Hoffnung auf Begnadigung
Der Sudanese 'Abdul Hamid al-Fakki, den ein saudi-arabisches Gericht im Jahr 2007 der "Hexerei" schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt hatte, könnte in den kommenden Wochen vom saudischen König begnadigt werden. Während des islamischen Fastenmonats Ramadan, der in diesem Jahr am 11. August beginnt und um den 9. September herum endet, macht König Abdullah bin Abdelasis Al Sa’du häufig von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch. Amnesty International appelliert in diesem Zusammenhang an den König, das Todesurteil gegen 'Abdul Hamid al-Fakki umzuwandeln.
Appell an
KÖNIG
His Majesty
King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: (00 966) 1 403 1185
(über das Innenministerium)
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road,
Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr Bandar Mohammed 'Abdullah Al-Aiban
Human Rights Commission
P.O. Box 58889, King Fahad Road
Building No. 373, Riyadh 11515
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 1 461 2061
E-Mail: hrc@haq-ksa.org
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: saudi-embassy-berlin@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. September 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS IMMEDIATELY
-
Calling on the King of Saudi Arabia during the month of Ramadan to commute the death sentence of 'Abdul Hamid al-Fakki;
-
Urging the King to release 'Abdul Hamid al-Fakki immediately and unconditionally if he has been convicted solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and freedom of religion;
- Urging the authorities to stop charging and convicting people for "sorcery" for acts which are a peaceful exercise of their rights to freedom of expression and freedom of religion.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie auf, das gegen 'Abdul Hamid al-Fakki verhängte Todesurteil umzuwandeln.
-
Ich verlange die umgehende und bedingungslose Freilassung von 'Abdul Hamid al-Fakki, falls er nur deshalb in Haft gehalten wird, weil er von seinen Rechten auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit in friedlicher Weise Gebrauch gemacht hat.
- Menschen dürfen nicht länger wegen "Hexerei" angeklagt und verurteilt werden, weil dadurch die legitimen Rechte eines jeden Menschen auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit verletzt werden.
Sachlage
'Abdul Hamid Bin Hussain Bin Moustafa al-Fakki war am 8. Dezember 2005 in der Stadt Medina von der islamischen Religionspolizei Mutawa’een (Komitee zur Verhütung des Lasters und Verbreitung der Tugend) unter der Anschuldigung der Hexerei festgenommen worden.
An dem fraglichen Tag hatte ein Mitarbeiter der Mutawa’een den Sudanesen angesprochen und gebeten, eine Zauberformel zu deklamieren, um zu bewirken, dass sich sein Vater von seiner zweiten Frau trennt und zur ersten Frau, seiner leiblichen Mutter, zurückkehrt. Allem Anschein nach ging ¢Abdul Hamid al-Fakki gegen Zahlung von 6.000 Saudi-Riyal (rund 1.300 Euro) darauf ein. Nach seiner Festnahme wurde er verhört, Berichten zufolge geschlagen und offenbar zu dem Geständnis gezwungen, Akte der "Hexerei" begangen zu haben.
Am 27. März 2007 sprach ein Gericht (General Court) in Medina den Angeklagten schuldig und verhängte gegen ihn die Todesstrafe. Über den Prozess, der hinter verschlossenen Türen stattfand, ist kaum etwas bekannt geworden. Als gesichert gilt, dass 'Abdul Hamid al-Fakki nicht durch einen Rechtsbeistand vertreten war. Amnesty International befürchtet, dass seine Hinrichtung unmittelbar bevorstehen könnte. Derzeit ist 'Abdul Hamid al-Fakki im Gefängnis von Medina inhaftiert.
Während des islamischen Fastenmonats Ramadan gilt in Saudi-Arabien ein Hinrichtungsmoratorium. In den Wochen des Ramadan gibt der König zudem oftmals Amnestien bekannt und begnadigt Gefangene. Sollte ¢Abdul Hamid al-Fakki allein deshalb zum Tode verurteilt worden sein, weil er seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen hat, appelliert Amnesty an den saudischen König, den Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen.
Hintergrundinformation
Der Strafbestand der "Hexerei" ist in Saudi-Arabien nicht definiert und wurde bereits häufig missbraucht, um Menschen für die Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und die Ausübung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu bestrafen.
Die Behörden in Saudi-Arabien haben bereits im vergangenen Jahr sehr viele Menschen aufgrund von Hexerei-Vorwürfen inhaftiert, dieses Jahr sind es noch mehr. Viele wurden von der islamischen Religionspolizei Mutawa'een verhaftet. Die letzte nachweisbare Hinrichtung wegen "Hexerei" war die des Ägypters Mustafa Ibrahim am 2. November 2007. Er war im Mai 2007 in der Stadt Arar festgenommen worden, wo er als Apotheker arbeitete. Ihm wurde vorgeworfen, ein Exemplar des Korans entwürdigt zu haben, weil er es in eine Toilette geworfen haben soll. Im Juni 2007 wurde der Ägypter schuldig gesprochen und die Todesstrafe gegen ihn verhängt.
In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für viele Vergehen verhängt, einschließlich solcher, die nicht zum Tode einer Person geführt haben. Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden, und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens gegen sie informiert. Zudem sind Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten Geständnissen zulässig. Seit Beginn des laufenden Jahres sind mindestens 17 Menschen hingerichtet worden.
Amnesty International hebt in einem Bericht aus dem Jahr 2008 über die Todesstrafe in Saudi-Arabien deren häufige Anwendung und die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Exekutionen ausländischer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus sogenannten Entwicklungsländern hervor. Zusätzliche Informationen finden Sie auf Englisch unter: Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia, 14. Oktober 2008: http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-execution...)