Erdbebenopfern droht Vertreibung
Haiti
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Ein Mann, der geltend macht, der Grundstückseigentümer des Lagers "Christopher Camp" zu sein, kam am 23. April zusammen mit einem Friedensrichter und mehreren PolizeibeamtInnen in das Notlager in der haitianischen Hauptstadt Port-au-Prince. Der Friedensrichter händigte den BewohnerInnen ein Dokument aus, das die Räumung des Grundstücks binnen zwei Tagen fordert. Den BewohnerInnen wurde nie die Möglichkeit gegeben, vor Gericht vernommen zu werden und sich zu den Grundstücksforderungen des selbsternannten Grundbesitzers zu äußern. Am 3. April zogen die LagerbewohnerInnen in einem Protestzug vor den Präsidentenpalast, um gegen die drohende rechtswidrige Zwangsräumung zu demonstrieren. Daraufhin hieß es von Seiten des "Grundbesitzers", dass sie noch bis zum 3. Mai Zeit zur Räumung hätten.
Appell an
PRÄSIDENT
Michel Joseph Martelly
Palais National
Rue Magny, Port-au-Prince
HAITI
(Anrede: Monsieur le Président / Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (001) 202-745-7215 (über haitianische
Botschaft in den USA)
E-Mail: communications@presidentmartelly.ht
POLIZEICHEF
Godson Orélus
Directeur Général de la PNH
Police Nationale d’Haiti
Port-au-Prince
HAITI
(Anrede: Monsieur le directeur / Dear Director / Sehr geehrter Herr Generaldirektor)
E-Mail: godore68@hotmail.com
Sende eine Kopie an
BÜRGERMEISTER PORT-AU-PRINCE
Marie-Joseph René
151, Angle avenue Jean-Paul II et impasse Duverger, Turgeau
Port-au-Prince
HAITI
(Anrede: Monsieur le maire / Dear Mayor, Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
E-mail: mairiedeportauprince@gmail.com
BOTSCHAFT DER REPUBLIK HAITI
Herrn Pierre M. Kerby Lacarriere, Geschäftsträger a.i.,
Gesandter-Botschaftsrat
Uhlandstraße 14
10623 Berlin
Fax: 030-8862 4279
E-Mail: amb.allemagne@diplomatie.ht
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Mai 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Stellen Sie bitte sicher, dass im "Christopher Camp" keine Zwangsräumungen ohne angemessenes Rechtsverfahren oder ohne eine mit angemessenem Vorlauf erfolgte Bekanntmachung und vorherige Konsultation mit den BewohnerInnen durchgeführt werden. Sorgen Sie weiterhin dafür, dass allen Betroffenen angemessene Alternativunterkünfte zur Verfügung gestellt werden.
- Kümmern Sie sich bitte um dauerhafte Lösungen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der BewohnerInnen von "Christopher Camp" und weiterer hunderttausender Menschen, die noch immer unter sehr schlechten Bedingungen in Behelfsunterkünften leben.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the authorities to ensure that residents at Christopher camp are not evicted without due process, adequate notice and consultation, and that all those affected have access to adequate alternative accommodation.
- Urging them to seek durable solutions tot he housing need oft he Christopher camp residents and the hundreds of thousands of others still living in dire conditions in makeshift camps.
Sachlage
Das "Christopher Camp" befindet sich auf einem Privatgrundstück im Stadtteil Christ-Roi von Port-au-Prince und beheimatet nach aktuellen Angaben der Internationalen Organisation für Migration 345 Familien, insgesamt 1.689 Menschen. Der Großteil der BewohnerInnen wohnte bereits vor dem Erdbeben 2010 in diesem Stadtteil und errichtete Unterkünfte auf dem Privatgrundstück, nachdem sie obdachlos geworden waren. Ursprünglich hatte der Grundbesitzer ihnen gesagt, dass sie zwei Monate bleiben können. Den BewohnerInnen wurde jedoch nie eine angemessene Alternativunterkunft angeboten und sie können sonst nirgendwo hin.
Hintergrundinformation
Am 12. Januar 2013 jährte sich zum dritten Mal der Tag des verheerenden Erdbebens in Haiti. Drei Jahre später leben laut Angaben der Internationalen Organisation für Migration immer noch etwa 320.000 obdachlos Gewordene in provisorischen Lagern. Beinahe einem Viertel von ihnen, etwa 75.000 Menschen in 105 Lagern, droht nun die rechtswidrige Zwangsräumung.
Die BewohnerInnen des "Christopher Camp" leben in einfachen Unterkünften. Sie haben keinen Zugang zu Trinkwasser oder angemessenen sanitären Anlagen. Ihr Recht auf einen angemessenen Wohnraum muss jedoch bei einer Umsiedlung respektiert werden. Sie dürfen außerdem nicht zur Räumung gezwungen werden.