Keine medizinische Versorgung

Ergebnis dieser Urgent Action

Der gewaltlose politische Gefangene Filep Karma hat von der Verwaltung des Gefängnisses von Abepura in der Provinz Papua die Erlaubnis erhalten, in die indonesische Hauptstadt Jakarta zu reisen. Dort wurde er am 17. September medizinisch versorgt.

Filep Karma

Filep Karma

Der gewaltlose politische Gefangene Filep Karma benötigt dringend medizinische Versorgung, die in der Haftanstalt nicht geleistet werden kann. Die Gefängnisbehörden haben es jedoch abgelehnt, die Kosten für eine auswärtige Behandlung und den dadurch notwendigen Krankentransport von Filep Karma zu tragen.

Appell an

LEITER DER HAFTANSTALT VON ABEPURA
Liberty Sitinjak

Lembaga Pemasyarakatan (Lapas)
Abepura
Jl. Kessehatan 11, Jayapura
Papua 99351
INDONESIEN
(korrekte Anrede: Dear Liberty Sitinjak/ Sehr geehrter Herr Liberty Sitinjak)
Fax: (0062) 984 247 21

LEITER DES PROVINZDEPARTEMENTS VON PAPUA FÜR JUSTIZ-UND MENSCHENRECHTE

Daniel Biantong
Jl. Raya Abepura No. 37
Kotaraja - Jayapura 99117
Papua
INDONESIEN
(korrekte Anrede: Dear Daniel Biantong/ Sehr geehrter Herr Daniel Biantong)
Fax: (0062) 967 586 112

Sende eine Kopie an

GENERALDIREKTOR DER GEFÄNGNISSE
Dr. Untung Sugiyono
Ministry of Justice and Human Rights
Jl. Veteran No. 11
Jakarta Pusat
INDONESIEN
Fax: (0062) 21 3483 2101

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S.E. Herrn Eddy Pratomo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: nur über Kontaktformular auf Website http://www.botschaft-indonesien.de/de/kontak/kontakt.php

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Mai 2012keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Filep Karma unverzüglich uneingeschränkten Zugang zu der medizinischen Behandlung erhält, die er benötigt.

  • Kommen Sie für die entstehenden Kosten auf, wie es indonesische Vorschriften und Grundsatz 24 des UN-Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen empfehlen.

  • Veranlassen Sie bitte unverzüglich die bedingungslose Freilassung von Filep Karma und aller übrigen in Indonesien inhaftierten gewaltlosen politischen Gefangenen.

  • Stellen Sie außerdem sicher, dass die Haftbedingungen und die Behandlung von Gefangenen dem indonesischen Recht und den Mindeststandards der Vereinten Nationen für die Behandlung Gefangener entsprechen.

Sachlage

Filep Karma leistet im Gefängnis von Abepura in der Provinz Papua eine 15-jährige Haftstrafe ab, zu der er verurteilt worden ist, weil er unter Verstoß gegen geltende Gesetze eine Regionalflagge gehisst hatte. Im vergangenen Monat wurde Filep Karma im Krankenhaus Dok Dua der nahe gelegenen Stadt Jayapura von Ärzten untersucht, die den Verdacht auf Darmkrebs hegten. Die Ärzte attestierten die Notwendigkeit einer Darmspiegelung und einer weiteren Behandlung des Gefangenen. In der Provinz Papua sind jedoch die dafür notwendigen medizinischen Geräte nicht vorhanden, so dass die Ärzte die Verlegung von Filep Karma in das Cikini-Krankenhaus in der Hauptstadt Jakarta anordneten. Die Verwaltung des Gefängnisses erteilte Filep Karma die Erlaubnis, nach Jakarta zu reisen, weigerte sich jedoch, für die Kosten der Reise und der medizinischen Behandlung aufzukommen. Die Gesetzeslage in Indonesien sieht vor, dass der Staat die Kosten für den Krankenhausaufenthalt von Gefangenen zu tragen hat (Bestimmung Nr. 32/1999 über die Umsetzung der Rechte von Gefangenen).

Im Laufe der Haft sind bei Filep Karma wiederholt Erkrankungen diagnostiziert worden, unter anderen eine Bronchopneumonie, Wasseransammlungen in der Lunge und eine Harnwegsinfektion. Im Juli 2011 musste er in einem Krankenhaus in Jakarta an der Prostata operiert werden. Im November 2011 wurde Filep Karma, nachdem bei ihm blutende Hämorrhoiden, ein chronischer Durchfall und Blut ihm Stuhl festgestellt worden waren, in das Krankenhaus Dok Dua eingeliefert. Wegen einer Verletzung am Hüftknochen, die er sich im Jahr 2006 durch einen Sturz im Gefängnis zugezogen hat, wird Filep Karma zudem physiotherapeutisch behandelt.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Filep Karma unverzüglich uneingeschränkten Zugang zu der medizinischen Behandlung erhält, die er benötigt.

  • Kommen Sie für die entstehenden Kosten auf, wie es indonesische Vorschriften und Grundsatz 24 des UN-Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen empfehlen.

  • Veranlassen Sie bitte unverzüglich die bedingungslose Freilassung von Filep Karma und aller übrigen in Indonesien inhaftierten gewaltlosen politischen Gefangenen.

  • Stellen Sie außerdem sicher, dass die Haftbedingungen und die Behandlung von Gefangenen dem indonesischen Recht und den Mindeststandards der Vereinten Nationen für die Behandlung Gefangener entsprechen.

[APPELLE AN]

LEITER DER HAFTANSTALT VON ABEPURA
Liberty Sitinjak

Lembaga Pemasyarakatan (Lapas)
Abepura
Jl. Kessehatan 11, Jayapura
Papua 99351
INDONESIEN
(korrekte Anrede: Dear Liberty Sitinjak/ Sehr geehrter Herr Liberty Sitinjak)
Fax: (0062) 984 247 21

LEITER DES PROVINZDEPARTEMENTS VON PAPUA FÜR JUSTIZ-UND MENSCHENRECHTE

Daniel Biantong
Jl. Raya Abepura No. 37
Kotaraja - Jayapura 99117
Papua
INDONESIEN
(korrekte Anrede: Dear Daniel Biantong/ Sehr geehrter Herr Daniel Biantong)
Fax: (0062) 967 586 112

KOPIEN AN
GENERALDIREKTOR DER GEFÄNGNISSE
Dr. Untung Sugiyono
Ministry of Justice and Human Rights
Jl. Veteran No. 11
Jakarta Pusat
INDONESIEN
Fax: (0062) 21 3483 2101

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S.E. Herrn Eddy Pratomo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: nur über Kontaktformular auf Website http://www.botschaft-indonesien.de/de/kontak/kontakt.php

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Mai 2012keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Festnahme von Filep Karma war am 1. Dezember 2004 erfolgt, nachdem er in Abepura in der Provinz Papua an einer friedlichen Veranstaltung teilgenommen hatte, in deren Verlauf die verbotene Flagge "Morning Star" gehisst worden war, die als Symbol für die Unabhängigkeit von Papua gilt. Zusammen mit Filep Karma waren noch weitere rund 200 Menschen verhaftet worden. Filep Karma wurde nach Paragraph 106 und Paragraph 110 des indonesischen Strafgesetzbuchs der "Rebellion" (makar) angeklagt und am 26. Mai 2005 zu 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hielt am 27. Oktober 2005 Urteil und Strafmaß aufrecht. Nach Überzeugung von Amnesty International handelt es sich bei Filep Karma um einen gewaltlosen politischen Gefangenen.

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen erklärte im November 2011 die Haft von Filep Karma für willkürlich, weil er allein wegen der Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung festgenommen worden war (siehe Opinion Nr. 48/2011). Beide Rechte sind sowohl im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Indonesien als Vertragsstaat angehört, als auch in der Verfassung des Landes garantiert. Die Arbeitsgruppe sah den Tatbestand der willkürlichen Inhaftierung auch deshalb als gegeben an, weil gegen Filep Karma in einem unfairen Gerichtsverfahren verhandelt worden war.

Laut den nationalen Gesetzen und Standards sind die indonesischen Behörden dazu verpflichtet, medizinische Versorgung für alle Gefangenen des Landes zu gewährleisten. Nach Artikel 17 der indonesischen Bestimmung Nr. 32/1999 über die Bedingungen und Verfahren zur Umsetzung der Rechte von Gefangenen müssen die Gefängnisbehörden angemessene medizinische Versorgung gewährleisten. Internationale Standards verlangen ebenfalls eine angemessene medizinische Versorgung von Gefangenen. Die UN-Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen verlangen, dass inhaftierte Personen, die im Gefängniskrankenhaus nicht ausreichend behandelt werden können, zur Untersuchung und Behandlung in eine geeignete Einrichtung außerhalb des Gefängnisses gebracht werden. Des Weiteren fordert der Grundsatz 24 des UN-Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen, dass die Gefängnisbehörden die Kosten für solche Behandlungen tragen.

Angesichts der womöglich schweren Erkrankung von Filep Karma könnte die Weigerung der Behörden, ihn unverzüglich fachärztlich untersuchen zu lassen und seine medizinische Versorgung zu gewährleisten grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommt.