Sicherheit von Flüchtlingen gewährleisten

Die muslimische Minderheit der Rohingya in Myanmar. Fischer im Flüchtlingscamp Dar Paing

Die muslimische Minderheit der Rohingya in Myanmar. Fischer im Flüchtlingscamp Dar Paing

Tausende Flüchtlinge und Migrant_innen befinden sich weiterhin vor den Küsten von Thailand, Malaysia und Indonesien in Lebensgefahr. Es besteht die Gefahr, dass die Menschen, die Malaysia und Thailand erreicht haben, inhaftiert und abgeschoben werden.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT VON MALAYSIA
Datuk Seri Najib Tun Razak
Prime Minister’s Office of Malaysia
Main Block, Perdana Putra Building
Federal Government Administrative Centre
62502 Putrajaya, MALAYSIA
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 60) 3 8888 3444
E-Mail: ppm@pmo.gov.my

VIZEMINISTERPRÄSIDENT UND AUSSENMINISTER VON THAILAND
Thanasak Patimapragorn
Ministry of Foreign Affairs
Sri Ayudhya Road, Bangkok, 10400, THAILAND
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Vizeministerpräsident)
Fax: (00 66) 2 643 5320 oder (00 66) 2 643 5314
E-Mail: minister@mfa.go.th

AUSSENMINISTER VON INDONESIEN
Retno Marsudi
Jl. Pejambon No.6., Jakarta Pusat, 10110, INDONESIEN
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Außenminister)
Fax: (00 62) 21 385 7316
E-Mail: kontak-kami@kemlu.go.id

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S. E. Herrn Zulkifli Bin Adnan
Klingelhöferstr. 6
10785 Berlin
Fax: 030-88574950 oder
030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS THAILAND
I. E. Frau Nongnuth Phetcharatana
Lepsiusstr. 64-66
12163 Berlin
Fax: 030-7948 1511 oder
030-79481251
E-Mail: general@thaiembassy.de

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: info@indonesian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Malaiisch, Thailändisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Juli 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Beachten Sie das Non-Refoulement-Prinzip, indem Sie sicherstellen, dass Personen nicht in ein Gebiet oder Herkunftsland abgeschoben werden, wenn dort ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr ist.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Personen, die Asyl beantragen, Zugang zu Verfahren zur Feststellung ihres Flüchtlingsstatus erhalten, und dass sie nicht aufgrund der Art ihrer Einreise kriminalisiert, inhaftiert oder anderweitig bestraft werden.

  • Koordinieren Sie bitte Such- und Rettungseinsätze, um Boote in Seenot zu lokalisieren und ihnen zu helfen.

  • Erlauben Sie es bitte allen Booten, auf denen sich Flüchtlinge und Migrant_innen befinden, sicher im nächstgelegenen Staat an Land zu gehen. Ich bitte Sie, solche Boote nicht zurückzuschicken und die Menschen an Bord nicht zu bedrohen oder anderweitig einzuschüchtern.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Flüchtlinge und Migrant_innen sofort humanitäre Hilfe wie Nahrungsmittel, Wasser, Unterkünfte und medizinische Versorgung erhalten.

  • Setzen Sie sich bitte bei der myanmarischen Regierung dafür ein, dass diese jegliche Diskriminierung der Rohingya in rechtlicher, politischer und faktischer Hinsicht beendet.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Provide for the immediate humanitarian needs of refugees and migrants including food, water, shelter and health care;

  • Ensure that people claiming asylum are able to access refugee status determination procedures and that individuals are not criminalized, detained or otherwise punished solely for their method of arrival in the country.

  • Respect the principle of non-refoulement, by ensuring that people are not transferred to any place, including their country of origin, where their lives or freedoms are at risk.

  • Allow all boats carrying refugees and migrants to land safely in the nearest country to their vessel and not push them back, threaten or otherwise intimidate them.

  • Co-ordinate search and rescue operations to locate and assist boats in distress.

  • Call on the Government of Myanmar to end all discrimination against the Rohingya in law, policy and practice.

