Abstimmung über NGO-Gesetz vertagt
Ein Gesetzentwurf, dessen Verabschiedung die Tätigkeit unabhängiger Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlicher Gruppierungen einschränken würde, ist für weitere drei Monate zur erneuten Beratung an den Ausschuss für Soziales zurückverwiesen worden. Sollte der Entwurf Gesetzeskraft erlangen, müssten im Vergleich zur derzeitigen Gesetzeslage noch mehr zivilgesellschaftlich engagierte Menschen strafrechtliche Verfolgung befürchten, weil sie ihre Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen haben.
Appell an
PARLAMENTSSPRECHER
Ali Lariani, Majles-e Shouran-ye Eslami
Baharestan Square, Teheran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency/ Exzellenz)
Fax: (00 98) 21 3355 6408
VORSITZENDER DES WÄCHTERRATS
Ayatollah Ahmad Jannati
Council of Guardians
Imam Khomeini Avenue
West of junction with Vali-Asr Ave/Falestin Jonubi Street
Teheran 1317735111, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency/Exzellenz)
Fax: (00 98) 21 6640 1012
E-Mail: info@shora-gc.ir
Sende eine Kopie an
LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
High Council for Human Rights
[c/o] Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, IRAN (korrekte Anrede: Dear Sir)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Mai 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich begrüße die Tatsache, dass der Gesetzentwurf über die Einrichtung und Überwachung von Nichtregierungsorganisationen zur erneuten Beratung an einen Parlamentsausschuss verwiesen worden ist. Würde der Entwurf Gesetzeskraft erlangen, wären im Iran die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt.
-
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durch die Artikel 26 und 27 der iranischen Verfassung und durch Artikel 21 und 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Einhaltung der Iran als Vertragsstaat verpflichtet ist, geschützt werden.
- Stellen Sie die Verfolgung und Inhaftierung von zivilgesellschaftlich engagierten Menschen umgehend ein, darunter VerfechterInnen der Interessen von Studierenden und Frauen, UmweltschützerInnen, JournalistInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und Mitglieder von Berufsverbänden wie der Lehrergewerkschaft.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Welcoming the fact that the Bill on the Establishment and Supervision of NGOs has been referred to a parliamentary committee for scrutiny, but calling on the authorities not to pass this bill, as it would severely limit the peaceful exercise of the rights to freedom of association and assembly in Iran.
-
Reminding the Iranian authorities that freedom of association and assembly are guaranteed by Articles 26 and 27 of the Iranian Constitution and by Article 21 and 22 of the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) to which Iran is a state party.
- Urging the authorities to cease harassing and arresting civil society activists, including students’ and women’s rights activists, environmentalists, journalists, human rights defenders and members of professional associations, such as the Teachers’ Trade Associations.
Sachlage
Der Gesetzentwurf über die Gründung und Überwachung von Nichtregierungsorganisationen ist in letzter Lesung im iranischen Parlament debattiert worden. Die ersten 26 Artikel des Entwurfs wurden von den Abgeordneten verabschiedet. Zugleich wurde der Entwurf in Reaktion auf heftige Kritik an dem Gesetzesvorhaben aus dem In- und Ausland zurück an den Ausschuss für Soziales verwiesen mit der Bitte, sich in den kommenden drei Monaten nochmals mit der Gesetzesinitiative zu befassen und Änderungen an den noch nicht verabschiedeten Artikeln vorzunehmen.
Die bislang verabschiedeten Artikel des Entwurfs sehen die Schaffung eines NGO-Kontrollausschusses vor. Bei dem Ausschuss, der gegenüber keinem Gremium rechenschaftspflichtig ist, werden sich alle derzeit tätigen Nichtregierungsorganisationen erneut registrieren lassen müssen. Es liegt im Ermessen des Ausschusses, ob er einer Organisation die Erlaubnis zur Betätigung erteilt oder wieder entzieht. Darüber hinaus werden die Vorstände von Nichtregierungsorganisationen seiner Weisungsbefugnis unterstellt werden. Derzeit können nur Gerichte die Schließung eines eingetragenen Vereins verfügen. Personen, die sich in Organisationen engagieren, welche sich nicht haben registrieren lassen oder denen die Betätigungserlaubnis wieder entzogen worden ist, müssen in erhöhtem Maße mit strafrechtlicher Verfolgung auf der Grundlage vage formulierter Bestimmungen des iranischen Strafgesetzbuchs rechnen. Weitere neu erlassene Vorschriften sehen vor, dass "nicht politische Demonstrationen" nur stattfinden dürfen, wenn sie im Vorfeld vom Obersten Ausschuss genehmigt worden sind. Gleiches gilt für die Kontaktaufnahme zu internationalen Organisationen.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich begrüße die Tatsache, dass der Gesetzentwurf über die Einrichtung und Überwachung von Nichtregierungsorganisationen zur erneuten Beratung an einen Parlamentsausschuss verwiesen worden ist. Würde der Entwurf Gesetzeskraft erlangen, wären im Iran die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt.
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Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durch die Artikel 26 und 27 der iranischen Verfassung und durch Artikel 21 und 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Einhaltung der Iran als Vertragsstaat verpflichtet ist, geschützt werden.
- Stellen Sie die Verfolgung und Inhaftierung von zivilgesellschaftlich engagierten Menschen umgehend ein, darunter VerfechterInnen der Interessen von Studierenden und Frauen, UmweltschützerInnen, JournalistInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und Mitglieder von Berufsverbänden wie der Lehrergewerkschaft.
[APPELLE AN]
PARLAMENTSSPRECHER
Ali Lariani, Majles-e Shouran-ye Eslami
Baharestan Square, Teheran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency/ Exzellenz)
Fax: (00 98) 21 3355 6408
VORSITZENDER DES WÄCHTERRATS
Ayatollah Ahmad Jannati
Council of Guardians
Imam Khomeini Avenue
West of junction with Vali-Asr Ave/Falestin Jonubi Street
Teheran 1317735111, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency/Exzellenz)
Fax: (00 98) 21 6640 1012
E-Mail: info@shora-gc.ir
KOPIEN AN
LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
High Council for Human Rights
[c/o] Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, IRAN (korrekte Anrede: Dear Sir)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Mai 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]
Während der Präsidentschaft von Mohammad Khatami in den Jahren 1997 bis 2005 sind in Iran zahlreiche zivilgesellschaftlich engagierte Organisationen ins Lebens gerufen worden. Seit der Wahl von Präsident Mahmoud Ahmadinejad zum neuen Staatschef im Jahr 2005 begegnen die Behörden diesen Organisationen mit Argwohn und haben ihnen vorgeworfen, Teil einer "sanften Revolution" zu sein, welche das Ziel verfolge, die Islamische Republik zu stürzen. Der Teheraner Parlamentsabgeordnete Zohreh Elahian, der an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs mitgewirkt hat, sprach sich gegen die Vertagung der Abstimmung aus und verwies dabei auf die jüngsten Proteste des Auslands. Er erklärte: "Ausländische Medien haben sich gegenüber der Verabschiedung des Entwurfs im Parlament äußerst ablehnend verhalten, weil die Aufwiegler (ein häufig zur Beschreibung von führenden Oppositionellen und ihren AnhängerInnen benutzter Begriff) die Absicht verfolgt haben, Nichtregierungsorganisationen im Kampf gegen das Regime zu instrumentalisieren. Damit aber sind sie gescheitert."
Der UN-Menschenrechtsausschuss wird sich später im Jahr mit der Frage befassen, inwieweit der Iran die in Artikel 21 und 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verbrieften Rechte auf friedliche Versammlung und Vereinigung respektiert. Der Ausschuss prüft in regelmäßigen Abständen die Vertragstreue der Mitgliedsstaaten des Pakts.
Dem neu geplanten NGO-Kontrollausschuss werden unter anderem MitarbeiterInnen des Geheimdienstes und des Außenministeriums, der Polizei, der paramilitärischen Basij-Milizen und der Revolutionsgarden angehören. Zur Vertretung der Interessen der Nichtregierungsorganisationen wird lediglich ein Mitglied in den Ausschuss entsandt werden können.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Welcoming the fact that the Bill on the Establishment and Supervision of NGOs has been referred to a parliamentary committee for scrutiny, but calling on the authorities not to pass this bill, as it would severely limit the peaceful exercise of the rights to freedom of association and assembly in Iran.
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Reminding the Iranian authorities that freedom of association and assembly are guaranteed by Articles 26 and 27 of the Iranian Constitution and by Article 21 and 22 of the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) to which Iran is a state party.
- Urging the authorities to cease harassing and arresting civil society activists, including students’ and women’s rights activists, environmentalists, journalists, human rights defenders and members of professional associations, such as the Teachers’ Trade Associations.