Drohende Hinrichtung
Ergebnis dieser Urgent Action
Ehsan Shah Ghasemi, ein 25-jähriger Iraner, der seit Oktober 2014 in der Todeszelle saß, wurde am 13. März aus dem Gefängnis entlassen, nachdem er von der Familie des Opfers im September 2015 begnadigt worden war. Er war in Verbindung mit dem Tod eines Mannes in Folge einer Messerstecherei zum Tode verurteilt worden.
© Fons Hickmann
Ehsan Shah Ghasemi ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden. Er wurde wegen der mutmaßlichen Ermordung von Ali Khalili zum Tode verurteilt. Ehsan Shah Ghasemi hatte Ali Khalili im Juli 2011 mit einem Messer Verletzungen am Hals zugefügt, die drei Jahre später im April 2014 zum Tod von Ali Khalili geführt haben sollen. Ehsan Shah Ghasemi hat kein faires Gerichtsverfahren erhalten, und es liegen nach Kenntnis von Amnesty International keine abschließenden Beweise vor, die einen kausalen Zusammenhang zwischen den Verletzungen, die Ali Khalili 2011 zugefügt wurden, und seinem Tod im Jahr 2014 belegen würden.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @khamenei_ir (Englisch) @khamenei_fa (Persisch)
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Sende eine Kopie an
PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street
Pasteur Square
Tehran, IRAN
E-Mail: media@rouhani.ir
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) @Rouhani_ir (Persisch)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 10. Juli 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Spanisch, Französisch oder auf Deutsch.
Sachlage
Ehsan Shah Ghasemi wurde im Juli 2011 festgenommen, weil er im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung auf der Straße Ali Khalili mit einem Messer verletzt hatte. Zu der Auseinandersetzung war es gekommen, als Ehsan Shah Ghasemi und seine Freund_innen von Ali Khalili angehalten wurden, weil sie in ihrem Auto laut "verbotene" Musik gehört hatten. Ehsan Shah Ghasemi musste daraufhin zwei Wochen auf einer Polizeiwache der Sicherheitspolizei verbringen, wo er seinen Angaben zufolge gefoltert und auf andere Weise misshandelt wurde. Danach brachte man ihn in die Hafteinrichtung Kahrizak im Süden von Teheran. Dort hielt man ihn drei Monate in Einzelhaft, seinen Angaben zufolge in Hand- und Fußketten. Ein Strafgericht in Teheran verurteilte ihn zwischen März und April 2012 zu drei Jahren Haft. Er musste außerdem eine "Entschädigung" (Diyah) in Höhe von 35 Million Rial (ca. 1100 Euro) bezahlen. Wegen des Trinkens von Alkohol wurde er zudem zu 70 Stockhieben verurteilt. Noch im selben Jahr begnadigten Ali Khalili und sein Vater den verurteilten Ehsan Shah Ghasemi, und das Verfahren war damit abgeschlossen.
Ehsan Shah Ghasemi wurde jedoch erneut festgenommen, nachdem Ali Khalili im März 2014 gestorben war. Er soll an den Komplikationen gestorben sein, die auf die Verletzungen drei Jahre zuvor und die Behandlung danach zurückzuführen sind. Ehsan Shah Ghasemi wurde im Oktober 2014 auf der Grundlage des Prinzips "Qesas" (Vergeltung) zum Tode verurteilt. Es fanden zwei Gerichtstermine vor der Abteilung 113 des Strafgerichts der Provinz Teheran statt. Ihm wurde das Recht auf einen Rechtsbeistand eigener Wahl verweigert, und den vom Gericht bestellten Rechtsbeistand sah er während der Anhörung zum ersten Mal. Der Oberste Gerichtshof des Iran bestätigte das Urteil im Mai 2015. Nun liegt das Urteil der Obersten Justizautorität vor, die in einem beschleunigten Verfahren darüber entscheiden soll.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bitte Sie eindringlich, zu verfügen, dass Ehsan Shah Ghasemi nicht hingerichtet und das Todesurteil umgewandelt wird. Bitte stellen Sie sicher, dass er ein internationalen Standards entsprechendes faires Gerichtsverfahren erhält.
- Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Todesstrafe nach internationalen Menschenrechtsstandards nur bei "schwersten Verbrechen" verhängt werden darf, die sich laut zwischenstaatlichen und internationalen Gremien auf Taten mit vorsätzlicher Tötungsabsicht beschränken, und wenn die Schuld des Angeklagten eindeutig und überzeugend bewiesen und keine andere Erklärung der Fakten möglich ist.
