Jugendstrafrecht für 13-Jährigen?

Jordan Brown

Jordan Brown

Das oberste Gericht des US-Bundesstaates Pennsylvania (Pennsylvania Superior Court) hob die Entscheidung eines Gerichts niederer Instanz auf, das beschlossen hatte, Jordan Browns Fall nicht unter Anwendung des Jugendstrafrechts zu verhandeln, und beantragte eine erneute Anhörung seiner Rechtsmittel. Der Staatsanwalt des Bundesstaats Pennsylvania, der diese Entscheidung innerhalb einer Frist bis zum 10. April hätte revidieren müssen, hat dies nicht getan. Er sollte nun dringend davon absehen, im Verfahren gegen den Dreizehnjährigen das Strafrecht für Erwachsene anwenden zu wollen.

Appell an

NEUER STAATSANWALT DES BUNDESSTAATES PENNSYLVANIA (seit 19. Januar 2011)
William H. Ryan Jr.
Pennsylvania Office of Attorney General
16th Floor, Strawberry Square
Harrisburg, PA 17120
USA
(korrekte Anrede: Dear Acting Attorney General)
Fax: (001) 717 787 8242
E-Mail: http://www.attorneygeneral.gov/contactus/

Sende eine Kopie an

JORDAN BROWNS ANWALT
David H. Acker, Esquire
414 N. Jefferson Street
New Castle, PA 16101
USA
E-Mail: David_Acker_Attorneyatlaw@hotmail.com

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Juni 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte betonen, dass ich die Tötung von Kenzie Houk in keiner Weise billige.

  • Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass das Völkerrecht untersagt, Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung zu verurteilen.

  • Ich begrüße sehr, dass der US-Bundesstaates Pennsylvania keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des obersten Gerichts von Pennsylvania eingelegt hat.

  • Ich fordere Sie auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und sicherzustellen, dass Jordan Brown nicht zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt wird.

  • Bitte nutzen Sie die Überprüfung der Rechtsmittel, um ihre Haltung zu überdenken und fordern Sie nicht weiterhin die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts im Verfahren gegen Jordan Brown.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Explain that you are not seeking to excuse the killing of Kenzie Houk.

  • Highlight that international law prohibits life imprisonment without the possibility of parole for anyone who was under 18 years old at the time of the crime.

  • Welcome the state’s decision not to appeal the Superior Court’s ruling.

  • Call on the prosecution to meet its international obligation to ensure that Jordan Brown not be sentenced to life imprisonment without parole.

  • Urge the prosecution to take the opportunity of the new transfer hearing to reconsider its position and drop its pursuit of a trial in an adult court.

Sachlage

Am 11. März setzte das oberste Gericht des US-Bundesstaates Pennsylvania die Entscheidung aus, Jordan Brown nach dem Strafrecht für Erwachsene vor Gericht zu stellen, und forderte das Gericht niederer Instanz dazu auf, nochmals zu prüfen, ob der Fall einem Jugendstrafgericht vorgelegt werden sollte. Dies gibt dem Staatsanwalt des Bundesstaates Pennsylvania die Möglichkeit, seine Position nochmals zu überdenken und sich für die Anwendung des Jugendstrafrechts im Fall von Jordan Brown auszusprechen. Wenn Jordan Browns Gerichtsverfahren nach dem allgemeinen Strafrecht durchgeführt wird und man ihn des Mordes für schuldig befindet, würde er zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt werden. Dieses Strafmaß verstößt, sofern man es auf Jugendliche anwendet, die zum Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahre alt waren, gegen das Völkerrecht.

Der Richter des niederinstanzliche Gerichts war zu dem Schluss gekommen, dass Jordan Brown nicht belegen konnte, dass er in den entsprechenden Jugendeinrichtungen behandelt und rehabilitiert werden könne, da er sich der Tat, die ihm zur Last gelegt wird, weder für schuldig bekenne noch Verantwortung dafür übernehmen wolle. Der Rechtsbeistand von Jordan Brown legte Rechtsmittel für ihn ein mit der Begründung, dass die Entscheidungsfindung des Richters auf dieser Grundlage gegen das Recht des Angeklagten sich selbst nicht zu belasten verstieß. Das oberste Gericht des US-Bundesstaats Pennsylvania stimmte bei seiner Entscheidung vom 11. März der Begründung des Rechtsanwalts zu.

Jordan Brown, der zum Tatzeitpunkt elf Jahre alt war, wurde nach dem allgemeinen Strafrecht für Erwachsene angeklagt, wie es in Pennsylvania bei Tötungsdelikten vorgesehen ist. Ihm wird zweifacher Mord zur Last gelegt, da das Opfer, Kenzie Houk, im neunten Monat schwanger war und das Kind ebenfalls starb.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte betonen, dass ich die Tötung von Kenzie Houk in keiner Weise billige.

  • Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass das Völkerrecht untersagt, Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung zu verurteilen.

  • Ich begrüße sehr, dass der US-Bundesstaates Pennsylvania keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des obersten Gerichts von Pennsylvania eingelegt hat.

  • Ich fordere Sie auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und sicherzustellen, dass Jordan Brown nicht zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt wird.

