Drohende Hinrichtung
Yunes Aghayan, ein Angehöriger der aserbaidschanischen Minderheit im Iran und Anhänger der Gruppe Ahl-e Haq, eines Ablegers der schiitischen Glaubensrichtung, ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden, nachdem er der "Feindschaft zu Gott" für schuldig befunden wurde. Er befindet sich derzeit im Oromieh-Gefängnis in der Provinz West-Aserbaidschan im Nordwesten des Iran. Nachdem am 28. Februar 2009 ein anderer Mann namens Mehdi Qasemzadeh aufgrund des selben Schuldspruchs hingerichtet wurde, besteht die Gefahr, dass das Todesurteil gegen Yunes Aghayan jederzeit vollstreckt werden könnte.
Appell an
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
c/o Director, Judiciary Public Relations and Information Office
Ardeshir Sadiq
Judiciary Public Relations and Information Office
No. 57, Pasteur St., corner of Khosh Zaban Avenue
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@dadiran.ir (Betreff: FAO Ayatollah Shahroudi)
STAATSOBERHAUPT
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info_leader@leader.ir
via website: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (English)
Sende eine Kopie an
PRÄSIDENT
His Excellency Mahmoud Ahmadinejad
The Presidency
Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection
Tehran, Islamic Republic of Iran
Fax: 00 98 21 6 649 5880
E-Mail: via website: http://www.president.ir/email/
LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE
His Excellency Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhuri,
Tehran 1316814737, IRAN
Fax: (00 98) 21 3390 4986
E-Mail: info@dadgostary-tehran.ir (Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Juni 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN PERSIAN, ARABIC, ENGLISH, FRENCH OR YOUR OWN LANGUAGE:
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urging the authorities to commute Yunes Aghayan’s death sentence;
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stating that Amnesty International recognizes the right and responsibility of governments to bring to justice those suspected of criminal offences, but opposes the death penalty as the ultimate cruel, inhuman and degrading punishment;
- reminding the authorities that as a state party to the ICCPR, Iran has undertaken to uphold freedom of religion, including the right to manifest one’s religion in public.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
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die Behörden auffordern, das gegen Yunes Aghayan verhängte Todesurteil umzuwandeln;
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darlegen, dass Amnesty International das Recht und die Pflicht von Regierungen anerkennt, Straftatverdächtige vor Gericht zu stellen, sich aber in allen Fällen gegen die Todesstrafe wendet, weil sie die schlimmste Form der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung darstellt;
- die Behörden daran erinnern, dass der Iran Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ist und sich damit verpflichtet hat, die Religionsfreiheit anzuerkennen und damit das Recht, die Religion in der Öffentlichkeit auszuüben.
Sachlage
Yunes Aghayan war etwa im November 2004 festgenommen worden, nachdem es im September des selben Jahres mindestens zwei Zusammenstöße zwischen Angehörigen der Gruppe Ahl-e Haq und der Polizei gegeben hatte. Die Gruppe hatte sich geweigert, Spruchbänder mit religiösem Inhalt von ihrer Viehfarm in Uch Tepe in der Povinz West-Aserbaidschan zu entfernen. Bei den Zusammenstößen kamen mindestens fünf Ahl-e Haq-Mitglieder und drei Angehörige der Sicherheitskräfte ums Leben.
Die Gerichtsverfahren gegen Yunes Aghayan und vier weitere Personen fanden vor der zweiten Abteilung des Revolutionsgerichts von Mahabad statt. Im Januar 2005 wurden Yunes Aghayan und Mehdi Qasemzadeh wegen "Feindschaft zu Gott" zum Tode verurteilt. Diese Anklage wird normalerweise gegen Personen erhoben, die mit Waffengewalt gegen staatliche Kräfte vorgehen. Der iranische Oberste Gerichtshof bestätigte die Todesurteile im April 2005, und Mehdi Qasemzadeh wurde um den 28. Februar 2009 herum hingerichtet. Die drei anderen Angeklagten – Sehend Ali Mohammadi, Bakhshali Mohammadi, und Ebadollah Qasemzadeh – wurden ebenfalls zum Tode verurteilt, aber der Oberste Gerichtshof hob die Urteile im September 2007 auf. Sie verbüßen derzeit 13-jährige Haftstrafen im internen Exil in der Provinz Yazd im Zentraliran.
Hintergrundinformation
Die Gruppe Ahl-e Haq setzt sich aus Anhängern einer Religion zusammen, die im 14. Jahrhundert gegründet wurde. Sie leben vornehmlich im Irak und im Westen des Iran. Die meisten Ahl-e Haq-Mitglieder sind Kurden, einige gehören aber auch anderen ethnischen Minderheiten, wie der aserbaidschanischen, an.
Die iranische Verfassung garantiert den Minderheiten des Landes Gleichberechtigung. Artikel 3(14) schreibt Gleichheit vor dem Gesetz für alle fest. Von den etwa 70 Millionen Einwohnern sollen ungefähr die Hälfte einer ethnischen Minderheit angehören. Der Iran ist zudem Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. In dessen Artikel 18(1) heißt es: "Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden".
Auf der Grundlage von Artikel 13 der iranischen Verfassung haben drei religiöse Minderheiten – Zoroastriker, Juden und Christen – das Recht, ihre Religion auszuüben. Anhänger anderer religiöser Gruppierungen, die offiziell nicht anerkannt sind – wie Baha’i, Ahl-e Haq und Mandäer (Sabäer) – oder diejenigen, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertieren, wird hingegen das Recht vorenthalten, ihre Religion zu praktizieren. Sie sind in besonderer Gefahr, Diskriminierungen und Verletzungen ihrer grundlegenden Menschenrechte ausgesetzt zu werden.