Drohende Hinrichtungen

Ergebnis dieser Urgent Action

Der zum Tode verurteilte Thankgod Ebhos ist am 24. Oktober freigelassen worden. Der Gouverneur des nigerianischen Bundesstaates Kaduna hatte zuvor seine Entlassungsurkunde unterzeichnet. Thankgod Ebhos hat 19 Jahre im Todestrakt eines Gefängnisses im Bundesstaat Edo gesessen.

Mindestens zwei Männer, die sich in Benin City im Bundesstaat Edo im Südwesten Nigerias im Todestrakt befinden, könnten jederzeit durch Erhängen hingerichtet werden, wenn das Bundesstrafgericht in Benin City seine Entscheidung in einem Gerichtsverfahren zur Verhinderung der Hinrichtung gefällt hat.

Appell an

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES EDO
Adams Aliyu Oshiomhole
Office of the Governor
Government House Complex, Denis Osadebe Avenue
Benin City, Edo State, PMB 1081
NIGERIA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@edostate.gov.ng; governor@edostate.gov.ng

Sende eine Kopie an

GENERALDIREKTOR FÜR JUSTIZVOLLZUG
Zakari Ohinoyi Ibrahim
Nigeria Prisons Service, Ministry of Justice
Bill Clinton Drive, Airport Road, Abuja
NIGERIA
E-Mail: shq.edo@prisons.gov.ng oder info@prisons.gov.ng

GENERALSTAATSANWALT UND POLIZEICHEF
Henry Idahagbon
Bill Clinton Drive
Edo State Government House
Benin City
Edo State
NIGERIA

BOTSCHAFT DER BUNDESREPUBLIK NIGERIA
S. E. Herrn Abdu Usman Abubakar
Neue Jakobstraße 4
10179 Berlin
Fax: 030-2123 0164
E-Mail: info@nigeriaembassygermany.org

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informatio-nen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Juli 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 7. Juni 2013 ist mit einem Urteil des Bundesstrafgerichts von Benin-City im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren, das im Oktober 2012 von den nigerianischen NGOs HURSDEF (Human Rights, Social Development and Environmental Foundation) und LEDAP (Legal Defence and Assistance Project) initiiert wurde, zu rechnen. Die Organisationen setzen sich für Themen im Bereich Menschenrechte, soziale Entwicklung und Umweltschutz bzw. Rechtshilfe und Verteidigung ein und bemühen sich um die Aussetzung der Hinrichtung von sieben Todeskandidaten.

Seitdem der Fall eingereicht wurde, sind bereits zwei der Männer begnadigt und die Todesurteile zweier weiterer Männer in lebenslange Haft umgewandelt worden. Drei Männern droht jedoch weiterhin die Hinrichtung. Nach Angaben von HURSDEF und LEDAP haben die Gefängnisbehörden beschlossen, die Hinrichtung – durch Erhängen – durchzuführen, sobald das Urteil ausgesprochen worden ist, falls der Prozess nicht erfolgreich ist.

Im Oktober unterzeichnete der Gouverneur des Bundesstaats Edo die Hinrichtungsanordnung für zwei der sieben Männer, nachdem ihn GefängnisbeamtInnen informiert haben sollen, dass zum Tode Verurteilte im Zentralgefängnis in Benin City im Bundesstaat Edo im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beteiligung einiger Häftlinge bei einem Gefängnisausbruch "unkontrollierbar" würden.

Unklar ist, ob der Hinrichtungsbefehl eines dritten Häftlings unter den sieben Todeskandidaten unterzeichnet wurde. Es ist zu befürchten, dass auch ihm die Hinrichtung nach dem Urteilsspruch des Bundesstrafgerichts droht.

Im März 2010 hatte LEDAP bereits einen Prozess zugunsten der damals 840 zum Tode Verurteilten Gefangenen in Nigeria eingeleitet, zu denen auch die drei jetzt von der Hinrichtung Bedrohten gehören. Zunächst erließ das Berufungsgericht eine einstweilige Verfügung, die im April 2012 jedoch wieder aufgehoben wurde.

Unmittelbar danach reichte LEDAP erneut ein Rechtsmittel zur Wiedereinsetzung der einstweiligen Verfügung gegen die Hinrichtungsbefehle ein, über die das Berufungsgericht bisher jedoch noch nicht entschieden hat.

Die beiden Männer wurden jeweils im Januar bzw. im Juni 1996 des Mordes für schuldig befunden und zum Tod durch Erhängen verurteilt. Seitdem befinden sie sich im Todestrakt. Das nigerianische Strafgesetz schreibt die Todesstrafe bei einer Verurteilung wegen Mordes zwingend vor.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die laufenden Verfahren vor dem Berufungsgericht zu respektieren und keine Hinrichtungen durchzuführen, solange diese Verfahren noch anhängig sind.

