Minderjähriger in Haft
Murtaza Manzoor
© Amnesty
Murtaza Manzoor wird seit dem 8. Februar im Bundesstaat Jammu und Kaschmir von der Polizei in Haft gehalten. Laut der offiziellen Geburtsurkunde ist er erst 17 Jahre alt.
Appell an
MINISTERPRÄSIDENT DES BUNDESSTAATES JAMMU UND KASCHMIR
Omar Abdullah
Civil Secretariat
Government of Jammu and Kaschmir
Jammu – 180 001
INDIEN
(korrekte Anrede: Dear Chief Minister)
Fax: (00 91) 191 254 64 66
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
P. Chidambaram
North Block, Central Secretariat
New Delhi – 110 001
INDIEN
Fax: (00 91) 11 230 94 221
Email: hm@nic.in
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S.E. Herrn Sudhir Vyas
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Mai 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie auf, Murtaza Manzoor umgehend aus der Polizeihaft zu entlassen.
- Sollte Murtaza Manzoor einer international als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt werden, muss dies in einem fairen Verfahren in Übereinstimmung mit internationalem Recht und besonders unter Beachtung der UN-Kinderrechtskonvention erfolgen. Darin wird ausgeführt, dass jede Art von Haft bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden darf. Die Haft sollte in einer separaten Einrichtung für Kinder erfolgen, die sich so nahe wie möglich am Wohnort der Familie befindet, um den Kontakt zu dieser zu erleichtern.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Demanding that the state authorities immediately end the administrative detention of Murtaza Manzoor;
- Urging that if Murtaza Manzoor is to be held on charges of a recognizably criminal offence, he be afforded all
fair trial guarantees set out in international law and specifically the UN Convention on the Rights of the Child, which stipulates also that any detention shall be used only as a measure of last resort and for the shortest appropriate period of time; such detention should be in a separate facility for children, as close as possible to his family in order to facilitate family contact.
Sachlage
Murtaza Manzoor wurde am 21. Januar in Srinagar, der Hauptstadt von Jammu und Kaschmir von der Polizei festgenommen. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Vorfalls aus dem Jahr 2010, in dessen Zusammenhang ihm versuchter Mord, Körperverletzung und Randalieren vorgeworfen wird. Laut Polizeiangaben ist Murtaza Manzoor ein "im Wesen asoziales Element"; er soll einen Protestmarsch angeführt haben, der damit endete, dass Protestierende die Polizei mit Steinen bewarfen.
Am 8. Februar beschloss die Polizei, Murtaza Manzoor auf der Grundlage des Gesetzes zur Öffentlichen Ordnung in Gewahrsam zu halten, da sie befürchtete, dass er im laufenden Gerichtsverfahren gegen Kaution freigelassen werden könnte. In den Polizeiunterlagen zu seiner Festnahme und Inhaftierung tauchen keinerlei Altersangaben auf. Seine Familie ließ Amnesty International allerdings eine Kopie seiner offiziellen Geburtsurkunde, ausgestellt vom Amt für die Registrierung von Geburten und Sterbefällen des Bundesstaates Jammu und Kaschmir, zukommen. Sie belegt, dass er erst 17 Jahre alt ist.
Murtaza Manzoor wird seit dem 8. Februar im Kot Bhalwal Gefängnis in Jammu festgehalten, das fast 300 km von seiner Heimatstadt entfernt liegt. Die Haftanstalt verfügt nicht über Einrichtungen für Kinder und der Zugang zu medizinischer Versorgung ist eingeschränkt. Der Vater von Murtaza Manzoor arbeitet als Rikschafahrer in Srinagar; seine Familie hat große Mühe für die Gefängnisbesuche sowie die rechtlichen Schritte für seine Freilassung aufzukommen.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie auf, Murtaza Manzoor umgehend aus der Polizeihaft zu entlassen.
- Sollte Murtaza Manzoor einer international als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt werden, muss dies in einem fairen Verfahren in Übereinstimmung mit internationalem Recht und besonders unter Beachtung der UN-Kinderrechtskonvention erfolgen. Darin wird ausgeführt, dass jede Art von Haft bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden darf. Die Haft sollte in einer separaten Einrichtung für Kinder erfolgen, die sich so nahe wie möglich am Wohnort der Familie befindet, um den Kontakt zu dieser zu erleichtern.
[APPELLE AN]
MINISTERPRÄSIDENT DES BUNDESSTAATES JAMMU UND KASCHMIR
Omar Abdullah
Civil Secretariat
Government of Jammu and Kaschmir
Jammu – 180 001
INDIEN
(korrekte Anrede: Dear Chief Minister)
Fax: (00 91) 191 254 64 66
KOPIEN AN
INNENMINISTER
P. Chidambaram
North Block, Central Secretariat
New Delhi – 110 001
INDIEN
Fax: (00 91) 11 230 94 221
Email: hm@nic.in
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S.E. Herrn Sudhir Vyas
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Mai 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Die Inhaftierung von Murtaza Manzoor erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes zur Öffentlichen Ordnung in Jammu und Kaschmir, dem "Jammu and Kaschmir Public Safety Act". Dieses Gesetz ermächtigt die Behörden dazu, Personen bis zu zwei Jahre ohne richterliche Prüfung der gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen festzuhalten. Auch Wiederholungsfestnahmen werden häufig angeordnet.
Allein zwischen Januar und September 2010 sollen mindestens 322 Personen ohne Gerichtsverfahren unter dem "Public Safety Act" inhaftiert worden sein. Viele von ihnen, darunter auch Kinder, wurden aus dem gleichen Grund wie Murtaza Manzoor festgenommen, wegen Steinewerfens und Randalierens während verschiedener Proteste gegen die indische Regierung im Sommer 2010.
Der Ministerpräsident von Jammu und Kaschmir gab an, dass in dem Bundesstaat keine Kinder inhaftiert sind. Laut dem in Kaschmir und Jammu geltenden Jugendgesetz (Jammu and Kaschmir Juvenile Justice Act) aus dem Jahr 1987 sind Jungen über 16 Jahren als Erwachsener anzusehen. Das in dem Rest des Landes geltende Jugendrecht (Indian Juvenile Justice Act) aus dem Jahr 2000 hat jedoch in Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention die Volljährigkeit auf 18 Jahre festgelegt.
Bei der Prüfung des zweiten periodischen Berichts Indiens über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention empfahl der Kinderrechtsausschuss explizit, das reformierte Gesetz auf Jammu und Kaschmir zu übertragen. Anfang dieser Woche erklärte der Vorsitzende des Amtes für soziale Fürsorge Hilal Ahmad Parray gegenüber der Zeitung "Greater Kashmir", dass ein Antrag auf Abänderung des "Juvenile Justice Act" in Bearbeitung sei und eine Priorität darauf gelegt würde das Volljährigkeitsalter abzuändern.