Drohende Hinrichtung

Abumoslem Sohrabi droht die unmittelbare Hinrichtung für einen Mord, den er mit 17 Jahren begangen hat. Die Vollstreckungsanordnung ist vom Obersten Gericht bestätigt und an die Strafvollzugsbehörde zur Vollstreckung weitergereicht worden.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh /
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: shahroudi@dadgostary-tehran.ir
(Betreffzeile: FAO Ayatollah Shahroudi)

Sende eine Kopie an

STAATSOBERHAUPT
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
End of Shahid Keshvar Doust Street
Islamic Republic Street
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info_leader@leader.ir
über die Internetseite: www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)

LEITER DER IRANISCHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh (Office of the Head of the Judiciary)
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhuri, Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Larijani)
Fax: (0098) 21 3390 4986 (bitte mehrfach versuchen)
E-Mail: fsharafi@bia-judiciary.ir (Betreffzeile: FAO Mohammad Javad Larijani)
oder int_aff@judiciary.ir (Betreffzeile: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Mai 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN PERSIAN, ARABIC, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • expressing concern that Abumoslem Sohrabi is at imminent risk of execution for a crime committed when he was under 18;

  • calling on the authorities to commute his death sentence;

  • reminding the authorities that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention on the Rights of the Child (CRC), which prohibit the use of the death penalty against people convicted of crimes committed when they were under 18.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • Ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Abumoslem Sohrabi die Hinrichtung für eine Tat bevorsteht, die er vor Vollendung des 18. Lebensjahrs begangen hat;

  • die Behörden auffordern, sein Todesurteil umzuwandeln;

  • die Behörden daran erinnern, dass der Iran Mitgliedsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) sowie des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (CRC) ist, die die Verhängung der Todesstrafe bei Personen, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt waren, untersagen.

Sachlage

Im Dezember 2001 erstach der aus Firouzabad in der Provinz Fars stammende Abumoslem Sohrabi den 25jährigen Amin eigenen Angaben zufolge in Notwehr. Er gibt an, von Amin oftmals vergewaltigt worden zu sein. Im Vorfeld des Mordes soll Amin ihn belästigt und ihn zu Motorradausflügen eingeladen haben, obwohl Abumoslem sie wiederholt ausgeschlagen hatte. Am Tag des Mordes soll Abumoslem erneut einen Ausflug abgelehnt haben, woraufhin Amin ihm drohte, anderen von ihren vorherigen sexuellen Begegnungen zu erzählen. Abumoslem willigte daraufhin ein und stieg auf das Motorrad. Dann schlug er Amin und rannte weg. Amin folgte ihm, die beiden kämpften, und Abumoslem entriss Amin sein Messer und stach zu. Dann flüchtete er auf dem Motorrad, offenbar ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass er ihn getötet hatte.

Abumoslem Sohrabi erhielt einen Prozess vor der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Firouzabad und wurde nach dem Prinzip der Vergeltung (qesas) wegen Mordes verurteilt. Er sollte den Mord begangen haben, um Amins Motorrad zu stehlen. In einem Brief an das Oberste Gericht zog der Richter, der das Todesurteil verhängt hatte, seine Entscheidung angesichts der Tatsache zurück, dass Abumoslem Sohrabi als Vergewaltigungsopfer in Notwehr gehandelt hatte. Im Juli 2008 ordnete die Abteilung 33 des Obersten Gerichts in Teheran eine Überprüfung des Falls an. Das Todesurteil wurde jedoch bestätigt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit 1990 wurden im Iran mindestens 42 jugendliche Straftäter hingerichtet, acht von ihnen 2008 und einer am 21. Januar 2009.

Die Hinrichtung jugendlicher Straftäter ist nach internationalem Völkerrecht verboten. In Artikel 6(5) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC), deren Mitgliedsstaat der Iran ist, ist festgelegt, dass niemand für einen Mord hingerichtet werden darf, den er vor Vollendung des 18. Lebensjahrs begangen hat. Außerdem kann eine im Iran wegen Mordes verurteilte Person beim Staat keinen Antrag auf Amnestie oder Strafumwandlung stellen. Diese Regelung verstößt gegen Artikel 6(4) des ICCPR. Die Familie des Opfers kann entweder auf einer Hinrichtung bestehen oder den Täter begnadigen und das sogenannte Blutgeld (diyeh) erhalten.

Weitere Informationen über Hinrichtungen von jugendlichen Straftätern im Iran finden Sie auf Englisch unter: Iran: The last executioner of children (Index: MDE 13/059/2007), Juni 2007 (http://web.amnesty.org/library/index/engmde130592007).