  • Bitte nutzen Sie die Überprüfung der Rechtsmittel, um ihre Haltung zu überdenken und fordern Sie nicht weiterhin die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts im Verfahren gegen Jordan Brown.

[APPELLE AN]

NEUER STAATSANWALT DES BUNDESSTAATES PENNSYLVANIA (seit 19. Januar 2011)
William H. Ryan Jr.
Pennsylvania Office of Attorney General
16th Floor, Strawberry Square
Harrisburg, PA 17120
USA
(korrekte Anrede: Dear Acting Attorney General)
Fax: (001) 717 787 8242
E-Mail: http://www.attorneygeneral.gov/contactus/

KOPIEN AN
JORDAN BROWNS ANWALT
David H. Acker, Esquire
414 N. Jefferson Street
New Castle, PA 16101
USA
E-Mail: David_Acker_Attorneyatlaw@hotmail.com

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Juni 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Eine Person aufgrund einer Straftat zu lebenslanger Haft zu verurteilen, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hat, verstößt gegen das Völkerrecht und weltweit anerkannte Standards. Diese Standards gehen davon aus, dass sich Kinder und Jugendliche unabhängig von der Schwere des Verbrechens körperlich, geistig und emotional noch in der Entwicklung befinden und daher nicht dieselbe Schuldfähigkeit besitzen wie Erwachsene. Folglich muss man bei der Strafverfolgung auf ihr Alter und ihre Unreife Rücksicht nehmen. In den Standards wird ferner betont, dass es das primäre Ziel sein sollte, im Interesse des Kindes zu handeln und dessen Wiedereingliederung in die Gesellschaft als vorrangig zu betrachten, wenn ein Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Eine lebenslange Haftstrafe ohne eine Möglichkeit der Bewährung widerspricht zweifelsohne dieser internationalen Verpflichtung.

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den die USA 1992 ratifiziert haben, erkennt ausdrücklich die Notwendigkeit an, Jugendlichen bei der Strafverfolgung eine Sonderstellung einzuräumen, und misst ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft besondere Bedeutung bei. In Artikel 14(4) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte heißt es dementsprechend: "Gegen Jugendliche ist das Verfahren in einer Weise zu führen, die ihrem Alter entspricht und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft fördert".

Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte überwacht, wies die USA im Jahr 2006 darauf hin, dass die Verurteilung von Jugendlichen zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung den Grundsätzen des Paktes widerspricht. Dementsprechend rief der Menschenrechtsausschuss die USA auf, sicherzustellen, dass Jugendliche zu keiner derartigen Strafe verurteilt werden.

Die 193 Staaten, die das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert haben, sind zur Einhaltung des in Artikel 37(a) festgeschriebenen Grundsatzes verpflichtet, in dem es heißt: "Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden". Nur Somalia und die USA haben das Übereinkommen über die Rechte des Kindes bisher nicht ratifiziert. Allerdings haben die USA das Übereinkommen unterzeichnet, und sind somit völkerrechtlich verpflichtet, Ziel und Zweck des Vertragswerks in keiner Weise zu gefährden. Gemäß Artikel 37 (b) des Übereinkommens sind die Unterzeichnerstaaten darüber hinaus angehalten, Freiheitsstrafen bei einem Kind "nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit [...]" anzuwenden.

Bei einer generellen Stellungnahme zu Kinderrechten im Jugendrecht (2007) betonte der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes, der die Einhaltung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes überwacht, dass Kinder nicht zu lebenslanger Haft ohne eine Möglichkeit der Bewährung verurteilt werden dürfen. Der Ausschuss wies Länder, die Kinder zu lebenslanger Haft mit Bewährung verurteilen, darauf hin, dass diese Strafe auf die "Verwirklichung von im Jugendstrafrecht geltenden Zielvorstellungen ausgerichtet" sein muss. Dazu zählen nach Meinung des Ausschusses Erziehung, gute Behandlung, Bemühung um frühzeitige Entlassung des Kindes, Wiedereingliederung in die Gesellschaft und Befähigung, einen konstruktiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

Die USA sind vermutlich der einzige Staat, in dem Jugendliche zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden. Zwar schließen die Gesetze verschiedener weiterer Staaten diese Praxis nicht prinzipiell aus, Amnesty International ist jedoch nicht bekannt, dass diese Strafe in den vergangenen Jahren in einem anderen Land verhängt worden wäre.

Jordan Brown ist – unter Berücksichtigung aller Amnesty International vorliegenden Fälle – die jüngste Person, die zurzeit zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden könnte. Allerdings verbüßen mindestens 2500 weitere Menschen in den USA eine lebenslange Haftstrafe ohne Bewährung wegen Verbrechen, die sie als Minderjährige begangen haben. Dieser Fall weist somit auf eine weitreichendere Problematik hin. Amnesty International startet deshalb diese Urgent Action, um die zuständigen Behörden in den USA dazu zu bewegen, die Behandlung von minderjährigen Straftätern internationalen Grundsätzen anzupassen (siehe The rest of their lives: Life without Parole for Child Offenders in the United States: a joint Human Rights Watch/Amnesty International Report auf http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/162/2005/en). Amnesty International bezieht nicht Stellung dazu, welches Strafmaß in solchen Fällen angemessen ist, betont aber, dass die Strafe internationalen Grundsätzen entsprechen muss.