Unmittelbar drohende Hinrichtung

Ergebnis dieser Urgent Action

Der zum Tode verurteilte Thankgod Ebhos ist am 24. Oktober freigelassen worden. Der Gouverneur des nigerianischen Bundesstaates Kaduna hatte zuvor seine Entlassungsurkunde unterzeichnet. Thankgod Ebhos hat 19 Jahre im Todestrakt eines Gefängnisses im Bundesstaat Edo gesessen.

Standbild aus Sandmalerei-Video von AI Korea

Standbild aus Sandmalerei-Video von AI Korea

Am 24. Juni wurden vier Todestraktinsassen im nigerianischen Bundesstaat Edo hingerichtet. Einem weiteren Gefangenen droht unmittelbar die Hinrichtung durch ein Erschießungskommando.

Appell an

GENERALDIREKTOR FÜR JUSTIZVOLLZUG
Zakari Ohinoyi Ibrahim
Nigeria Prisons Service
Ministry of Justice
Bill Clinton Drive, Airport Road, Abuja
NIGERIA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: shq.edo@prisons.gov.ng oder info@prisons.gov.ng

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES EDO
Adams Aliyu Oshiomhole
Office of the Governor
Government House Complex
Denis Osadebe Avenue
Benin City, Edo State, PMB 1081
NIGERIA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@edostate.gov.ng oder governor@edostate.gov.ng

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Comrade Patrick Abba Moro
Ministry of Interior
Area 1, Block F
Old Secretariat Complex
PMB 16
Garki, Abuja
NIGERIA
E-Mail: info@interior.gov.ng

BOTSCHAFT DER BUNDESREPUBLIK NIGERIA
S. E. Herrn Abdu Usman Abubakar
Neue Jakobstraße 4
10179 Berlin
Fax: 030-2123 0164
E-Mail: info@nigeriaembassygermany.org

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Thankgod Ebhos zu verhindern.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass keine Hinrichtungen durchgeführt werden, solange das Berufungsgericht noch über anhängige Rechtsmittel entscheidet, wie es das nigerianische Recht und das Völkerrecht vorschreiben.

  • Bitte nehmen Sie sofort das Hinrichtungsmoratorium wieder auf, mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to halt plans to execute Thankgod Ebhos.

  • Calling on them to ensure that no executions take place while the Court of Appeal is considering appeals, in line with Nigerian and international law.

  • Calling on them to restore the moratorium on executions immediately, with a view to abolishing the death penalty.

Sachlage

Thankgod Ebhos wurde am 24. Juni zusammen mit vier weiteren Todestraktinsassen zum Galgen geführt, dann jedoch als einziger nicht erhängt. Grund dafür war laut des Generalstaatsanwalts des Bundesstaates Edo, dass er 1996 von einem Militärtribunal zum Tod durch ein Erschießungskommando verurteilt worden ist. Es ist davon auszugehen, dass die Gefängnisverwaltung und das Militär bereits gemeinsam Vorkehrungen treffen, um die Hinrichtung schon in Kürze durchzuführen. Er könnte jederzeit hingerichtet werden. Wie viele andere Angeklagte hat auch Thankgod Ebhos nicht die Möglichkeit erhalten, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Militärtribunals einzulegen. Dies stellt einen Verstoß gegen die internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren dar.

Nur wenige Stunden vor der Hinrichtung der vier anderen Todestraktinsassen des Gefängnisses Benin am 24. Juni hatte das Bundesstrafgericht in Benin-City, der Hauptstadt des Bundesstaates Edo, das Rechtsmittel abgewiesen, das zwei nigerianische NGOs gegen die Vollstreckung der Todesurteile eingelegt hatten. Die NGOs HURSDEF (Human Rights, Social Development and Environmental Foundation) und LEDAP (Legal Defence and Assistance Project) hatten im Oktober 2012 einen Antrag auf Aussetzung der Hinrichtungen eingereicht. Die Rechtsbeistände der Gefangenen reichten unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts am 24. Juni ein weiteres Rechtsmittel ein, welches jedoch von den Gefängnisbehörden des Bundesstaates ignoriert wurde. Dies war die erste Hinrichtung von Todestraktinsassen in Nigeria seit 2006.

Im März 2010 hatte LEDAP bereits einen Prozess zugunsten der damals 840 zum Tode verurteilten Gefangenen in Nigeria eingeleitet, zu denen auch drei der am 24. Juni hingerichteten Männer gehörten. Zunächst erließ das Berufungsgericht eine einstweilige Verfügung, die im April 2012 jedoch wieder aufgehoben wurde. Unmittelbar danach reichte LEDAP erneut ein Rechtsmittel zur Wiedereinsetzung der einstweiligen Verfügung gegen die Hinrichtungsbefehle ein, über die das Berufungsgericht zur Zeit der Hinrichtungen jedoch noch nicht entschieden hatte. Sowohl das nigerianische Recht als auch das Völkerrecht verbieten die Vollstreckung von Hinrichtungen, solange noch Rechtsmittel anhängig sind.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im August 2012 veranlasste ein Gefängnisausbruch im Oko-Gefängnis in Benin City den Gouverneur mindestens zwei Hinrichtungsbefehle für Oktober desselben Jahres zu unterzeichnen. Beide Männer wurden am 24. Juni hingerichtet. Zuvor waren die letzten bekannten Hinrichtungen in Nigeria 2006 vollstreckt worden. Damals wurden mindestens sieben Männer, die alle im Bundesstaat Kano im Norden Nigerias zum Tode verurteilt worden waren, in Gefängnissen in Kaduna, Jos und Enugu durch den Strang hingerichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft und der Justizminister bestätigten im Oktober 2011, dass in Nigeria ein Hinrichtungsmoratorium gelte, die Einhaltung dieses Moratoriums jedoch "freiwillig" sei. Auch nach den Hinrichtungen vom 24. Juni bestätigte der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Edo, es gebe weiterhin ein Moratorium, erklärte jedoch, es sei nicht bindend.

Internationale Menschenrechtsstandards sehen vor, dass die Häftlinge selbst, ihre Familien und ihre Rechtsbeistände mit Vorlauf hinreichend über eine bevorstehende Hinrichtung, das Datum, die Uhrzeit und den Ort in Kenntnis gesetzt werden. Die Betroffenen sollen die Möglichkeit erhalten, sich psychisch auf das Bevorstehende vorzubereiten. Außerdem sollen dadurch letzte Besuche oder Kontakte zu den zu Tode verurteilten Personen ermöglicht werden. Die vier Männer, die am 24. Juni hingerichtet wurden, wurden nicht rechtzeitig informiert. Auch Thankgod Ebhos, der aufgrund der Entscheidung des Militärtribunals vor 17 Jahren jederzeit damit rechnen musste, durch ein Erschießungskommando hingerichtet zu werden, hat bisher keine Benachrichtigung über die bevorstehende Hinrichtung erhalten. In seinem Bericht an die UN-Generalversammlung 2012 erklärte der Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, dass Militär- oder andere Sondergerichte nicht geeignet sind, internationale Standards für faire Verfahren in vollem Umfang zu gewährleisten, wie sie bei Kapitalverbrechen vorgeschrieben sind. Er kam in seinem Bericht zu dem Entschluss, dass diese Einrichtungen in keinem Fall die Befugnis haben sollten, Todesurteile zu verhängen.

Insgesamt befanden sich Ende 2012 über 1000 Gefangene in Todeszellen in Nigeria. Viele wurden nach grob unfairen Verfahren, einige, nachdem sie bereits über zehn Jahre auf ihr Gerichtsverfahren wartend im Gefängnis verbracht hatten, und andere wegen Straftaten mit nichttödlichem Ausgang zum Tode verurteilt.

Straftatverdächtigen, denen Kapitalverbrechen zu Last gelegt werden, und Häftlingen im Todestrakt wird ihr Recht auf ein faires Gerichtsverfahren oder ein Rechtsmittelverfahren regelmäßig verweigert. Anstelle einer umfassenden und unparteiischen Untersuchung der Straftat setzt die Polizei häufig Folter oder andere Misshandlungen ein, um "Geständnisse" zu erzwingen. Die meisten Insassen des Todestraktes mussten zwischen fünf und zehn Jahren auf den Abschluss ihres Verfahrens warten. Einigen wurde ihr Recht auf einen Rechtsbeistand verwehrt. Das nigerianische Strafjustizsystem ist so unstrukturiert, dass andere zum Tode Verurteilte zum Teil keine Rechtsmittel einlegen konnten, weil ihre Verfahrensakte verloren gegangen war, oder weil sie keinen Rechtsbeistand hatten, der sie bei ihrem Kampf um ihr Leben vertrat.

Das Erhängen der vier Männer am 24. Juni markiert eine brutale und unerwartete Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Nigeria. Dies steht im Kontrast zu den in sowohl in Westafrika und in der gesamten Region stattfindenden Entwicklung in Richtung Abschaffung der Todesstrafe. Seit dem Jahr 2000 haben Cote d'Ivoire, Senegal, Togo in Westafrika, sowie Burundi, Gabun und Ruanda die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. 2012 nahm auch die Regierung von Ghana die Empfehlung eines Komitees zur Überprüfung der Verfassung an, die Todesstrafe nicht in die neue Verfassung aufzunehmen. Benin ratifizierte als 75. Staat weltweilt das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe (Second Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights aiming at the abolition of the death penalty – ICCPR-OP2), welches auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt. Im September unterzeichnete auch Madagaskar das Fakultativprotokoll. Eine nigerianische Arbeitsgruppe, die 2004 eine Studie über die Todesstrafe erstellte, und die vom Präsidenten eingesetzte Kommission für die Reform der Justizverwaltung aus dem Jahr 2007 haben betont, dass das Strafjustizsystem in Nigeria nicht in der Lage ist, faire Verfahren zu garantieren, und forderten ein Hinrichtungsmoratorium.

2008 verabschiedete die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker ihre zweite Resolution zur Todesstrafe. Darin fordert sie die Vertragsstaaten der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker dazu auf, ein "Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe zu erlassen mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen" und das ICCPR-OP2 zu ratifizieren. Auch Nigeria gehört zu den Vertragsstaaten der Charta. Am 19. April 2012 bekräftigte die Arbeitsgruppe über die Todesstrafe der Afrikanischen Kommission die Notwendigkeit der Abschaffung der Todesstrafe erneut und schlug Wege vor, wie dies erreicht werden könnte.

Bei der 53. Ordentlichen Tagung der Afrikanischen Kommission berichtete Kommissionsmitglied Zainabo Sylvie Kayitesi und Vorsitzende der Arbeitsgruppe über die Todesstrafe und außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen in Afrika, dass am 26. Oktober 2012 ein Schreiben an den Präsidenten von Nigeria gesendet wurde, in dem die Regierung dazu angehalten wird, die Hinrichtung von zum Tode verurteilten Personen nicht zu vollstrecken, das Hinrichtungsmoratorium weiterhin einzuhalten und das Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Nigeria zu diskutieren. Zuvor hatte der Vorsitzende der Kommission bereits einen dringenden Appell an den Präsidenten geschickt