Bevorstehende Auslieferung

Ali Aarrass und Mohamed el Bay steht die Auslieferung an Marokko bevor. Dort drohen ihnen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren. Das spanische Strafgericht (Audiencia Nacional) stimmte den Auslieferungen Ende 2008 zu. Sie müssen nun nur noch vom Ministerrat bestätigt werden. Wenn die beiden Männer ausgeliefert werden, verstößt Spanien damit gegen seine Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsabkommen, darunter das UN-Übereinkommen gegen Folter.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Excmo. Sr. D. Francisco Caamaño Dominguez, Ministerio de Justicia, c/ San Bernando 45, 28015 Madrid, SPANIEN
(korrekte Anrede: Dear Minister/ Estimado Señor)
E-Mail: ministro@mju.es
Fax: (00 34) 91 390 22 44 oder 91 390 22 68

STELLVERTETENDE STAATSPRÄSIDENTIN
María Teresa Fernández de la Vega, Complejo de la Moncloa
28071 Madrid, SPANIEN
(korrekte Anrede: Dear Vice President/Sra. Vicepresidenta)
E-Mail: secretaria.vicepresidencia@vp.gob.es
Fax: (00 34) 91 390 04 34

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SPANIEN
S.E. Herr Rafael Dezcallar de Mazarredo
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Fax: 030-2579 9557
E-Mail: embespde@correo.mae.es oder
presse@info-spanischebotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. Juni 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE

  • urging the authorities not to extradite Ali Aarrass or Mohamed el Bay to Morocco, as they would be at risk of incommunicado detention, torture and other ill-treatment, and an unfair trial;

  • pointing out that the forcible return of Ali Aarrass or Mohamed el Bay to Morocco would be a breach of the principle of non-refoulement and a violation of Spain's obligations under the European Convention on Human Rights, the International Covenant on Civil and Political Rights and the UN Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die Behörden auffordern, Ali Aarrass und Mohamed el Bay nicht an Marokko auszuliefern, da ihnen dort Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren drohen;

  • darauf hinweisen, dass die Auslieferung von Ali Aarrass und Mohamed el Bay an Marokko ein Verstoß gegen das Non-Refoulement-Prinzip und eine Verletzung der Verpflichtungen Spaniens als Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention, des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und des UN-Übereinkommens gegen Folter wäre.

Sachlage

Ali Aarrass und Mohammed el Bay wurden am 1. April 2008 aufgrund eines internationalen Haftbefehls der marokkanischen Behörden in der spanischen Stadt Melilla festgenommen. Am 21. November 2008 genehmigte das spanische Strafgericht die Auslieferung von Ali Aarrass an Marokko. Nachdem die marokkanische Regierung zugesichert hatte, dass Ali Aarrass nicht zum Tode oder zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt würde, bestätigte man diese Entscheidung am 23. Januar 2009 in einer Berufungsverhandlung. Ali Aarrass hatte zwar geltend gemacht, dass seine doppelte belgisch-marokkanische Staatsbürgerschaft ihn vor der Auslieferung an Marokko schütze, das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück.

Wie Amnesty International erfahren hat, hat Ali Aarrass beim Verfassungsgericht Rechtsmittel eingelegt, doch dies hat keine aufschiebende Wirkung auf das Auslieferungsverfahren. Das Auslieferungsgesuch muss nun noch vom Ministerrat gebilligt werden; dies kann jederzeit geschehen.

Das nationale Strafgericht stimmte der Auslieferung von Mohamed el Bay am 22. Dezember 2008 zu. Die Entscheidung wurde im Berufungsverfahren am 12. März 2009 bestätigt, obwohl Mohamed el Bay seit seiner Geburt in Spanien lebt und seit 1976 spanischer Staatsbürger ist. Nach dem Auslieferungsabkommen zwischen Spanien und Marokko aus dem Jahr 1997 ist die Auslieferung eines eigenen Staatsangehörigen verboten. Doch das Gericht nahm einen marokkanischen Personalausweis auf Mohamed el Bays Namen, den man bei seiner Festnahme bei ihm zuhause gefunden hatte, als Beweis dafür, dass er gesetzwidrig die doppelte Staatsbürgerschaft besaß und daher ganz legal als marokkanischer Staatsbürger an Marokko ausgeliefert werden könnte. Soweit Amnesty International bekannt ist, hat man Mohamed el Bay die spanische Staatsangehörigkeit nicht formal entzogen. Sein Auslieferungsgesuch liegt ebenfalls dem Ministerrat zur Bestätigung vor.

