Verfahren gegen NGO
Russland
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Ein Moskauer Gericht hat gegen die russische NGO GOLOS eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet fast 10.000 US-Dollar verhängt. Damit ist zum ersten Mal gegen eine Organisation auf der Grundlage eines neuen repressiven Gesetzes eine Geldstrafe verhängt worden.
Appell an
JUSTIZMINISTER
Aleksandr Vladimirovich Konovalov
Ministry of Justice of the Russian Federation
ul. Zhitnaya, d.14, 119991 Moscow GSP-1
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 7) 495 955 57 79
E-Mail: pr@minjust.ru
GENERALSTAATSANWALT
Yurii Yakovlevich Chaika, Prosecutor General’s Office
ul. B. Dmitrovka, d.15a, 125993 Moscow GSP- 3
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 987 58 41 (sagen Sie bitte "Fax")
E-Mail: prgenproc@gov.ru
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATSDUMA
Sergei Yevgenievich Naryshkin
State Duma of the Russian Federation
ul. Okhotny Ryad 1
Moscow 103265
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (00 7) 495 697 42 58
E-Mail: stateduma@duma.gov.ru
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Juni 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Hiermit bitte ich Sie, die Verfahren gegen die Organisationen GOLOS und das in Kostroma ansässige Zentrum zur Unterstützung öffentlicher Initiativen zu überprüfen und die Anklagen fallen zu lassen.
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Bitte respektieren Sie die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit. Stellen Sie die Verfolgung von zivilgesellschaftlich engagierten Personen und MenschenrechtsverteidigerInnen ein und beenden Sie auch die Einschränkung ihrer rechtmäßigen Aktivitäten.
- Bitte ziehen Sie die Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. 212 FZ zurück, nach denen NGOs, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und "politischen Aktivitäten" nachgehen, verpflichtet sind, sich als "ausländische Agenten" zu bezeichnen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the Russian authorities to review the cases against GOLOS and the Kostroma Regional Centre for Support of Public Initiatives and to drop all charges.
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Urging them to respect the right to freedom of association and expression and to stop the persecution of civil society and human rights activists and intervention in their lawful activities.
- Urging them to repeal the provisions of Federal Law no.212 FZ requiring NGOs engaged in "political activities" and in receipt of foreign funding to register and publicly describe themselves as "foreign agents".
Sachlage
Am 9. April leitete das Justizministerium ein Verfahren gegen die Wahlbeobachtungsorganisation GOLOS und deren Direktorin Lilia Shibanova ein. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft hat die Organisation gegen ein 2012 erlassenes Gesetz verstoßen. Dieses Gesetz verlangt von russischen Organisationen, die Gelder aus dem Ausland annehmen und gemäß einer weit gefassten Definition "politischen Aktivitäten" nachgehen, sich als "ausländische Agenten" registrieren zu lassen. Am 25. April verhängte ein Moskauer Gericht gegen GOLOS eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Rubel (ca. 10.000 US-Dollar), Lilia Shibanova erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Rubel.
GOLOS übernahm bei der Wahlbeobachtung und der Berichterstattung über Wahlbetrugsvorwürfe bei den Parlamentswahlen von 2011 und den Präsidentschaftswahlen von 2012 eine wichtige Rolle. Das Justizministerium machte geltend, dass der Einsatz von GOLOS für ein einheitliches Wahlgesetz darauf abgezielt habe, die "öffentliche Meinung und Entscheidungen der Regierung zu beeinflussen". Die Behörden warfen GOLOS zudem vor, etwa 10.000 US-Dollar an Preisgeldern angenommen zu haben, nachdem ihr der Andrej-Sacharow-Friedenspreis des norwegischen Helsinki-Komitees verliehen worden war. GOLOS hat die Bank gebeten, das Preisgeld zurück zu überweisen, und erklärt, das Geld nie eingesetzt zu haben. GOLOS hat wiederholt erklärt, keine Finanzmittel aus dem Ausland anzunehmen.
Das Verfahren gegen GOLOS stellt einen neuen Präzedenzfall für die Verfolgung von NGOs und zivilgesellschaftlich engagierten Personen in der Russischen Föderation dar. Das Gesetz über "ausländische Agenten" schränkt das Recht auf Vereinigungsfreiheit in einer Weise ein, die gegen internationale Menschenrechtsstandards verstößt. Am 16. April wurde ein ähnliches Verfahren gegen das in Kostroma ansässige Zentrum zur Unterstützung öffentlicher Initiativen eingeleitet, nachdem die Staatsanwaltschaft die Organisation überprüft hatte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Organisation eines Runden Tisches über amerikanisch-russische Beziehungen unter Teilnahme eines US-Diplomaten stelle eine politische Aktivität dar. Mindestens zwölf weitere NGOs haben offizielle Warnungen der Staatsanwaltschaft erhalten.
Hintergrundinformation
Am 21. Juli 2012 unterzeichnete Präsident Putin ein Gesetz, das NGOs, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland annehmen und "politischen Aktivitäten" nachgehen, dazu verpflichtet, sich als "ausländische Agenten" registrieren zu lassen. In der russischen Gesetzgebung ist nirgendwo eindeutig definiert, was unter "politischen Aktivitäten" zu verstehen ist. Das Gesetz sieht zudem vor, dass mit ausländischen Geldern finanzierte NGOs vierteljährlich Informationen über den Zweck ihrer Ausgaben und die Verwendung ihrer Finanzmittel einreichen müssen. Sie müssen außerdem zweimal jährlich ihre Aktivitäten detailliert offenlegen und die Personen benennen, die ihre Vorstände bilden. Jährlich müssen sie sich einer Prüfung ihrer Finanzen unterziehen. Das neue Gesetz sieht vor, dass die betroffenen NGOs auf ihren Webseiten und Publikationen die Bezeichnung "ausländische Agenten" verwenden müssen. Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Rubel (ca. 10.000 US-Dollar) verhängt werden, außerdem droht der NGO die Aussetzung ihrer Aktivitäten und den führenden Mitgliedern eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren.
Die Formulierung "ausländische Agenten" wird im russischen Sprachgebrauch negativ mit Spionagetätigkeit assoziiert. Die neuen Auflagen für NGOs, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten, sich als "ausländische Agenten" zu registrieren, bedeutet nicht nur eine zusätzliche bürokratische Hürde für sie, sondern liefert auch einen zusätzlichen Grund für Durchsuchungen und Sanktionen. Die übermäßig hohen Geldstrafen drohen zudem die Arbeit russischer NGOs zu unterbinden.
Die Organisation GOLOS wurde 2000 gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, die Rechte der russischen WählerInnen zu schützen und einen Beitrag zur Entwicklung der russischen Zivilgesellschaft zu leisten. GOLOS ist in 48 Regionen der Russischen Föderation aktiv und tritt für faire, direkte und transparente Wahlen ein, indem sie kurz- und langfristige Wahlbeobachtungen organisiert, die BürgerInnen über die Wahlgesetze informiert, Hotlines einrichtet, bei denen Vorwürfe über Wahlbetrug gemeldet werden können, und öffentlich über wichtige soziale Themen diskutiert.
Diese Fälle stehen beispielhaft für die systematische Untergrabung und Verletzung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die die Menschenrechtssituation in Russland unter Präsident Putin im ersten Jahr seiner dritten Amtszeit prägten. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie in dem Bericht Freedom under threat: the clampdown on freedoms of expression, assembly and association in Russia, online unter: http://www.amnesty.org/en/library/info/EUR46/011/2013/en