Drohende Hinrichtungen

Schatten einer Person, der eine Pistole an den Kopf gehalten wird

Drei zum Tode verurteilte Gefangene sind am 8. Mai auf die indonesische Gefängnisinsel Nusakambangan verlegt worden, wo im Jahr 2015 dreizehn Hinrichtungen vollstreckt wurden. Am 10. Mai bestätigte der Generalstaatsanwalt gegenüber den Medien, dass bald weitere Personen hingerichtet werden sollen.

Appell an

PRÄSIDENT
H. E. Joko Widodo
Istana Merdeka
Jakarta Pusat 10110, INDONESIEN
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 62) 21 386 4816 oder (00 62) 21 344 2233
E-Mail: dumas@setneg.go.id
Twitter: jokowi_do2

MINISTER FÜR POLITISCHE, RECHTLICHE UND SICHERHEITSANGELEGENHEITEN
Mr. Luhut Panjaitan
Jl. Medan Merdeka Barat No. 15
Jakarta Pusat 10110, INDONESIEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 62) 21 345 0918
Twitter: @PolhukamRI

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER NATIONALEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION (KOMNAS HAM)
Mr. Imdadun Rahmat
Jl Latuharhary No. 4
Menteng, Jakarta Pusat 10310, INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 39 25 227
E-Mail: info@komnasham.go.id

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S.E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17, 10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: info@indonesian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Juni 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS, FAXE UND TWITTER-NACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie unverzüglich alle Vorbereitungen für die Hinrichtung von Häftlingen.

  • Bitte verhängen Sie ein Hinrichtungsmoratorium, als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe, und wandeln Sie alle Todesstrafen in Haftstrafen um.

  • Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Drogenkriminalität nicht zur Kategorie der "schwersten Verbrechen" zählt, für die nach dem Völkerrecht die Todesstrafe verhängt werden dürfte. Internationale Mechanismen zum Schutz der Rechte von zum Tode Verurteilten müssen in allen Fällen streng beachtet werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to immediately halt plans to carry out any executions.

  • Urging them to establish a moratorium on all executions with a view to abolishing the death penalty and to commute all death sentences to terms of imprisonment.

  • Reminding them that drug-related offences do not meet the threshold of the "most serious crimes" to which the use of the death penalty must be restricted under international law and that international safeguards guaranteeing protection of the rights of those facing the death penalty must be strictly observed in all capital cases.

Sachlage

Am 8. Mai wurden gegen 20 Uhr drei Gefangene aus der Strafanstalt von Batam in der Provinz Kepulauan Riau in das Batu-Gefängnis auf der Gefängnisinsel Nusakambangan in Zentral-Java verlegt, wo 2015 dreizehn Hinrichtungen vollstreckt wurden. Die drei Gefangenen waren 2007 vom Bezirksgericht von Batam im selben Fall für schuldig befunden und zum Tode verurteilt worden, da sie versucht hatten, Benzodiazepine von Malaysia nach Indonesien zu schmuggeln. Indonesische und internationale Medien haben seit dem 7. April immer wieder berichtet, dass der indonesische Generalstaatsanwalt H. M. Prasetyo von bevorstehenden Hinrichtungen gesprochen habe. Am 10. Mai bestätigte der Generalstaatsanwalt gegenüber Medienvertreter_innen zudem, dass eine Reihe von Hinrichtungen "in naher Zukunft" vollstreckt werden würde. Gefängnispersonal und Polizeibeamt_innen gaben an, die Vorbereitungen des Hinrichtungsortes auf der Gefängnisinsel Nusakambangan seien abgeschlossen und Erschießungskommandos vorbereitet.

Die Behörden haben bisher weder die Namen der Gefangenen, die hingerichtet werden sollen, noch den Hinrichtungstermin bekanntgegeben. Am 21. April sagte Luhut Panjaitan, koordinierender Minister für politische, rechtliche und Sicherheitsangelegenheiten, während einer Pressenkonferenz in Jakarta, die Behörden würden den Gefangenen entsprechend indonesischem Recht erst drei Tage vor den Hinrichtungen Bescheid geben. Zudem solle drei Tage vor den Hinrichtungen eine Pressekonferenz stattfinden. Laut Medienberichten, die Amnesty International nicht unabhängig überprüfen konnte, sind zwischen 10 und 15 Personen für die nächsten Hinrichtungen ausgewählt worden. Unter ihnen befinden sich sowohl indonesische als auch ausländische Staatsangehörige. Sie alle wurden aufgrund von Drogendelikten zum Tode verurteilt.

