Sudanesen droht Abschiebung

Allem Anschein nach beabsichtigen die ägyptischen Behörden, die sudanesischen Flüchtlinge Mohamed Adam Abdallah und Isahq Fadl Dafallah am 12. April in ihre Heimat abzuschieben. Im Falle einer Abschiebung sind sie in Gefahr, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden.

Appell an

INNENMINISTER
Minister Habib Ibrahim el Adly
Ministry of the Interior
25 El Sheikh Rihan Street
Bab al-Louk
Kairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 20) 22 796 0682
E-Mail:moi@idsc.gov.eg

GENERALSTAATSANWALT
Abd el-Megeed Mahmoud
Dar al-Qadha al-'Ali
Ramses Street
Kairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Counsellor)
Fax: (00 20) 22 577 4716

Sende eine Kopie an

LEITER DER BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Wael Abu al-Magd
Human Rights and International Humanitarian and Social Affairs, Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Kairo
ÄGYPTEN
Fax: (00 20) 22 574 9713

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Ramzy Ezz Eldin Ramzy
Stauffenbergstraße 6 – 7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die ägyptischen Behörden auf, Mohamed Adam Abdallah und Ishaq Fadl Dafallah nicht in den Sudan abzuschieben.

  • Fordern Sie die ägyptischen Behörden auf, die beiden Männer entweder umgehend freizulassen oder sie wegen eines anerkannten Verbrechens anzuklagen und ihnen ein faires Verfahren zu gewähren, das den internationalen Standards entspricht.

  • Appellieren Sie an die Behörden, ihren internationalen Verpflichtungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und der UN-Antifolterkonvention nachzukommen, wonach niemand in ein Land abgeschoben werden darf, in dem er Gefahr läuft, gefoltert oder Opfer anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen zu werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities not to forcibly return Mohamed Adam Abdallah and Ishaq Fadl Dafallah to Sudan;

  • Urging them to immediately release the two men unless they are promptly charged with a recognizably criminal offence and given a fair trial in line with international standards;

  • Calling on them to uphold their international obligations under the 1951 Convention Relating to the Status of Refugees and the UN Convention against Torture not to forcibly return anyone to a country where they would be at risk of torture and other serious human rights violations.

Sachlage

Mohamed Adam Abdallah und Ishaq Fadl Dafallah wurden am 4. August 2009 in Sheick Zuwayid, einer ägyptischen Stadt nahe der israelischen Grenze, festgenommen. Nach eigenen Angaben hielten sie sich dort auf, um sudanesischen Flüchtlingen und Asylsuchenden ihre Unterstützung anzubieten. Es sind bereits Hunderte SudanesInnen und andere Asylsuchende im ägyptisch-israelischen Grenzgebiet verhaftet und in Polizeigewahrsam oder ein Gefängnis gebracht worden. Die ägyptischen Behörden begründen die Festnahme von Mohamed Adam Abdallah und Ishaq Fadl Dafallah damit, dass man sie verdächtigt habe, illegal die Grenze nach Israel überqueren zu wollen. Aus demselben Grund wurden in Ägypten schon zahlreiche Flüchtlinge, MigrantInnen und Asylsuchende vor ein Militärgericht gestellt und zu einjährigen Haftstrafen sowie Geldstrafen von 2.000 ägyptischen Pfund (ca. 267 Euro) verurteilt. Die ägyptischen Grenzbeamten haben im Jahr 2009 mindestens 19 und in diesem Jahr bereits 12 Personen an der Grenze erschossen.

Weder Mohamed Adam Abdallah noch Ishaq Fadl Dafallah hatten seit ihrer Verhaftung die Möglichkeit, einen Anwalt zu konsultieren oder die Entscheidung über ihre Abschiebung anzufechten. Weil beide Männer der ethnischen Gruppe der Zaghawa angehören, die im Sudan verfolgt wird, erkannte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) sie 2009 in Ägypten als Flüchtlinge an.

Am 6. April 2010 verlegte man Mohamed Adam Abdallah von Kairo in die Polizeistation von Assuan, von wo aus er am 12. April auf dem Seeweg in den Sudan abgeschoben werden soll.

Ishaq Fadl Dafallah befindet sich derzeit noch in der Kairoer Khalifa-Polizeistation, die als Abschiebezentrum genutzt wird. Amnesty International geht davon aus, dass man auch ihn bald nach Assuan bringen wird, um ihn ebenfalls am 12. April in den Sudan abzuschieben.

