Drohende Zwangsräumung

Etwa 30 Angehörigen von sieben Sinti-Familien im Dorf Gambolo’ in der Provinz Pavia droht nach wie vor die Zwangsräumung. Ihr Aufenthalt ist nicht gesichert, obwohl der letzte Räumungsbefehl am 30. April 2009 vom Verwaltungsgericht der Lombardei durch eine Eilentscheidung aufgehoben wurde. Die Angelegenheit ist noch nicht beigelegt und der Sinti-Gemeinde droht nach wie vor die Zwangsräumung.

Appell an

BÜRGERMEISTERIN VON GAMBOLO’
Avv. Elena Nai, Comune di Gambolo’
Piazza Cavour 6
27025 Gambolo’ (PV), ITALIEN
(korrekte Anrede: Egregio sig. Sindaco/Dear Mayor)
Fax: (00 39) 0381 939502
E-Mail: e.nai@comune.gambolo.pv.it

PRÄFEKT
dott. Ferdinando Buffoni, Prefettura di Pavia
Piazza Guicciardi n. 1, 27100 PAVIA, ITALIEN
(korrekte Anrede: Egregio sig. Prefetto/ Dear Prefetto)
Fax: (00 39) 0382 512476
E-Mail: urp.pref_pavia@interno.it

Sende eine Kopie an

Botschaft der Italienischen Republik
S. E. Herrn Antonio Puri Purini
Hiroshimastr. 1-7, 10785 Berlin
Fax: 030-2544 0116
E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Italienisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Juni 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ITALIAN, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • call on the authorities to stop issuing forced eviction orders to the Sinti families from the village of Gambolo’;

  • urging the authorities to genuinely consult with the community, in order to provide to them adequate alternative accommodation;

  • remind the authorities that forced evictions grossly violate the right to adequate housing and that they are permitted under international law only as last resort, and in full compliance with the guarantees required under regional and international human rights standards.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die italienischen Behörden auffordern, keine weiteren Räumungsbefehle für die Sinti-Familien aus dem Dorf Gambolo’ auszustellen;

  • bei den Behörden darauf dringen, sich ernsthaft mit der Gemeinschaft zu beraten, um ihr angemessene alternative Unterkünfte bereitzustellen;

  • die Behörden daran erinnern, dass Zwangsräumungen das Recht auf angemessenen Wohnraum schwer verletzen und dass sie nach dem Völkerrecht nur als letztes Mittel zulässig sind und in strikter Übereinstimmung mit der Gewährleistung italienischer und internationaler Menschrechtsstandards.

Sachlage

Sinti sind Angehörige der Roma, die seit hunderten von Jahren in Italien beheimatet sind. Die sieben Familien, die italienische Staatsangehörige sind, leben in Wohnwagen am Rande des Dorfes Gambolo’. Obwohl diese Siedlung nicht genehmigt ist, lebt die Mehrheit von ihnen behördlich gemeldet seit Jahren am selben Ort in Gambolo’, und ihre Kinder besuchen örtliche Schulen. Die Behörden haben keine alternativen Unterkünfte angeboten, und wenn die Sinti-Familien gehen müssten, würde die Ausbildung ihrer Kinder unterbrochen und die Möglichkeit der Erwachsenen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, erheblich erschwert werden.

Am 14. April 2009 wurde ein Räumungsbefehl ausgestellt, der den Familien bis zum 30. April Zeit gab, das Gelände zu verlassen. Am 30. April hob das Verwaltungsgericht den Räumungsbefehl durch ein Schnellverfahren auf und beraumte für den 21. Mai 2009 eine Anhörung an. Bei der Anhörung werden die Gemeindebehörden Gelegenheit haben, sich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auszusprechen und die Zwangsräumung anschließend vorzunehmen.

Am 15. Dezember 2008 wurde den Familien von der Bürgermeisterin ein erster Räumungsbefehl zugestellt, der ihnen zum Verlassen des Geländes eine Frist bis zum 15. Januar 2009 einräumte. Am 14. Januar, einen Tag vor Ablauf der Frist, wurde die Anordnung vom Verwaltungsgericht der Lombardei ausgesetzt.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die italienischen Behörden auffordern, keine weiteren Räumungsbefehle für die Sinti-Familien aus dem Dorf Gambolo’ auszustellen;

  • bei den Behörden darauf dringen, sich ernsthaft mit der Gemeinschaft zu beraten, um ihr angemessene alternative Unterkünfte bereitzustellen;

  • die Behörden daran erinnern, dass Zwangsräumungen das Recht auf angemessenen Wohnraum schwer verletzen und dass sie nach dem Völkerrecht nur als letztes Mittel zulässig sind und in strikter Übereinstimmung mit der Gewährleistung italienischer und internationaler Menschrechtsstandards.

[APPELLE AN]

BÜRGERMEISTERIN VON GAMBOLO’
Avv. Elena Nai, Comune di Gambolo’
Piazza Cavour 6
27025 Gambolo’ (PV), ITALIEN
(korrekte Anrede: Egregio sig. Sindaco/Dear Mayor)
Fax: (00 39) 0381 939502
E-Mail: e.nai@comune.gambolo.pv.it

PRÄFEKT
dott. Ferdinando Buffoni, Prefettura di Pavia
Piazza Guicciardi n. 1, 27100 PAVIA, ITALIEN
(korrekte Anrede: Egregio sig. Prefetto/ Dear Prefetto)
Fax: (00 39) 0382 512476
E-Mail: urp.pref_pavia@interno.it

KOPIEN AN
Botschaft der Italienischen Republik
S. E. Herrn Antonio Puri Purini
Hiroshimastr. 1-7, 10785 Berlin
Fax: 030-2544 0116
E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Italienisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Juni 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ITALIAN, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • call on the authorities to stop issuing forced eviction orders to the Sinti families from the village of Gambolo’;

  • urging the authorities to genuinely consult with the community, in order to provide to them adequate alternative accommodation;

  • remind the authorities that forced evictions grossly violate the right to adequate housing and that they are permitted under international law only as last resort, and in full compliance with the guarantees required under regional and international human rights standards.