Die indonesischen Behörden haben ihre Hinrichtungspolitik wiederholt als effektives Mittel im Kampf gegen den Drogenschmuggel bezeichnet, obwohl für diese Behauptung keine unabhängigen und glaubhaften Beweise existieren. Gemäß dem Völkerrecht und internationalen Standards darf die Todesstrafe nur im Zusammenhang mit den "schwersten Straftaten" Anwendung finden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Jahr 2015 wurden in Indonesien 14 Personen hingerichtet, 13 von ihnen auf der Gefängnisinsel Nusakambangan in Zentral-Java. Sechs der 14 wurden am 18. Januar hingerichtet und die anderen acht am 29. April. 2015 wurden mindestens 46 Personen zum Tode verurteilt – weitaus mehr als im Jahr 2014, als nur sechs neue Todesurteile ausgesprochen wurden. Von den im Jahr 2015 zum Tode verurteilten Personen wurden 29 wegen Straftaten im Zusammenhang mit Drogenkriminalität und 17 wegen Mordes zum Tode verurteilt. Am Ende des Jahres drohte insgesamt mindestens 165 Personen die Hinrichtung.

Alle im Jahr 2015 hingerichteten Personen waren wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden, einer Straftat, die nicht in die Kategorie der "schwersten Verbrechen" fällt, auf welche die Anwendung der Todesstrafe gemäß dem Völkerrecht und internationalen Standards beschränkt sein muss. Die UN-Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, empfehlen, dass Verbrechen, die mit der Todesstrafe geahndet werden, nicht über "vorsätzlich begangene Straftaten mit tödlichen oder anderen schweren Folgen" hinausgehen sollen. Der UN-Sonderberichterstatter über extralegale, summarische und willkürliche Hinrichtungen erläuterte in seinem Bericht aus dem Jahr 2012, die Todesstrafe dürfe "ausschließlich bei solchen Verbrechen, bei denen vorsätzlich getötet wurde, eingesetzt" werden. Er betonte außerdem, dass "die Todesstrafe bei Drogenkriminalität keine Anwendung finden darf, sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt wird."

Forschungsergebnisse der Nationalen Menschenrechtskommission (Komisi Nasional Hak Asasi Manusia, Komnas HAM), Amnesty Internationals, des Instituts für Strafrechtsreform (Institute for Criminal Justice Reform) und weiterer Menschenrechtsorganisationen zeigen, dass systemische Mängel in der indonesischen Justizverwaltung dazu geführt haben, dass gegen internationale Schutzmechanismen, wie zum Beispiel das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, verstoßen wurde. Diese Mechanismen müssen in allen mit der Todesstrafe im Zusammenhang stehenden Fällen streng beachtet werden. In mehreren der betreffenden Fälle hatten Angeklagte seit ihrer Festnahme und zu verschiedenen Zeitpunkten während ihrer Gerichts- und Rechtsmittelverfahren keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die Polizei misshandelte einige von ihnen, um sie zu einem "Geständnis" zu zwingen oder sie dazu zu bewegen, polizeiliche Ermittlungsakten zu unterschreiben, die als Beweismaterialien vor Gericht verwendet wurden. Einige Häftlinge wurden zu Beginn ihres Gerichtsverfahrens, Monate nach ihrer Festnahme, erstmals einem Richter vorgeführt. Des Weiteren erhielten einige keine Rechtshilfe, als sie Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung oder ihr Strafmaß einlegten. Andere wiederum legten nicht einmal Rechtsmittel ein, da sie von ihrem Rechtsbeistand nicht über ihr Recht, dies zu tun, aufgeklärt worden waren. Im Jahr 2015 wurden fünf zum Tode Verurteilte hingerichtet, obwohl indonesische Gerichte zugestimmt hatten, ihre Rechtsmittel zu prüfen. Obwohl das Völkerrecht die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen unter 18 Jahren oder Personen mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung eindeutig untersagt, hat Amnesty International zwei Fälle dokumentiert, in denen Gefangene sich darauf beriefen, dass sie minderjährig waren bzw. eine geistige Behinderung aufwiesen, dies jedoch nicht angemessen untersucht wurde. Daher wurde in beiden Fällen widerrechtlich die Todesstrafe verhängt und in mindestens einem Fall auch vollstreckt.

Der Großteil der Staaten weltweit hat die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft und insgesamt haben sich bis heute140 Staaten per Gesetz oder in der Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Im Jahr 2015 allein haben vier Staaten – Republik Kongo, Fidschi, Madagaskar und Suriname – die Todesstrafe aus ihren Gesetzen gestrichen. Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab, ungeachtet der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.