Hinrichtung ausgesetzt
Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) gewährte Daniel Cook am 4. April einen Vollstreckungsaufschub seines Todesurteils: Er hätte am darauf folgenden Morgen hingerichtet werden sollen. Die Aussetzung der Hinrichtung soll dem Obersten US-Gericht mehr Zeit einräumen, um zu entscheiden, ob es den Fall prüft. Die zuständigen Behörden in Arizona sagten nach der Entscheidung des Gerichts den Hinrichtungstermin ab.
Sachlage
Die RechtsanwältInnen von Daniel Cook hatten einen Antrag an den Obersten Gerichtshof der USA gestellt, sich erneut mit der Frage des Verteidigers zu beschäftigen, der Cook während des Gerichtsprozesses und den Berufungsverfahren auf Bundesstaatenebene vertreten hatte. Daniel Cook war in seinem Verfahren, in dem er 1988 wegen Mordes unter Anklage stand, ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt worden, der damals an einer manisch-depressiven Erkrankung litt und regelmäßig große Mengen Alkohol zu sich nahm. Wenige Wochen vor Eröffnung des Prozesses beschloss Daniel Cook, von seinem Recht auf anwaltliche Vertretung keinen Gebrauch zu machen. Später gab er an, er sei davon ausgegangen, ihm stünden nur zwei Optionen offen: Entweder die Zusammenarbeit mit einem von ihm als unfähig erachteten Rechtsanwalt fortzusetzen oder sich selbst zu verteidigen. Er habe sich für die zweite Option entschieden (der Rechtsanwalt blieb in "beratender Funktion" für ihn tätig).
In dem Antrag an den Obersten Gerichtshof hieß es "aufgrund der ineffizienten Vorgehensweise während des Prozesses und des Einlegens der Rechtsmittel wurde bis zum Jahr 2010 nie ein zwingender Grund für eine Strafmilderung in Erwägung gezogen oder vorgelegt." Die RechtsanwältInnen machten in dem Antrag geltend, der Verzug sei dadurch zustande gekommen, dass der Rechtsanwalt, der Daniel Cook in der Phase des Gerichtsverfahrens nach dem Schuldspruch vor dem bundesstaatlichen Gericht zur Seite gestellt wurde, ineffizient gearbeitet habe und umfassende strafmildernde Umstände erst im Jahr 2010 von einer Bundesbehörde (Federal Public Defender) untersucht wurde.
In einer eidesstattlichen Versicherung aus dem Jahr 2010 gab der leitende Staatsanwalt des damaligen Prozesses gegen Daniel Cook an, er hätte "nicht die Todesstrafe beantragt", wären ihm die strafmildernden Umstände einschließlich des schweren Missbrauchs während Cooks Kindheit und dessen Defizite in der geistigen Entwicklung bekannt gewesen. Über den damaligen Rechtsanwalt des Angeklagten äußerte sich der Staatsanwalt mit den Worten: "Auf einer Kompetenzskala für die Verteidigung in einem gewöhnlichen Strafverfahren ist sein Wert am unteren Ende anzusiedeln. Er schien weder in der Lage noch willens zu sein, die Anstrengungen auf sich zu nehmen, die zur Vertretung der Interessen eines des Mordes beschuldigten Angeklagten notwendig sind, dem die Todesstrafe droht". Daniel Cook, fügte der Staatsanwalt hinzu, "war eindeutig damit überfordert, sich selbst zu verteidigen."
Am 4. April verfügte der Oberste Gerichtshof einen Hinrichtungsaufschub bis zur Entscheidung darüber, ob der Antrag der AnwältInnen von Daniel Cook stattgegeben wird. Der Vollstreckungsaufschub wird aufgehoben, sollte der Gerichtshof beschließen, den Fall nicht noch einmal aufzunehmen. Sollte dies eintreten, müsste der US-Bundesstaat Arizona einen Antrag für einen neuen Hinrichtungstermin beim Obersten Gericht von Arizona einreichen. Wird der Antrag verfolgt und die Entscheidung fällt nicht zu Gunsten von Daniel Cook aus, so müsste der US-Bundesstaat ebenfalls einen neuen Hinrichtungstermin beantragen. Gibt der Oberste Gerichtshof dem Antrag statt, so kann sowohl ein neuer Prozess als auch ein anderes Strafmaß die Folge sein.
Nachdem der Oberste Gerichtshof den Vollstreckungsaufschub veranlasst hatte, annullierte die zuständige Justizvollzugsbehörde den Hinrichtungstermin.
In einem separaten Verfahren strebten RechtsanwältInnen im Namen von Daniel Cook die Aussetzung der Hinrichtung an, mit der Begründung, dass der US-Bundesstaat Arizona gegen nationales Gesetz verstoße, indem er das Injektionsmittel für die Hinrichtung aus Großbritannien importierte und dass der Bezug dieses Mittel aus einer von den US-Behörden nicht genehmigten Quelle den zum Tode Verurteilten der Gefahr aussetze, auf besonders schmerzhafte Weise hingerichtet zu werden. Das zuständige Bezirksgericht (US District Court) und ein Bundesberufungsgericht (US Court of Appeals for the Ninth Circuit) lehnten einen Hinrichtungsaufschub auf dieser Grundlage jedoch ab. Auch der Oberste Gerichtshof der USA wurde wegen des Mittels für die tödliche Injektion angerufen.
Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich.