Gefangene im Hungerstreik

Sechs gewaltlose politische Gefangene aus der Westsahara befinden bereits seit mehr als sechs Monaten in Haft, ohne dass ein Gerichtsverfahren gegen sie eröffnet wurde. Aus Protest gegen ihre fortgesetzte Inhaftierung sind sie in den Hungerstreik getreten. Ihre Familien sind um die Gesundheit der Gefangenen zutiefst besorgt.

Appell an

JUSTIZMINISTER
His Excellency Mohamed Naciri
Ministry of Justice
Place Mamounia, Rabat
MAROKKO
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 212) 537 72 3710, (00 212) 537 73 0772 oder (00 212) 537 73 4725

INNENMINISTER
His Excellency Taieb Charkaoui

Ministry of Interior
Quartier Administratif, Rabat
MAROKKO
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 212) 537 76 2056

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DES BEIRATS FÜR MENSCHENRECHTE
Ahmed Herzenni
Place Ach-chouhada,
B.P. 1341, 10000 Rabat
MAROKKO
Fax: (00 212) 537 72 6856
E-Mail: ccdh@ccdh.org.ma

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS MAROKKO
S. E. Herrn Mohammed Rachad Bouhlal
Niederwallstraße 39
10117 Berlin
Fax: 030-2061 2420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. Mai 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Bringen Sie Ihre Sorge um die Gesundheit von Ahmed Alansari, Brahim Dahane, Yahdih Ettarouzi, Rachid Sghir, Ali Salem Tamek und Saleh Labihi zum Ausdruck und fordern Sie die marokkanischen Behörden auf sicher-zustellen, dass die Gefangenen Zugang zu einem Arzt/einer Ärztin ihres Vertrauens erhalten und von ihren Familien und RechtsanwältInnen regelmäßig besucht werden können.

  • Fordern Sie die unverzügliche und bedingungslose Freilassung der sechs Gefangenen, die allein deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen haben; rufen Sie dazu auf, die Anklagen gegen die Gefangenen wie auch gegen Dakja Lashgar zurückzunehmen;

  • Fordern Sie die Behörden auf sicherzustellen, dass saharauische Menschenrechtsverteidiger ihre Arbeit ohne Furcht vor Verfolgung in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen zum Schutz der Menchenrechte wahr-nehmen können. Zu nennen sind hier insbesondere der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die UN-Erklärung zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing grave concern for the health of Ahmed Alansari, Brahim Dahane, Yahdih Ettarouzi, Rachid Sghir, Ali Salem Tamek and Saleh Labihi, and urging the Moroccan authorities to ensure that they are given access to medical treatment of their choice, as well as regular access to their families and access to lawyers;

  • Calling for the immediate and unconditional release of the six, as they are held solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and association, and for charges against them and Dakja Lashgar to be dropped;

  • Calling on the Moroccan authorities to ensure that Sahrawi human rights defenders are able to conduct their work without fear of harassment in compliance with their obligations under international human rights treaties, notably the International Covenant on Civil and Political Rights, and in conformity to the UN Declaration on the Right and Responsibility of Individuals, Groups and Organs of Society to Promote and Protect Universally Recognized Human Rights and Fundamental Freedoms (Declaration on Human Rights Defenders).

Sachlage

Ahmed Alansari, Brahim Dahane, Yahdih Ettarouzi, Rachid Saghir und Ali Salem Tamek, Insassen des Gefängnisses von Salé nahe der marokkanischen Hauptstadt Rabat, befinden sich seit Mitte März im Hungerstreik. Saleh Labihi, einer ihrer Mithäftlinge, hatte sich aus gesundheitlichen Gründen zunächst nicht an dem Streik beteiligt, schloss sich ihm aber am 5. April aus Solidarität mit den übrigen Gefangenen an. Am 12. April besuchten die Rechtsanwält-Innen der Gefangenen ihre Mandanten und berichteten anschließend, fünf von ihnen seien im Rollstuhl in das Be-sucherzimmer gebracht worden. Sie seien in so schlechter gesundheitlicher Verfassung gewesen, dass sie kaum hät-ten sprechen oder die Augen längere Zeit aufhalten können. Ali Salem Tamek leidet zudem an Asthma, Brahim Dahane nach Angaben seiner Familie an akuten Magenbeschwerden.

