Hinrichtungsaufschub

Ergebnis dieser Urgent Action

Am 30. Juni stoppte das texanische Berufungsstrafgericht weniger als vier Stunden vor der Vollstreckung die Hinrichtung von Jonathan Marcus Green. Der Aufschub soll dem Gericht die Möglichkeit geben, rechtliche Fragen hinsichtlich der geistigen "Eignung" des Verurteilten für die Hinrichtung zu klären.

Am 30. Juni stoppte das texanische Berufungsstrafgericht weniger als vier Stunden vor der Vollstreckung die Hinrichtung von Jonathan Marcus Green. Der Aufschub soll dem Gericht die Möglichkeit geben, rechtliche Fragen hinsichtlich der geistigen "Eignung" des Verurteilten für die Hinrichtung zu klären.

Sachlage

Der 42-jährige Jonathan Marcus Green wurde 2002 wegen des Mordes an der 12-jährigen Christina Neal im Jahr 2000 zum Tode verurteilt. Seine Anwälte legten 2007 beim Bundesbezirksgericht Rechtsmittel ein und argumentierten, dass er an einer schweren geistigen Störung und einer psychotischen Erkrankung leidet, die in Form von Halluzinationen sowie Paranoia zu Tage tritt. In dem Berufungsantrag hieß es, dass Jonathan Marcus Green davon überzeugt wäre, dass seine derzeitigen Anwälte für seine Freilassung lediglich einem Richter gewisse Papiere vorzulegen hätten, die sich im Besitz seiner früheren Anwälte befinden. Weiter hieß es, "Herr Green glaubt, dass er das Opfer oder eine Spielfigur in einer Art von Spiel ist", an dem Gefängniswärter und andere Todeskandidaten beteiligt sein sollen. In ihrem Urteil vom Februar 2008 bestätigte die US-Bundesbezirksrichterin das Todesurteil und entschied, dass nach US-Recht kein generelles Verbot für die Hinrichtung von Menschen mit psychischen Erkrankungen besteht. Über den Einwand, Green wäre nicht schuldfähig, weil er die Gründe seiner Strafe nicht verstünde, könnte erst unmittelbar vor seiner geplanten Hinrichtung entschieden werden. Das Fünfte US-Bundesberufungsgericht bestätigte diese Begründung später in seinem Urteil.

1986 entschied der Oberste US-Gerichtshof im Fall Ford v. Wainwright, dass die Hinrichtung psychisch kranker Gefangener gegen die US-Verfassung verstößt. In der Praxis hat diese Entscheidung Menschen mit ernsthaften psychischen Krankheiten zum Zeitpunkt ihrer Hinrichtung nur sehr wenig genützt (siehe: USA: The execution of mentally ill offenders, Januar 2006, http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/003/2006/en). Im Juni 2007 veröffentlichte der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung bei einem anderen texanischen Fall, die den Schutz nach Ford etwas erhöhen sollte (siehe USA: Supreme Court tightens the standard on "competence" for execution, 29. Juni 2007 (http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/114/2007/en).

Nach einer Anhörung am 28. Juni entschied eine texanische Richterin, dass die Anwält_innen von Jonathan Green nicht durch eine "Überlast von Beweismaterial" die Untauglichkeit ihres Mandanten für eine Hinrichtung festgestellt hätten. Die Entscheidung wurde an das texanische Berufungsstrafgericht zur Prüfung weitergeleitet. Weniger als vier Stunden vor der Hinrichtung am 30. Juni gewährte dieses Gericht den Aufschub. Es ordnete an, dass die Parteien innerhalb von 14 Tagen schriftlich begründen müssen, ob ein Ungeeignetsein im Sinne des Ford-Falls vorliegt und eine Habeas-Corpus-Petition nach dem texanischen Strafvollzugsrecht begründet. Mit einer gesonderten Anordnung forderte das Berufungsstrafgericht die texanische Richterin auf, innerhalb von 14 Tage schriftlich zu begründen "welchem Standard sie bei ihrer Einschätzung gefolgt ist", als sie sich zur Eignung von Jonathan Green zur Hinrichtung äußerte.

Im laufenden Jahr sind in den USA bereits 30 Hinrichtungen vollstreckt worden, 14 davon allein in Texas. Damit beläuft sich die Zahl aller Exekutionen seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1977 auf 1218. Texas hat 461 dieser Todesurteile vollstreckt.

Zurzeit sind keine weiteren Aktionen erforderlich. Falls das Berufungsstrafgericht von Texas gegen Jonathan Green entscheidet, wird der Staat Texas mit großer Wahrscheinlichkeit einen neuen Hinrichtungstermin festsetzen. In diesem Fall würden wir zu weiteren Appellschreiben aufrufen. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.