Der 42-jährige Afroamerikaner Shawn Hawkins verbrachte die Hälfte seines Lebens im Todestrakt im US-Bundesstaat Ohio. Er soll nun am 14. Juni hingerichtet werden. Der Begnadigungsausschuss des Bundesstaates Ohio sprach sich für eine Umwandlung des Urteil in eine Haftstrafe aus, der Gouverneur des Staates ist jedoch nicht an diese Empfehlung gebunden.

Appell an

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATS OHIO
Governor John Kasich
Riffe Center, 30th Floor,, 77 South High Street, Columbus, OH 43215-6117, USA
(korrekte Anrede: Dear Governor/ Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (001) 614 466 9354
E-Mail: http://governor.ohio.gov/ShareYourIdeas.aspx

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. Juni 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, das Todesurteil gegen Shawn Hawkins in ein anderes Strafmaß umzuwandeln.

  • Ich bin mir der Schwere des Verbrechens bewusst, für das Shawn Hawkins zum Tode verurteilt worden ist.

  • Ich begrüße das einstimmige Votum des Begnadigungsausschusses für die Begnadigung von Shawn Hawkins.

  • Ich möchte meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass der Rechtsanwalt von Shawn Hawkins im erstinstanzlichen Verfahren keine strafmildernden Umstände geprüft und geltend gemacht hat.

  • Ich erinnere an die Unklarheiten und Bedenken im Zusammenhang mit dem Schuldspruch gegen Shawn Hawkins.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the governor to commute Shawn Hawkins’ death sentence;

  • Acknowledging the seriousness of the crime for which Shawn Hawkins was sentenced to death;

  • Welcoming the unanimous vote for clemency by the Ohio Adult Parole Authority;

  • Expressing concern at the trial lawyer’s failure to investigate or present mitigating evidence;

  • Noting the continuing doubts that surround the conviction of Shawn Hawkins.

Sachlage

Am Morgen des 12. Juni 1989 fand man den 18-jährigen Terrance Richard und den 19-jährigen Diamond Marteen tot in Terrance Richards Auto auf, das in einem Wohngebiet in der Ortschaft Mount Healthy nahe Cincinnati im Bundesstaat Ohio geparkt war. Beiden hatte man aus geringer Entfernung mit einer 25 mm-Kaliber-Waffe in den Kopf geschossen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Die Polizei leitete aufgrund des vermeintlich einzigen Augenzeugen Henry Brown, der damals 17 Jahre alt war, Ermittlungen gegen den damals 20-jährigen Shawn Hawkins ein. Bei Polizeiverhören schilderte Brown verschiedene Versionen des Geschehens. Während der Gerichtsverhandlung sagte er aus, er sei lediglich Zeuge des Mordes an Terrance Richard gewesen und könne Shawn Hawkins nur in diesem Fall als Mörder identifizieren. Shawn Hawkins erklärte der Polizei, er habe am 11. Juni mit beiden Opfern gesprochen, um ein Drogengeschäft zu vereinbaren. Er sei in Terrance Richards Auto eingestiegen, um das Geschäft zu besprechen.

Neben den Fingerabdrücken der beiden Opfer fand man in dem Fahrzeug drei weitere Fingerabdrücke, die nicht zugeordnet werden konnten sowie zwei Abdrücke, die von Shawn Hawkins stammten, darunter ein halber Daumenabruck. Shawn Hawkins wurde des zweifachen Mordes angeklagt. Gegen Henry Brown, der ebenfalls zu den Verdächtigen zählte, gab es keine strafrechtlichen Ermittlungen, da er gegen Shawn Hawkins ausgesagt hatte. Vor Gericht stritt Shawn Hawkins jegliche Verwicklung in den Mordfall ab. Eine Reihe von Zeugenaussagen stützten sein Alibi und sprachen für seine Unschuld. Die Geschworenen befanden Shawn Hawkins jedoch in beiden Mordfällen für schuldig. Daraufhin wurde ein Verfahren eingeleitet, um das Strafmaß zu bestimmen. Hawkins Strafverteidiger machte in diesem zweiten Verfahren keine strafmildernde Umstände geltend. Stattdessen übte er Kritik an den Geschworenen für den Schuldspruch im ersten Verfahren und drängte sie, nicht erneut einen Fehler zu begehen und von der Verhängung einer Todesstrafe abzusehen. Das Verfahren zur Festsetzung eines Strafmaßes fanden am 10. Januar 1990 statt und dauerten einen Tag an. Am darauf folgenden Tag stimmten die Geschworenen für ein Todesurteil.