Die sechs Männer waren am 8. Oktober 2009 zusammen mit Frau Dakja Lashgar am Flughafen Mohammed V. in Casablanca festgenommen worden, als sie aus dem Südwesten Algeriens zurückkehrten. Dort hatten sie in der Gegend von Tindouf Flüchtlingslager besucht. Frau Lashgar wurde im Januar aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen. Die genannten Personen engagieren sich in der Westsahara, die von Marokko 1975 unter umstritten-en Umständen annektiert worden ist, in Menschenrechtsorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen. Viele von ihnen haben oft über Menschenrechtsverletzungen der marokkanischen Behörden berichtet. Obwohl es sich bei ihnen ausnahmslos um Zivilisten handelt, wurde ihr Fall unter der Anklage der Untergrabung der Sicherheit und der "territorialen Integrität" zur Verhandlung an ein Militärgericht verwiesen. Inzwischen befinden sich die Männer seit mehr als sechs Monaten in Haft, ein Gerichtsverfahren ist jedoch noch nicht anberaumt worden. Sie sind entschlossen, ihren Hungerstreik so lange fortzusetzen, bis ihnen ein baldiger Prozesstermin genannt oder aber ihre bedingungslose Freilassung angeordnet wird.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das Gebiet der Westsahara wurde 1975 von Marokko annektiert und ist seitdem Gegenstand territorialer Auseinan-dersetzungen zwischen den marokkanischen Behörden und der Polisario-Front, die für die Unabhängigkeit der West-sahara eintritt und in den Lagern bei Tindouf eine selbsternannte Exilregierung unterhält. Die marokkanischen Be-hörden zeigen sich gegenüber Meinungsäußerungen, die eine Unabhängigkeit der Westsahara befürworten, wenig tolerant.

Amnesty befürchtet, dass gegen die sieben Saharauis nur deshalb Anklage erhoben worden ist, weil sie sich in fried-licher Weise für das Recht des saharauischen Volkes auf Selbstbestimmung eingesetzt haben. Die Männer haben mit ihren Aktivitäten während ihres Algerienaufenthalts vom 26. September bis 8. Oktober wie dem Besuch der La-ger in Tindouf, gemeinsamen Treffen mit VertreterInnen der Polisario und ihrer Teilnahme an Veranstaltungen, die zu ihren Ehren organisiert worden waren, lediglich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen. Diese Rechte sind in völkerrechtlichen Abkommen und Standards verankert. Amnesty wendet sich gegen das Vorgehen der marokkanischen Behörden, gewaltfreie politische Betätigung als Angriff auf die "territoriale Integrität" zu behandeln und als Frage der nationalen Sicherheit zu bewerten. Nach Auffassung von Amnesty dürfen Aktivitäten zur Verwirklichung des Anspruchs auf Selbstbestimmung, sofern sie in friedlicher Weise wahrgenommen werden, von den marokkanischen Behörden nicht als Gefährdung der "nationalen Sicherheit" betrachtet werden.

Mitte April fand ein Treffen zwischen den RechtsanwältInnen der sieben Sahrauis und dem zuständigen Ermittlungsrichter am Militärgericht statt. Er teilte den AnwältInnen mit, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien, nannte aber auch kein Datum, wann mit einem Ende zu rechnen sei.

Bislang konnten Familienbesuche zwischen BewohnerInnen der West-Sahara und InsassInnen der Lager in Tindouf unter der Schirmherrschaft des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge stattfinden. Auch sahrauische AktivistInnen sind in der Vergangenheit nach Algerien gereist. Der Besuch der sieben Sahrauis Ende September und Anfang Oktober in den Lagern bei Tindouf war jedoch der erste seiner Art. Seitdem wurden zwei weitere Gruppen von Sahrauis in die Lager vorgelassen. Die erste Gruppe besuchte das Lager vom 22. Februar bis zum 7. März 2010, die zweite Gruppe hielt sich dort vom 15. März bis zum 5. April 2010 auf. Nach ihrer Rückkehr wurden sie zwar weder verhaftet noch unter Anklage gestellt, sahen sich jedoch in anderer Weise Einschüchterungsversuchen und Schikanen ausgesetzt.

Als am 6. April elf Sahrauis nach einem Besuch in den Lagern von Tindouf nach Laayoune zurückflogen, wurden sie Berichten zufolge nach ihrer Ankunft auf dem dortigen Flughafen von marokkanischen BürgerInnen geschlagen und beschimpft. Zwar waren Sicherheitskräfte bei dem Vorfall zugegen, sie schritten jedoch nicht ein. Die AngreiferInnen skandierten pro-marokkanische Slogans und riefen beispielsweise: "Marokkanische Sahara. Autonomie. Das ist die Lösung." Ein anderer Slogan lautete: "Verräter. Verlasst unser Land. Das Land gehört uns." Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 9. März 2010 bei einer Demonstration in Laayoune, deren TeilnehmerInnen Selbstbestimmung für die Westsahara forderten. Bei den Demonstrierenden handelte es sich um Rückkehrer aus den Lagern von Tindouf. Die Polizei schritt gewaltsam ein und ging gegen einige der TeilnehmerInnen mit Schlägen vor, etwa gegen Brahim Sabbar, Generalsekretär der Sahrauischen Vereinigung der Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen des marokkanischen Staates. Brahim Sabbar war erst wenige Tage zuvor aus den Lagern bei Tindouf nach Laayoune zurückgekehrt. MitarbeiterInnen von Amnesty gegenüber gab er an, von mindestens vier Angehörigen der Ordnungskräfte mit Stöcken unter anderem auf den Kopf geschlagen worden zu sein.

Neben den sechs hungerstreikenden Sahrauis im Gefängnis von Salé verweigern noch 30 weitere sahrauische Gefangene verschiedener Hafteinrichtungen in Marokko und der Westsahara die Nahrungsaufnahme, um gegen ihre Behandlung durch die marokkanischen Behörden zu demonstrieren.