Frau in Geheimdienstgewahrsam

Yara Faris

Yara Faris

Die Syrerin Yara Faris wurde am 8. Dezember 2013 von Mitgliedern des syrischen Staatssicherheitsdienstes festgenommen. Sie wird im 'Adra-Gefängnis festgehalten und wartet dort darauf, wegen ihres angeblichen Mitwirkens an der Bereitstellung von Hilfe und Nahrungsmitteln für Vertriebene vor das Antiterrorgericht gestellt zu werden.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Bashar al-Assad
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 963) 11 332 3410 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss, bitte sagen Sie "Fax") Briefe werden derzeit nicht verlässlich zugestellt. Bitte nur Faxe schicken!

JUSTIZMINISTER
Najm Hamad al-Ahmad
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 963) 11 666 2460
E-Mail: moj@net.sy

STÄNDIGER VERTRETER DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN BEI DEN VEREINTEN NATIONEN
Bashar Ja’afari
Ambassador Extraordinary and Plenipotentiary,
820 Second Avenue, 15th Floor
New York, NY 10017, USA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 1 212) 983 4439
E-Mail: exesec.syria@gmail.com

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Rauchstr. 25
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de
secretary@syrianembassy.de

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. Mai 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie hiermit, die Anklagen gegen Yara Faris, die sich ausschließlich aus ihrer angeblichen Mitwirkung an der Bereitstellung humanitärer Hilfe ergeben, fallen zu lassen.

  • Ich fordere Sie auf, Yara Faris unverzüglich aus der Haft zu entlassen oder sie vor einem ordentlichen Gericht und in einem den internationalen Mindestanforderungen genügenden Verfahren einer erkennbar strafbaren Handlung anzuklagen, die sich nicht nur auf ihre humanitären Aktivitäten gründet.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Yara Faris vor Folter und anderen Formen der Misshandlung geschützt wird und ermöglichen Sie ihr den Zugang zu ausreichend Nahrung und, falls erforderlich, medizinischer Behandlung.

Sachlage

Laut einer Kontaktperson vor Ort wurde Yara Faris am 8. Dezember 2013 an einem Kontrollpunkt des Staatssicherheitsdienstes in der Nähe ihres Zuhauses in Sahnaya, einem Vorort von Damaskus, angehalten. Sie trug ihren Personalausweis zu der Zeit nicht bei sich und kehrte nach Hause zurück, um ihn zu holen. Von ihrem Haus aus schickte sie anscheinend Kurznachrichten an Verwandte, in denen sie ihre Sorge über eine mögliche Festnahme ausdrückte. Anschließend wurde beobachtet, wie sie von einigen der für den Kontrollpunkt zuständigen Menschen mitgenommen wurde.

Berichten zufolge wurde Yara Faris während der ersten zehn Tage ihrer Haft in einer Zweigstelle des Staatssicherheitsdienstes festgehalten. Anschließend wurde sie einem Ermittlungsrichter eines Strafgerichts in Reef Dimashq in der Nähe von Damaskus vorgeführt, der ihren Fall an das Antiterrorgericht verwies und sie in das ’Adra-Gefängnis verlegte, wo sie derzeit in Haft gehalten wird. Ihr wird die "Finanzierung terroristischer Handlungen" unter Artikel 4 des Antiterrorgesetzes von 2012 vorgeworfen. Grundlage hierfür ist anscheinend die Tatsache, dass sie geholfen hatte, Binnenvertriebene, die vor dem Konflikt in andere Landesteile geflohen waren, mit Nahrungsmitteln und Hilfe zu versorgen. Sollte sie ausschließlich aus dem Grund strafrechtlich verfolgt werden, dass sie vertriebenen Zivilpersonen humanitäre Hilfe leistete, würde Amnesty International sie als politische Gefangene betrachten.

Der Ermittlungsrichter am Antiterrorgericht beschloss kürzlich, sie nicht zu verhören, da sie bereits durch den Strafrichter verhört worden war, doch der Fall scheint weiter verfolgt zu werden. Obwohl sie Zugang zu ihren AnwältInnen hat, konnten ihre Angehörigen sie nur zweimal besuchen. Sie sagte ihnen, es gäbe nicht ausreichend Nahrungsmittel für die große Zahl der Gefangenen. Bloß diejenigen, die von ihren Familien Geld bekämen, könnten zusätzliche Lebensmittel erhalten.
Ihr Ehemann, Maher Tahan, wurde am 20. September 2012 Opfer des Verschwindenlassens, als er mit einer Delegation der Nationalen Koalition für demokratischen Wandel von einem offiziellen Besuch in China zurückkehrte.