[APPELLE AN]
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @khamenei_ir (Englisch) @khamenei_fa (Persisch)
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
KOPIEN AN
PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street
Pasteur Square
Tehran, IRAN
E-Mail: media@rouhani.ir
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) @Rouhani_ir (Persisch)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 10. Juli 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Spanisch, Französisch oder auf Deutsch.
[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]
Das gegen Ehsan Shah Ghasemi verhängte Todesurteil wurde unmittelbar nach der Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof im Mai 2015 an die Behörde für die Vollstreckung von Urteilen weitergeleitet. Seine Familie hatte um eine Aussetzung der Vollstreckung des Urteils gebeten, um mehr Zeit zu haben, um die Familie des Verstorbenen um Gnade zu bitten. Die Behörden haben diese Bitte jedoch ausgeschlagen und mit Verweis auf Anweisung einer höheren Stelle ein beschleunigtes Verfahren für die Vollstreckung des Urteils eingeleitet.
Amnesty International befürchtet, dass die Verbindung von Ali Khalili zu den iranischen Basij-Milizen und die Versuche der Behörden, ihn als "Märtyrer" darzustellen, der sein Leben gegeben hat, um "islamische Werte zu verbreiten und das Laster zu unterdrücken", sich auf die Unparteilichkeit des gerichtlichen Verfahrens ausgewirkt haben. Im Mai wurde ein Gesetz über den Schutz der Förderer der Tugend und der Verhinderer des Lasters verabschiedet. Auf der Grundlage dieses Gesetzes sind Zivilpersonen befugt, sich an der schriftlichen oder mündlichen Förderung der Tugend und der Verhinderung des Lasters zu beteiligen. Tugend bzw. Laster werden durch die islamische Rechtsprechung und das Gesetz (Scharia) definiert.
Presseberichten zufolge vertrat die Iranische Rechtsmedizinische Organisation die Auffassung, dass die ursprüngliche Messerverletzung "nicht völlig losgelöst" von der Todesursache zu sehen ist. In einem früheren Bericht aus dem Jahr 2011 war dieselbe Organisation jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass sich Ali Khalili auf dem Weg zur vollständigen Genesung befand. Es besteht Grund zu der Befürchtung, dass das Gericht bei der Verurteilung von Ehsan Shah Ghasemi wegen Mordes nicht in Betracht zog, dass es noch andere Faktoren geben könnte, welche die Kausalkette zwischen der Verletzung durch Messerstiche und dem Tod von Ali Khalili durchbrechen könnten.
Während des Gerichtsverfahrens gab Ehsan Shah Ghasemi an, dass er so stark unter Alkoholeinfluss stand, als er die Messerattacke beging, dass er die Art seiner Handlung und deren Konsequenzen nicht verstehen konnte.
Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerlich und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört, sieht vor, dass in Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, diese nur bei "schwersten Verbrechen" verhängt werden darf. Damit gemeint sind Straftaten, bei denen gezeigt werden kann, dass eine vorsätzliche Tötungsabsicht besteht, die zum Tod eines oder mehrerer Menschen führt. In den Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht heißt es: "Die Todesstrafe darf nur dann verhängt werden, wenn die Schuld des Angeklagten eindeutig und überzeugend bewiesen und keine andere Erklärung der Fakten möglich ist".
Ehsan Shah Ghasemi wurde nach dem Tod von Ali Khalili das Recht auf eine effiziente Verteidigung durch einen Rechtsbeistand seiner Wahl während des Verfahrens verweigert. Er hatte in der Ermittlungsphase keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und sollte erst dann einen Anwalt konsultieren, nachdem die Staatsanwaltschaft ein Gerichtsverfahren eingeleitet hatte. Der Anwalt wurde durch Drohungen gezwungen, den Fall abzugeben, bevor das Verfahren begann. Ehsan Shah Ghasemi erhielt dann einen vom Gericht bestellen Rechtsbeistand, den er aber erst bei der ersten Anhörung vor Gericht sah.
Während der Haft im Gefängnis Kahrizak in Teheran versuchte Ehsan Shah Ghasemi sich das Leben zu nehmen und wollte sich mit Betttüchern erhängen. Mitinsass_innen gaben später an, Gefängniswärter_innen hätten mit Knüppeln auf ihn eingeschlagen, als er bewusstlos in seiner Zelle lag.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Calling on the Iranian authorities to not execute Ehsan Shah Ghasemi, commute his death sentence, and order a retrial in strict compliance with international fair trial standards and without recourse to the death penalty.
- Reminding them that under international human rights law, the death penalty may be imposed only for "the most serious crimes" which international bodies have interpreted as being limited to intentional killing, and when the guilt of the person is proved upon clear and convincing evidence leaving no room for an alternative explanation.