  • Bitte verhängen Sie sofort ein Hinrichtungsmoratorium im Bundesstaat Edo, mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen. Wandeln Sie bitte alle bereits verhängten Todesurteile in Haftstrafen um.

[APPELLE AN]

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES EDO
Adams Aliyu Oshiomhole
Office of the Governor
Government House Complex, Denis Osadebe Avenue
Benin City, Edo State, PMB 1081
NIGERIA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@edostate.gov.ng; governor@edostate.gov.ng

KOPIEN AN
GENERALDIREKTOR FÜR JUSTIZVOLLZUG
Zakari Ohinoyi Ibrahim
Nigeria Prisons Service, Ministry of Justice
Bill Clinton Drive, Airport Road, Abuja
NIGERIA
E-Mail: shq.edo@prisons.gov.ng oder info@prisons.gov.ng

GENERALSTAATSANWALT UND POLIZEICHEF
Henry Idahagbon
Bill Clinton Drive
Edo State Government House
Benin City
Edo State
NIGERIA

BOTSCHAFT DER BUNDESREPUBLIK NIGERIA
S. E. Herrn Abdu Usman Abubakar
Neue Jakobstraße 4
10179 Berlin
Fax: 030-2123 0164
E-Mail: info@nigeriaembassygermany.org

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informatio-nen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Juli 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im August 2012 veranlasste ein Gefängnisausbruch im Oko-Gefängnis in Benin City den Gouverneur mindestens zwei Hinrichtungsbefehle für Oktober desselben Jahres zu unterzeichnen. Währenddessen überprüfte er die Fälle von vier weiteren Häftlingen. Die Urteile gegen Tejanie Mustapha und Zubairu Abdurrahmen wurden in lebenslange Gefängnisstrafen umgewandelt, während zwei weitere Häftlinge, Calistus Ike und Monday Udo, begnadigt wurden.

Die letzten bekannten Hinrichtungen in Nigeria sind 2006 vollstreckt worden. Damals wurden mindestens sieben Männer, die alle im Bundesstaat Kano im Norden Nigerias zum Tode verurteilt worden waren, in Gefängnissen in Kaduna, Jos und Enugu gehängt. Die Generalstaatsanwaltschaft und der Justizminister bestätigten im Oktober 2011, dass in Nigeria ein Hinrichtungsmoratorium gelte, die Einhaltung dieses Moratoriums jedoch "freiwillig" sei.

Internationale Menschenrechtsstandards sehen vor, dass die Häftlinge selbst, ihre Familien und ihre Rechtsbeistände mit Vorlauf hinreichend über eine bevorstehende Hinrichtung, das Datum, die Uhrzeit und den Ort in Kenntnis gesetzt werden. Die Betroffenen sollen die Möglichkeit erhalten, sich psychisch auf das Bevorstehende vorzubereiten. Außerdem sollen dadurch letzte Besuche oder Kontakte zu den zu Tode verurteilten Personen ermöglicht werden.

Insgesamt befanden sich Ende 2012 über 1000 Gefangene in Todeszellen. Viele wurden nach grob unfairen Verfahren, einige, nachdem sie bereits über zehn Jahre auf ihr Gerichtsverfahren wartend im Gefängnis verbracht hatten, und andere wegen Straftaten mit nichttödlichem Ausgang zum Tode verurteilt.

Straftatverdächtigen, denen Kapitalverbrechen zu Last gelegt werden, und Häftlingen im Todestrakt wird ihr Recht auf ein faires Gerichtsverfahren oder ein Rechtsmittelverfahren regelmäßig verweigert. Die Verletzung der Rechtsansprüche beginnt oftmals schon bei der Festnahme. Anstelle einer umfassenden und unparteiischen Untersuchung der Straftat setzt die Polizei häufig Folter oder andere Misshandlungen ein, um "Geständnisse" zu erzwingen. Die Großzahl der Häftlinge, die sich derzeit im Todestrakt befinden, wurde auf Grundlage solcher rechtswidrig erzwungenen "Geständnisse" zum Tode verurteilt. Die meisten Insassen des Todestraktes mussten zwischen fünf und zehn Jahren auf den Abschluss ihres Verfahrens warten. Einigen wurde ihr Recht auf einen Rechtsbeistand verwehrt. Das nigerianische Strafjustizsystem ist so unstrukturiert, dass andere zum Tode Verurteilte zum Teil keine Rechtsmittel einlegen konnten, weil ihre Verfahrensakte verloren gegangen war, oder weil sie keinen Rechtsbeistand hatten, der sie bei ihrem Kampf um ihr Leben vertrat.