Sachlage

Mehr als 3.000 Menschen haben in den vergangenen drei Wochen die Küsten von Malaysia, Thailand und Indonesien erreicht bzw. mussten nach Myanmar oder Bangladesch zurückkehren. Ungefähr 2.500 Flüchtlinge und Migrant_innen befinden sich noch immer in Booten auf offener See. Viele der Menschen an Bord der Boote sind Angehörige der Rohingya, einer Minderheit aus Myanmar, die seit Jahrzehnten Diskriminierung erfährt.

Malaysia hatte am 21. Mai 2015 Such- und Rettungseinsätze eingeleitet. Am 23. Mai leitete auch Indonesien Einsätze ein. Dies geschah, nachdem Malaysia und Indonesien am 20. Mai angekündigt hatten, Notunterkünfte für bis zu 7.000 Flüchtlinge und schutzbedürftige Migrant_innen zur Verfügung stellen zu wollen. Seit dem 26. Mai führt Thailand Seepatrouillen durch und stattet Marineschiffe aus, um den Menschen auf See humanitäre Hilfe zukommen zu lassen. Die thailändischen Behörden hatten wiederholt gesagt, dass sie Flüchtlinge und Migrant_innen, die mit dem Boot das Land erreichen, wegen illegaler Einreise strafrechtlich verfolgen würden. Am 29. Mai kündigten die thailändischen Behörden an, dass man Personen, die unbedingt in Thailand an Land gehen müssen, gemäß der "humanitären Prinzipien unter dem thailändischen Gesetz" behandeln werden.

Es ist nicht klar, wie Thailand, Malaysia und Indonesien diese neuen Vorgehensweisen umsetzen werden. Zudem ist nicht bekannt, welche Vorkehrungen die Länder treffen werden, um sicherzustellen, dass ihr Handeln den internationalen Menschrechtsnormen entspricht. Einige der Menschen, die in Malaysia und Indonesien angekommen sind, werden festgehalten und könnten in Länder zurückgeschoben werden, in denen ihr Leben oder ihre Rechte in Gefahr sind. Am 29. Mai fand ein regionales Gipfeltreffen statt, in dem die Krise angesprochen wurde. Man bestätigte bei dem Treffen die bestehende Verpflichtung, Such- und Rettungseinsätze durchzuführen. Viele zentrale Vorschläge und Empfehlungen, die u.a. dringenden humanitären Bedarf sowie die grundlegenden Ursachen der Krise zur Sprache bringen sollten, wurden jedoch auf ein Nachfolgetreffen verschoben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Auch wenn Indonesien, Malaysia und Thailand die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht unterzeichnet haben und es sowohl in Thailand als auch in Malaysia an formellen rechtlichen und administrativen Richtlinien zum Umgang mit Flüchtlingen fehlt, müssen die drei Länder die im Völkergewohnheitsrecht verankerten Prinzipien einhalten. Dies schließt sowohl das Non-Refoulement-Prinzip, nach dem es verboten ist, Menschen in ein Gebiet zurückzuweisen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr sein könnten, als auch das absolute Verbot von Folter und anderweitiger grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Behandlung ein. Weitere verbindliche Prinzipien des Völkerrechts finden sich in den Bestimmungen des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982, zu dessen Vertragsstaaten Malaysia, Indonesien und Thailand gehören. Unter anderem schreibt dieses Übereinkommen die Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen vor. Zudem haben ASEAN-Länder gemäß Artikel 1 (7) der ASEAN-Menschenrechtserklärung die Verantwortung, Menschenrechte und grundlegende Freiheiten zu fördern und zu schützen. Am 29. Mai wird eine von Thailand einberufene Regionaltagung stattfinden, auf der man sich mit der "irregulären Migration auf dem Seeweg" befassen will.

Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) geht davon aus, dass noch immer 2.500 Menschen in Booten vor den Küsten von Thailand, Malaysia und Indonesien treiben. Während einer Krisensitzung am 20. Mai 2015, die infolge des starken internationalen Drucks abgehalten wurde, kündigten Malaysia und Indonesien an, Notunterkünfte für bis zu 7.000 Flüchtlinge und Migrant_innen zur Verfügung zu stellen, falls die internationale Gemeinschaft "Verantwortung dafür übernimmt, dass Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus innerhalb eines Jahres in ihre Herkunftsländer zurückgeführt oder in Drittländer überführt werden." Dies stellt eine Kehrtwende zu ihrer vorherigen abweisenden Haltung gegenüber Flüchtlingen, die mit Booten das Land erreichen wollten, dar. Thailand schloss sich diesem Beschluss nicht an und nannte als Grund Bestimmungen des inländischen Rechts. Am 29. Mai gab Thailand bekannt, dass die Besatzungen der Schiffe der thailändischen Marine die Befugnis haben, die auf hoher See aufgegriffenen Menschen an Unterkünfte in Indonesien weiterzuverweisen. Angaben der Internationalen Organisation für Migration (International Organization for Migration – IOM) zufolge haben mehr als 3.000 Menschen in den vergangenen drei Wochen die Küsten von Malaysia, Thailand und Indonesien erreicht bzw. mussten nach Myanmar oder Bangladesch zurückkehren.

Unter den Tausenden Menschen, die aus Myanmar und Bangladesch geflüchtet sind, befinden sich schutzbedürftige Migrant_innen, Opfer des Menschenhandels und Flüchtlinge. Die Rechte dieser Menschen müssen ungeachtet ihres Rechtsstatus, ihres Einreiseweges oder ihres Herkunftslandes geschützt werden. Niemand darf allein wegen der Art der Einreise inhaftiert, verfolgt oder anderweitig bestraft werden.

Viele der Menschen an Bord der Boote sind Angehörige der Rohingya, einer Minderheit aus Myanmar, die seit Jahrzehnten Diskriminierung erfährt. Auf Grundlage des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982 werden sie nicht offiziell als ethnische Gruppe anerkannt. Vielmehr verwehrt man ihnen den gleichberechtigten Zugang zu Bürgerrechten. Ihre Freizügigkeit ist stark eingeschränkt. Zum Beispiel dürfen sie ohne Erlaubnis nicht von einem Dorf ins andere reisen. Dies hat erhebliche Konsequenzen für ihren Lebensunterhalt und ihre Nahrungsmittelsicherheit, da sie oftmals ohne Erlaubnis weder außerhalb ihres Dorfes einer Arbeit nachgehen noch Handel treiben dürfen. Andere Rechte – wie die Rechte auf Bildung, Arbeit, Religionsfreiheit und Gesundheitsversorgung sowie das Recht zu heiraten – sind alle in irgendeiner Weise eingeschränkt. Im Jahr 2012 wurden Zehntausende aus dem myanmarischen Bundesstaat Rakhine vertrieben, nachdem zwischen den dortigen buddhistischen und muslimischen Gemeinden Gewalt ausgebrochen war. Heute befinden sich 139.000 Menschen, hauptsächlich Angehörige der Rohingya, weiterhin unter elenden Bedingungen in Lagern für Binnenflüchtlinge im Bundesstaat Rakhine.

Laut Angaben des UNHCR haben sich zwischen Januar und März 2015 bereits 25.000 Menschen aus Bangladesch sowie Angehörige der Rohingya vom Golf von Bengalen aus in Booten aufgemacht. Dies sind fast doppelt so viele wie im selben Zeitraum in den vergangenen beiden Jahren. Berichten zufolge sollen in diesem Jahr bereits mehr als 300 Menschen auf den Booten gestorben sein. Ihr Ziel ist meist Malaysia. Viele reisen illegal ein, nachdem sie nach ihrer Ankunft in Thailand oftmals unter schlechten Bedingungen in Lagern von Schlepper_innen und Menschenhändler_innen festgehalten wurden. Hunderte Rohingya, die vom Golf von Bengalen aus mit dem Boot nach Malaysia gekommen waren, haben in den vergangenen Jahren weitere Versuche unternommen, auf dem Seeweg über die Straße von Malakka nach Indonesien zu gelangen.