Ishaq Fadl Dafallah ist Präsident der Nichtregierungsorganisation Union of Darfur Associations, die sudanesische Flüchtlinge aus Darfur in Ägypten unterstützt. Zudem ist er Präsident der Zaghawa-Vereinigung, die Flüchtlingen und Asylsuchenden in Ägpyten Sprach- und anderen Unterricht anbietet und der auch Mohamed Adam Abdallah angehört.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Januar 2010 schoben die ägyptischen Behörden Mohammed El Hadj Abdallah, einen vom UNHCR als Flüchtling anerkannten Sudanesen, in seine Heimat ab. Er war im September 2009 in der ägyptischen Stadt Ismailia festgenommen worden.

Amnesty International hat die ägyptischen Behörden wiederholt aufgefordert, keine Flüchtlinge, Asylsuchenden und MigrantInnen zu töten, zu inhaftieren oder in Länder abzuschieben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Nach Angaben des UNHCR leben zwei bis drei Millionen SudanesInnen in Ägypten, darunter zahlreiche MigrantInnen und Tausende Flüchtlinge, die den Sudan aus Angst vor Verfolgung verlassen haben. Mit den Abschiebungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den Sudan verstößt Ägypten gegen seine Verpflichtungen nach internationalem Recht, niemanden in ein Land abzuschieben, in dem er Gefahr läuft, gefoltert oder Opfer anderer Menschenrechtsverletzungen zu werden.
Die ägyptischen Behörden gehen immer wieder mit exzessiver Gewalt gegen Personen vor, welche die Grenze von Ägypten nach Israel illegal überqueren wollen – oft mit tödlichen Folgen. Die meisten derjenigen, die einen Fluchtversuch unternehmen, kommen aus dem Sudan oder Eritrea und sind wahrscheinlich Flüchtlinge oder Asylsuchende. Amnesty International hat die Tötungen und die exzessive Gewaltanwendung wiederholt verurteilt. Auch die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte verurteilte die Tötungen mit den Worten: "Es handelt sich um eine bedauerliche staatliche Vorgehensweise, und schon die Anzahl der Opfer lässt vermuten, dass zumindest einige ägyptische Sicherheitsbeamte eine Todesschuss-Politik betreiben." Die ägyptischen Behörden weisen derartige Behauptungen stets zurück und verteidigen den Einsatz tödlicher Gewalt ihrer Grenzbeamten, welche nach internationalem Recht nur zur Selbstverteidigung angewendet werden darf.

Ägypten ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und der Afrikanischen Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), die beide zum internationalen Schutz von Flüchtlingen verpflichten. Laut einer Absichtserklärung zwischen Ägypten und dem UNHCR aus dem Jahr 1954 müssen die ägyptischen Behörden Asylsuchenden erlauben, Vertreter des UNHCR zu sehen, und die Beschlüsse des UNHCR über ihren Flüchtlingsstatus respektieren. Ägypten hat derzeit den stellvertretenden Vorsitz des Exekutivausschusses des UNHCR inne und leitet die Organisation somit.

In den vergangenen Jahren und insbesondere seit Mai 2008, als die oppositionelle Gruppierung Justice and Equality Movement (JEM – Gerechtigkeits- und Gleichheitsbewegung) einen Angriff auf die sudanesische Hauptstadt Khartum verübte, hat Amnesty International von vielen willkürlichen Verhaftungen, Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und anderweitigen Misshandlungen sowie außergerichtlichen Hinrichtungen von Darfurern im Sudan berichtet. Sie werden vom sudanesischen Geheimdienst (National Intelligence and Security Services, NISS) ausgeführt und sind auf die ethnische oder mutmaßliche politische Zugehörigkeit der Opfer zurückzuführen. In den Monaten unmittelbar nach dem JEM-Angriff auf Khartum stellten Darfurer, die der Zaghawa angehörten, das Hauptziel der von der NISS verübten Menschenrechtsverletzungen dar. Amnesty International verzeichnete in den letzten Monaten mehrere Fälle von willkürlichen Verhaftungen und Folter, die insbesondere im Zusammenhang mit der Präsidenten- und Parlamentswahl im April 2010 stattfanden und sich unter anderem gegen Mitglieder der Opposition und Menschenrechtsaktivisten richteten. In einem Fall kam es dabei auch zu einer außergerichtlichen Hinrichtung.