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Mutter droht Auspeitschung und Todesstrafe
Meriam Yehya Ibrahim, eine sudanesische Christin, wurde wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs und "Apostasie" schuldig befunden und ist in Gefahr, zu einer Prügelstrafe und zum Tode verurteilt zu werden. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene und befindet sich derzeit mit ihrem 20 Monate alten Sohn in Haft.
Appell an
JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd (es können nur E-Mails verschickt werden, ein Postversand ist nicht möglich)
AUSSENMINISTER
Ali Ahmed Karti
Ministry of Foreign Affairs
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: ministry@mfa.gov.sd (es können nur E-Mails verschickt werden, ein Postversand ist nicht möglich)
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
Ibrahim Mahmoud Hamed
Ministry of Interior
E-Mail: mut@isoc.sd (es können nur E-Mails verschickt werden, ein Postversand ist nicht möglich)
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder
sudaniberlin@hotmail.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Juni 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Meriam Yehya Ibrahim, eine 27-jährige sudanesische Christin, die derzeit im achten Monat mit ihrem zweiten Kind schwanger ist, wurde am 11. Mai von einem Gericht in Khartoum des außerehelichen Geschlechtsverkehrs und der "Apostasie" für schuldig befunden. Das Gericht räumte ihr eine Frist von drei Tagen ein, um ihrem Glauben abzuschwören. Ihre nächste Anhörung ist für den 15. Mai anberaumt. Es ist davon auszugehen, dass sie in dem Verfahren zu Peitschenhieben und zur Todesstrafe verurteilt wird.
Die Behandlung von Ehebruch bzw. außerehelichem Geschlechtsverkehr und Apostasie als Straftaten verstößt gegen internationale Menschenrechtsabkommen wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die vom Sudan ratifiziert wurden. Die Kriminalisierung von Ehebruch/außerehelichem Geschlechtsverkehr verstößt gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, und ihre Umsetzung stellt eine ausnahmslose Diskriminierung von Frauen dar. Die Behandlung der Apostasie als Straftatbestand ist unvereinbar mit den Rechten auf Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit. Meriam Yehya Ibrahim ist eine gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer religiösen Überzeugung und Identität schuldig wurde und umgehend und bedingungslos freizulassen ist.
Meriam Yehya Ibrahim wurde im August 2013 festgenommen und angeklagt, nachdem ein Familienangehöriger behauptet haben soll, dass sie sich mit der Heirat eines südsudanesischen Christen des außerehelichen Geschlechtsverkehrs schuldig gemacht habe. Nach dem im Sudan geltenden Gesetz der Scharia darf eine Muslimin keinen nicht-muslimischen Mann heiraten. Derartige Eheschließungen sind nichtig. Das Gericht fügte im Februar 2014 die Anklage wegen Apostasie hinzu, nachdem Meriam Yehya Ibrahim versichert hatte, dass sie Christin und keine Muslimin sei. Sie sei als orthodoxe Christin aufgewachsen, nach der Religion ihrer Mutter, weil ihr Vater, ein Muslim, in ihrer Kindheit nicht anwesend gewesen sei.
Meriam Yehya Ibrahim droht nach Paragraf 146 eine Strafe von 100 Peitschenhieben. Sollte sie sich weigern, ihrem christlichen Glauben abzuschwören, läuft sie Gefahr, nach Paragraf 126 des sudanesischen Strafgesetzbuches wegen Apostasie zum Tode verurteilt zu werden. Die Prügelstrafe verstößt gegen das uneingeschränkte Verbot von Folter und anderen Misshandlungen nach internationalen Menschenrechtsstandards. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als äußerste Form der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafe und als Verletzung des Rechts auf Leben und wendet sich in allen Fällen vorbehaltlos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere eines Verbrechens.
[BITTE SCHREIBEN SIE]
TWITTERNACHRICHTEN ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass Meriam Yehya Ibrahim umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugung und Identität für schuldig befunden wurde.
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Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Paragrafen 126 und 146, in denen Apostasie bzw. Ehebruch/außerehelicher Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt werden, in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen des Sudan aus dem von ihm ratifizierten internationalen Menschenrechtsabkommen aufgehoben werden.
- Bitte schaffen Sie die Bestrafung durch Auspeitschung und die Todesstrafe ab.
[APPELLE AN]
JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd (es können nur E-Mails verschickt werden, ein Postversand ist nicht möglich)
AUSSENMINISTER
Ali Ahmed Karti
Ministry of Foreign Affairs
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: ministry@mfa.gov.sd (es können nur E-Mails verschickt werden, ein Postversand ist nicht möglich)
KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ibrahim Mahmoud Hamed
Ministry of Interior
E-Mail: mut@isoc.sd (es können nur E-Mails verschickt werden, ein Postversand ist nicht möglich)
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder
sudaniberlin@hotmail.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Juni 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Das sudanesische Strafgesetzbuch gründet formell auf dem Gesetz der Scharia. So heißt es in Paragraf 126: "Wer die Abkehr vom Islam propagiert oder ihm mit Worten oder einer eindeutigen Handlung öffentlich abschwört, macht sich der Straftat Riddah (Apostasie) schuldig. (2) Wer sich der Apostasie schuldig macht, wird aufgefordert, innerhalb von einem durch das Gericht festgelegten Zeitraum zu bereuen, und für den Fall, dass er an seiner Apostasie festhält und kein Neukonvertit ist, mit dem Tode bestraft. (3) Die Strafe wegen Apostasie verfällt, wenn der Apostat vor der Hinrichtung der Apostasie abschwört." Paragraf 146 zur Strafe für außerehelichen Geschlechtsverkehr sieht Folgendes vor: "Wer sich des außerehelichen Geschlechtsverkehrs schuldig macht, erhält folgende Strafe: (a) Hinrichtung durch Steinigung, wenn der Schuldige verheiratet ist; (b) einhundert Peitschenhiebe, wenn der Schuldige unverheiratet ist."
Es sind seit Inkrafttreten des Strafgesetzbuches von 1991 keine Fälle von Hinrichtungen wegen Apostasie im Sudan bekannt geworden, doch wurden zahlreiche Anklagen fallengelassen oder Urteile aufgehoben, weil die Beschuldigten ihrem Glauben abgeschworen haben.
Amnesty International hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle im Sudan dokumentiert, in denen Personen zu Peitschenhieben verurteilt wurden.