Maryam Malek gegen Kaution frei

1. Jahrestag der Kampagne für Gleichberechtigung

1. Jahrestag der Kampagne für Gleichberechtigung

Maryam Malek wurde am 29. April 2009 nach fünf Tagen in Haft freigelassen. Ihre Kaution war auf 200 Millionen Rial (über 15.000 Euro) festgesetzt worden, ihre Familie konnte sich diesen Betrag jedoch nicht leisten. Stattdessen wurde sie gegen eine Kautionsgarantie von Seiten Dritter freigelassen.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
c/o Director
Judiciary Public Relations and Information Office Ardeshir Sadiq
No. 57, Pasteur St., corner of Khosh Zaban Avenue
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@dadiran.ir
(Betreff: FAO Ayatollah Shahroudi)

STAATSOBERHAUPT
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Internetseite http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter
(Englisch)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
His Excellency Mahmoud Ahmadinejad
The Presidency
Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection
Tehran, IRAN
Fax: (0098) 21 6 649 5880
E-Mail: über die Internetseite http://www.president.ir/email/

LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE
Mohammad Javad Larijani
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Larijani)
Fax: (0098) 21 3390 4986
E-Mail: info@dadiran.ir
(Betreff: FAO Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Juni 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN PERSIAN, ARABIC, ENGLISH, FRENCH OR YOUR OWN LANGUAGE

  • welcoming the release of Maryam Malek;

  • urging the authorities to drop all charges against her, as if she were to be imprisoned, Amnesty International would consider her to be a prisoner of conscience solely detained for the peaceful exercise of her right to freedom of expression and association;

  • reminding the authorities that the International Covenant on Civil and Political Rights to which Iran is a state party guarantees the rights to freedom of expression and association.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • Maryam Maleks Freilassung begrüßen;

  • bei den Behörden darauf dringen, alle Anklagen gegen sie fallen zu lassen, da sie im Fall einer Inhaftierung von Amnesty International als gewaltlose politische Gefangene betrachtet würde, die sich nur deshalb in Haft befindet, weil sie von ihren Rechten auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit friedlich Gebrauch gemacht hat;

  • die Behörden daran erinnern, dass der Iran Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist, der die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert.

Sachlage

Es ist wahrscheinlich, dass Maryam Malek noch vor Gericht gebracht wird, da sie vage formulierter Vergehen nach Paragraph 499 ("Propaganda gegen den Staat") und Paragraph 500 ("Mitgliedschaft in einer Organisation mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu stören") des Strafgesetzbuches angeklagt wurde. Diese Anklagen entsprechen nicht den international anerkannten Standards für Straftatbestände. Sie wurde wegen ihrer Mitgliedschaft und Aktivitäten für die Kampagne für Gleichberechtigung, auch bekannt als die Kampagne für eine Million Unterschriften, angeklagt.

Maryam Malek ist Studentin und berichtet zudem als Journalistin über Fälle der Familiengerichte. Drei Sicherheitsbeamte durchsuchten am 22. April 2009 ihre Wohnung und beschlagnahmten dabei Bücher, Schriftstücke, CDs, ihren Computer und Material über die Kampagne für Gleichberechtigung. Am 23. April 2009 lud man Maryam Malek zur Sicherheitspolizei vor.

Sie kam der Vorladung nach und wurde am 25. April in der Abteilung 14 der Sicherheitspolizei vorstellig. Dort verhörte man sie mehrere Stunden lang und nahm sie anschließend mit einem vorläufigen Haftbefehl fest. Man behielt sie über Nacht im Teheraner Haftzentrum Vozara. Am folgenden Tag wurde sie erneut von der Sicherheitspolizei verhört, ehe man sie vor die Abteilung 2 des Revolutionsgerichts in Teheran brachte und sie anklagte. Am Tag vor ihrer Freilassung wurde sie in die Abteilung 209 des Teheraner Evin-Gefängnisses, die dem Geheimdienstministerium untersteht, überstellt und erneut verhört.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Kampagne für Gleichberechtigung wurde 2006 gegründet und ist eine basisdemokratische Initiative, die aus einem Netzwerk engagierter Menschen besteht, die sich für ein Ende der Diskriminierung der Frau im iranischen Gesetz einsetzen. Sie ist auch unter dem Namen "Eine Million Unterschriften" bekannt. Die Kampagne gibt freiwilligen Helferinnen ein Training in Rechtsfragen. Sie reisen dann im Land herum und werben für die Kampagne. Sie sprechen mit Frauen bei ihnen zuhause und an öffentlichen Orten über ihre Rechte und die Notwendigkeit rechtlicher Reformen. Die Freiwilligen zielen auch darauf ab, eine Million Unterschriften von iranischen Staatsangehörigen zu sammeln, um mit dieser Petition das Ende der rechtlichen Diskriminierung von Frauen im Iran zu fordern. Zahlreiche Aktivistinnen wurden wegen ihrer Aktivitäten für die Kampagne für Gleichberechtigung festgenommen oder drangsaliert, manche während sie Unterschriften für die Petition sammelten.

Zuletzt war Parastou Alahyari am 25. April 2009 im Zusammenhang mit ihren friedlichen Aktivitäten für die Kampagne für Gleichberechtigung wegen "Propaganda gegen den Staat" zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sie wartet auf die Entscheidung über das von ihr eingelegte Rechtsmittel; davon hängt es ab, ob sie die Gefängnisstrafe verbüßen muss.