Prozess gegen Baha'i ausgesetzt

Der für den 11. Juli 2009 angesetzte Beginn des Prozesses gegen die oben genannten sieben Angehörigen der religiösen Minderheit der Baha’i im Iran wurde am selben Tag auf unbestimmte Zeit verschoben. Den Familien der Angeklagten teilte man mit, dass das Verfahren noch nicht beginnen werde, sie aber zu gegebener Zeit informiert würden. Den sieben Angeklagten droht die Todesstrafe, sollten sie in einem Prozess der ihnen zur Last gelegten Straftaten schuldig befunden werden.

Sachlage

Bei den sieben Angeklagten handelt es sich um zwei Frauen und fünf Männer. Sie sind Mitglieder einer Koordinierungsgruppe der religiösen Minderheit der Baha’i, die religiöse und administrative Angelegenheiten der Baha’i im Iran regelt. Die sieben Personen befinden sich im Trakt 209 des Teheraner Evin-Gefängnisses, der dem Geheimdienstministerium untersteht. Sechs der führenden Mitglieder – Fariba Kamalabadi Taefi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaei, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm – wurden im Zuge von Razzien am 14. Mai 2008 von MitarbeiterInnen des Geheimdienstministeriums in ihren Wohnungen festgenommen. Mahvash Sabet, die Sekretärin der Koordinierungsgruppe, befindet sich bereits seit dem 5. März 2008 in Haft. Fariba Kamalabadi Taefi, Behrouz Tavakkoli und Jamaloddin Khanjani waren bereits zuvor wegen ihrer Aktivitäten für die Gemeinschaft der Baha’i in Haft genommen worden. Die Religion der Baha’i wird von der iranischen Verfassung nicht anerkannt, so dass sie ihren Glauben nicht frei praktizieren dürfen.

Im Mai 2009 ließ man die Familien der Inhaftierten wissen, dass diesen zusätzlich die Anklage "mofsed fil arz" (Verdorbenheit auf Erden), die mit der Todesstrafe geahndet werden kann, droht und dass ein neuer Gerichtstermin festgesetzt wurde. Die zwei Frauen und fünf Männer sollten am 11. Juli vor der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts von Teheran erscheinen, wo sie wegen "mofsed fil arz" und "Spionage für Israel, Beleidigung religiöser Heiligtümer und Propaganda gegen den Staat" unter Anklage gestellt werden sollten. Seit ihrer Festnahme hatten ihre RechtsanwältInnen keinen Zugang zu ihnen; Familienbesuche wurden den Gefangenen jedoch gestattet.

Wenn der Prozess stattfindet und sie der Anklagen "mofsed fil arz" und "Spionage für Israel, Beleidigung religiöser Heiligtümer und Propaganda gegen den Staat" für schuldig befunden werden, droht den Angeklagten die Todesstrafe.
Amnesty International fordert von den iranischen Behörden weiterhin die umgehende und bedingungslose Freilassung der sieben gewaltlosen politischen Gefangenen, die allein aufgrund ihres Glaubens bzw. ihrer friedlichen Aktivitäten für die Rechte der Baha’i inhaftiert sind.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Das Spektrum der Straftaten im Iran, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, ist sehr groß. Darunter fallen auch vage formulierte Anklagen wie "Feindschaft zu Gott" (moharebeh ba Khoda) und "Verdorbenheit auf Erden" (mofsed fil arz), die bei Personen Anwendung finden, denen zur Last gelegt wird, mit Waffengewalt gegen die Regierung vorzugehen, oder die unter Raub- oder Spionageverdacht stehen. Da diese Straftaten als Verbrechen gegen Gott betrachtet werden, ist in diesen Fällen keine Begnadigung möglich. Bei Straftaten, die gegen die nationale Sicherheit gerichtet sind, können Richter Todesurteile verhängen.
Die Religionsgemeinschaft der Baha’i wurde vor 150 Jahren gegründet und hat sich seither auf der ganzen Welt verbreitet. Seit der Ausrufung der Islamischen Republik Iran im Jahr 1979 wird die Baha’i-Gemeinde systematisch drangsaliert und verfolgt.

Zurzeit leben über 300.000 Baha’i im Iran, aber ihre Religion wird von der iranischen Verfassung nicht anerkannt. Diese erkennt nur den Islam, das Christentum, das Judentum und den Zoroastrianismus an. Es herrschen diskriminierende Gesetze gegenüber den Baha’i. Sie verstoßen gegen das Recht der Baha’i, ihre Religion auszuüben, wie dies in Artikel 18(1) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte festgelegt ist, dessen Vertragsstaat der Iran ist. Diese Gesetze verwehren ihnen gleiche Rechte auf Bildung, Arbeit und einen angemessenen Lebensstandard, indem sie ihren Zugang zu Beschäftigung und Zuwendungen wie beispielsweise Renten beschränken. Sie dürfen sich weder versammeln, noch religiöse Feiern abhalten oder ihre Religion in Gemeinschaft ausüben. Seit Präsident Ahmadinejad 2005 ins Amt gewählt wurde, sind viele Baha’i wegen ihres Glaubens festgenommen worden.

Angehörige der Baha’i-Gemeinde im Iran bekennen sich zum iranischen Staat und streiten jede Beteiligung an subversiven Handlungen gegen die Regierung ab, da dies ihrer Religion widerspreche. Die internationale Gemeinschaft der Baha’i geht davon aus, dass die Vorwürfe der Spionage für Israel, die über die Jahre gegen die Gemeinschaft im Iran erhoben wurden, nur darauf zurückzuführen sind, dass sich das weltweite Zentrum der Baha’i in Israel befindet.

Amnesty International wird den Fall weiter beobachten und gegebenenfalls weitere Aktionen einleiten. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.