Shawn Hawkins beteuert auch nach dem Urteilsspruch noch seine Unschuld. Sein Rechtsanwalt im Berufungsverfahren legte neue Beweise vor, die an der Rechtmäßigkeit des erstinstanzlichen Urteils zweifeln ließen. Dazu zählte auch die Auslegung des Daumenabrucks durch die Behörden. Darüber hinaus wurden während des Berufungsverfahrens strafmildernde Umstände geltend gemacht, die im erstinstanzlichen Verfahren nicht eingebracht worden waren. Im Jahr 2004 befand ein Bundesrichter, dass die Todesstrafe in ein anderes Strafmaß umgewandelt werden sollte, da Shawn Hawkins’ Rechtsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren nicht die Beweise eingebracht hatte, die nun vorlagen. Im Jahr 2005 wurde dies durch ein Bundesbezirksgericht bestätigt. Im Jahr 2008 kam das US-Berufungsgericht für den 6. Bezirk allerdings zu einem gegenteiligen Urteil. Im Mai beschloss der Begnadigungsausschuss von Ohio einstimmig, dass der Gouverneur des Bundesstaates John Kasich das Todesurteil in diesem "schwierigen Fall" in ein anderes Strafmaß umwandeln sollte. Die Mitglieder des Ausschusses hätten "große Zweifel daran, dass die Verhängung der Todesstrafe in diesem Fall angebracht ist." Unter den Personen, die den Ausschuss anriefen, befand sich auch ein Geschworener aus dem erstinstanzlichen Verfahren. Dieser sagte "ich wünschte mir es wäre eindeutiger, dass er schuldig ist."

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, das Todesurteil gegen Shawn Hawkins in ein anderes Strafmaß umzuwandeln.

  • Ich bin mir der Schwere des Verbrechens bewusst, für das Shawn Hawkins zum Tode verurteilt worden ist.

  • Ich begrüße das einstimmige Votum des Begnadigungsausschusses für die Begnadigung von Shawn Hawkins.

  • Ich möchte meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass der Rechtsanwalt von Shawn Hawkins im erstinstanzlichen Verfahren keine strafmildernden Umstände geprüft und geltend gemacht hat.

  • Ich erinnere an die Unklarheiten und Bedenken im Zusammenhang mit dem Schuldspruch gegen Shawn Hawkins.

[APPELLE AN]

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATS OHIO
Governor John Kasich
Riffe Center, 30th Floor,, 77 South High Street, Columbus, OH 43215-6117, USA
(korrekte Anrede: Dear Governor/ Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (001) 614 466 9354
E-Mail: http://governor.ohio.gov/ShareYourIdeas.aspx

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BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

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Hintergrundinformation

Hintergrund

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich darauf geeinigt, dass in Ländern, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, Garantien zum Schutz der Rechte von Personen eingehalten werden müssen, denen ein Todesurteil droht. Eine dieser Garantien lautet: "Die Todesstrafe darf nur verhängt werden, wenn die Schuld des Angeklagten eindeutig und überzeugend bewiesen und keine andere Erklärung der Fakten möglich ist".

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats Ohio hielt im Jahr 1993 das gegen Shawn Hawkins verhängte Todesurteil aufrecht. Richter Paul Pfeifer vertrat damals eine abweichende Meinung, die er wie folgt begründete: "Die Wahrheit über das, was am frühen Morgen des 12. Juni 1989 wirklich geschah, ist mit Diamond Marteen und Terrance Richter gestorben. Die einzige Shawn als Täter belastende Aussage stammt von Henry Brown, weshalb wir keine Gewissheit darüber erzielen können, welche Rolle Shawn tatsächlich gespielt hat". Der Begnadigungsausschuss von Ohio begründete seine Entscheidung, dem Antrag auf Begnadigung stattzugeben, unter anderem mit den "zahlreichen sich widersprechenden Aussagen" des Hauptbelastungszeugen Henry Brown während des Berufungsverfahrens und in anderen Phasen des Prozesses. Der Ausschuss fügte hinzu, es gäbe noch mehrere andere Tatverdächtige, deren Beteiligung an dem Verbrechen von der Polizei "möglicherweise nicht umfassend untersucht worden ist".