Ali Aarrass und Mohamed el Bay werden in Marokko im Zusammenhang mit Terrorismusanklagen gesucht und beschuldigt, zu einem Terrornetzwerk unter der Leitung des belgisch-marokkanischen Staatsangehörigen Abdelkader Belliraj zu gehören. Im Februar 2008 nahmen die marokkanischen Behörden etwa 35 Personen fest und verkündeten, damit sei das von Abdelkader Belliraj geleitete Netzwerk zerschlagen, das angeblich "terroristische" Anschläge plante. Das spanische Strafgericht ermittelte seit 2006 wegen Terrorismusverdachts gegen Ali Aarrass, stellte die Ermittlungen jedoch am 16. März 2009 aus Mangel an Beweisen vorläufig ein.

Spanien ist Vertragsstaat mehrerer internationaler Abkommen, welche die Rückführung von Personen in Länder, in denen ihnen Folter drohen könnte, ausdrücklich verbieten, darunter die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach den Bombenattentaten im marokkanischen Casablanca am 16. Mai 2003 kam es zu einem drastischen Anstieg von Folter- und anderen Misshandlungsvorwürfen bei Personen, die im Verdacht terroristischer Aktivitäten standen. Man leitete gegen mehr als 1500 Personen Verfahren ein, die man der Beteiligung an den Attentaten verdächtigte oder denen man vorwarf, andere Gewalttaten geplant oder gefördert zu haben, die islamistischen Gruppen zur Last gelegt werden. Hunderte von Personen, denen man den Prozess machte, sollen gefoltert worden sein, doch die marokkanischen Behörden haben diese Foltervorwürfe nicht angemessen untersucht. Zahlreiche Personen wurden zu langen Gefängnisstrafen verurteilt und mehr als zwölf Personen sind aufgrund von "Geständnissen", die man ihnen ihren Aussagen zufolge unter Folter und anderen Misshandlungen abzwang, zum Tode verurteilt worden.

Obwohl die Foltervorwürfe von Personen unter Terrorismusverdacht nach einem vorübergehenden Anstieg nach den Casablanca-Attentaten im Jahr 2003 in den letzten Jahren wieder abgenommen haben, wurde eine Reihe von Personen, die im Zusammenhang mit der "Belliraj-Zelle" festgenommen worden waren (wie im Fall von Ali Aarrass und Mohamed el Bay), Angaben zufolge in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt in Geheimgefängnissen festgehalten und dort gefoltert und misshandelt. Amnesty International hat Kenntnis darüber erhalten, dass eine Reihe von Personen, die in den "Belliraj-Fall" verwickelt sind, von der Direction de la surveillance du territoire (DST) festgenommen wurden. Berichte deuteten darauf hin, dass einige Personen, die im Zusammenhang mit dem "Belliraj-Fall" festgenommen wurden, in das vom DST betriebene Haftzentrum Témara gebracht wurden, obwohl nach dem marokkanischen Strafvollzugsgesetz, DST-Angehörige nicht befugt sind, Festnahmen, Inhaftierungen oder Verhöre von Verdächtigen vorzunehmen, da sie nicht zum Polizeikorps zählen. Eine Reihe von Gefangenen soll länger als die im marokkanischen Gesetz vorgesehene Maximaldauer von zwölf Tagen in Gewahrsam gehalten worden sein, ehe sie einem Gericht vorgeführt wurde. Darüber hinaus soll man Gefangene wochenlang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten haben, was gegen marokkanisches Gesetz sowie gegen internationale Menschenrechtsabkommen und -Standards verstößt. Auch soll eine Reihe von Gefangenen während der Verhöre gefoltert und misshandelt worden sein. Und mehrere VerteidigerInnen beklagten, dass die Behörden ihnen unter Verstoß gegen das Recht auf eine effektive Verteidigung nicht alle Akten zur Verfügung stellten.

In der Mehrzahl der Fälle, in denen Anschuldigungen wegen Folter erhoben wurden, hat man entweder keine Ermittlungen aufgenommen, die Klagen abgewiesen oder die Untersuchungen nicht angemessen durchgeführt bzw. sie führten nicht dazu, dass die TäterInnen strafrechtlich verfolgt wurden. Bis heute fordern hunderte islamische Gefangene, die man nach den Casablanca-Attentaten im Jahr 2003 festgenommen hatte, eine Prüfung ihrer Verfahren, die von Folter- und Misshandlungsvorwürfen während der Verhöre durch die Sicherheitskräfte überschattet wurden. Auch diesen Vorwürfen wurde nicht weiter nachgegangen.