Todesurteile bestätigt

Simulierte Hinrichtung.

Simulierte Hinrichtung.

Siarhei Khmialeuski wurde im Februar 2016 zum Tode verurteilt. Nun hat der Oberste Gerichtshof von Belarus sein Urteil bestätigt und Siarhei Khmialeuski könnte jederzeit hingerichtet werden.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marksa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder (00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

GENERALSTAATSANWALT
Alyaksandr Kaniuk
Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk
BELARUS
Fax: (00 375) 17 226 42 52
(Sagen Sie bitte "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
Herr Sergei Malinovsky
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Juli 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie alle Vorbereitungen für mögliche Hinrichtungen und wandeln Sie das gegen Siarhei Khmialeuski verhängte Urteil sowie alle weiteren Todesurteile unverzüglich um.

  • Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu verhängen, als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe in Belarus.

  • Bitte beenden Sie die Geheimhaltung rund um die Todesstrafe und schaffen Sie Paragraf 175 des belarussischen Strafvollzuggesetzes ab, so dass zukünftig die Leichname hingerichteter Personen an deren Angehörige zur Bestattung übergeben werden oder der Bestattungsort bekanntgegeben wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging President Lukashenka to halt all planned executions in Belarus and immediately commute the death sentence of Siarhei Khmialeuski and all others sentenced to death in Belarus.

  • Call on him to establish an immediate moratorium on executions with a view to abolition of the death penalty.

  • Urge him to end the secrecy surrounding the death penalty and repeal Article 175 of the Belarusian Criminal Executive Code to allow bodies of executed prisoners to be returned to families for burial or the burial site to be disclosed.

Sachlage

Am 6. Mai hat der Oberste Gerichtshof von Belarus das Todesurteil bestätigt, welches das Gericht der Minskaja-Oblast im Februar gegen Siarhei Khmialeuski erlassen hatte. Siarhei Khmialeuski war schuldig befunden worden, mindestens zwei Menschen ermordet zu haben. Die verbrannten Leichen der Opfer waren im November 2014 in einer Wohnung in der Minskaja-Oblast gefunden worden und wiesen zahlreiche Stichwunden im Hals- und Kopfbereich auf. Siarhei Khmialeuski soll zudem eine dritte Person in eine tiefe Grube gestoßen haben, die später an ihren Verletzungen starb. Er soll gedacht haben, dass die Person ihn beim Verlassen der Wohnung gesehen hatte.

Siarhei Khmialeuski war ursprünglich zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Später wurde die Strafe dann jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft in ein Todesurteil umgewandelt. Da alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, wird Siarhei Khmialeuski nun ein Gnadengesuch beim Präsidenten einreichen. Es ist jedoch nicht sehr wahrscheinlich, dass dieses erfolgreich sein wird. Seit seinem Amtsantritt im Jahre 1994 hat Präsident Lukaschenko nur einem einzigen Gnadengesuch stattgegeben. Sollte das Gesuch abgewiesen werden, könnte Siarhei Khmialeuski zeitnah danach hingerichtet werden. In Belarus werden Hinrichtungen in Form von Schüssen in den Hinterkopf durchgeführt. Die Familien werden nicht über den Hinrichtungstermin informiert werden und erhalten keine Möglichkeit, ihre Angehörigen ein letztes Mal zu treffen. Zudem ist es in Belarus üblich, dass nicht bekannt gegeben wird, wo die Hingerichteten bestattet werden.

Der Rechtsbeistand von Siarhei Khmialeuski wird den Fall vor den UN-Menschenrechtsausschuss bringen. Belarus ignoriert jedoch immer wieder Aufforderungen des Menschenrechtsausschusses, Hinrichtungen für die Dauer der Überprüfung der betreffenden Fälle auszusetzen. Seit 2010 sind in Belarus acht Menschen hingerichtet worden, deren Fälle vor dem UN-Menschenrechtsausschuss anhängig waren. Zuletzt war dies am 18. April 2016 der Fall, als Siarhei Ivanou hingerichtet wurde, mit dem sich Siarhei Khmialeuski im Todestrakt eine Zelle geteilt haben soll.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Europäische Union und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben Belarus 2016 aufgefordert, das Recht auf Leben seiner Bürger_innen zu respektieren und ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, als ersten Schritt hin zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe. Dass das Land noch immer Menschen hinrichten lässt, steht in direktem Widerspruch zu den Bestrebungen der parlamentarischen Arbeitsgruppe, die im Februar 2010 eingerichtet wurde und auf eine Abschaffung der Todesstrafe hinwirkt. Die Arbeitsgruppe berichtet internationalen Beobachtungsstellen über die Anwendung der Todesstrafe in Belarus.

In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird der Leichnam der Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo sie begraben wurde. Hinrichtungen werden zum Teil auch dann vollzogen, wenn der UN-Menschenrechtsausschuss die Regierung aufgefordert hat, diese für die Dauer der Überprüfung der Fälle auszusetzen. Im November 2012 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Anwendung der Todesstrafe in Belarus eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien darstelle.

Die Behörden in Belarus geben an, dass es einen starken Rückhalt in der Öffentlichkeit für die Todesstrafe gebe. Da die Behörden jedoch keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen veröffentlichen, verhindern sie eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe.

Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.