Seit 2007 haben drei Bundesstaaten der USA die Todesstrafe aus ihren Gesetzbüchern gestrichen. Die Gouverneure der drei Staaten haben, als sie die entsprechenden Gesetze unterschrieben, erklärt, die Gefahr eines nicht wieder gut zu machenden Fehlurteils habe sie dazu bewogen, für die Abschaffung der Todesstrafe einzutreten. Seitdem Shawn Hawkins im Todestrakt inhaftiert ist, sind in den USA mehr als 90 andere Todestraktinsassen wegen nachgewiesener Unschuld freigelassen worden. Während ihres Prozesses waren sie alle über jeden Zweifel hinaus schuldig gesprochen worden. Das Todesstrafensystem ist eindeutig nicht vor fehlerhaften Entscheidungen gefeit.

In seinem Minderheitsvotum hatte Richter Pfeifer auf nicht ausgeräumte "Restzweifel" an der Schuld von Shawn Hawkins sowie auf sein jugendliches Alter zum Zeitpunkt der Tat hingewiesen. Beide Umstände hätten nach seiner Auffassung zu einer Aufhebung des Todesurteils führen müssen. Zwei der in den Verfahren von 2004 und 2005 tätigen Bundesrichter hatten zudem unter Hinweis auf die Art der Verteidigung der Anwälte von Shawn Hawkins in der Phase der Festsetzung des Strafmaßes das Todesurteil als nicht haltbar bezeichnet. Der zuständige Ermittlungsrichter hatte 2004 in den Akten festhalten lassen, dass die Anwälte "keine sachgerechte Untersuchung (strafmildernder Umstände) beantragt " und "nicht einmal ansatzweise" die persönlichen Lebensumstände des Angeklagten beleuchtet haben. "Die Rechtsanwälte", so Richter Pfeifer, "haben weder die Akten angefordert noch mit der Familie oder Freunden gesprochen noch den psychologischen und sozialen Hintergrund des Angeklagten ermittelt. Ebenso wenig haben sie Mitglieder seiner Familie oder Freunde gebeten, zu seinen Gunsten auszusagen." Die Strategie der Rechtsanwälte hat nach Einschätzung des Richters lediglich darin bestanden, den Schuldspruch der Geschworenen zu kritisieren, "ihnen zu vermitteln, dass sie ihre Aufgaben nicht erledigt haben, und ihnen mit den Worten zu drohen: 'Alles rächt sich irgendwann." Der Begnadigungsausschuss hielt in seiner ohne Gegenstimme getroffenen Entscheidung fest: "Die Verteidigung hat in der Phase, in der das Strafmaß festgesetzt wird, nicht nur keine mildernden Umstände geltend gemacht, sondern die Geschworenen gescholten und verärgert".

Im Berufungsverfahren wies die Verteidigung von Shawn Hawkins nach, dass er eine zerrüttete Kindheit durchlebt und in der Familie Gewalt und Drogenmissbrauch erfahren hatte, unter Depressionen litt und schon im Kindesalter mehrfach versucht hat, sich das Leben zu nehmen. Die Richterin führte aus: "Angesichts der von der Verteidigung ermittelten und vorgetragenen strafmildernden Umstände ist nachvollziehbar, dass zumindest einer der Geschworenen zu dem Schluss gelangt ist, dass bei Abwägung der erschwerenden und der strafmildernden Umständen die Todesstrafe nicht gerechtfertigt ist." Die Richterin schloss sich dieser Einschätzung an und erklärte, wegen der "unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklichen Schwächen in der Verteidigung" habe sie kein Vertrauen in den Spruch der Geschworenen. Die Richter am 6. Bezirksgericht vertraten dagegen die Auffassung, Shawn Hawkins habe keinen Nachweis der Voreingenommenheit bei den Geschworenen erbracht.

Amnesty International wendet sich vorbehaltlos und in allen Fälle gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere des verübten Verbrechens. Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1977 sind in den USA 1248 Todesurteile vollstreckt worden, 14 davon im laufenden Jahr. Im Bundesstaat Ohio sind seit 1999, als dort Hinrichtungen wieder auf genommen wurden, 44 Menschen exekutiert worden.