Drohende Abschiebung

Die ägyptischen Behörden wollen den sudanesischen Flüchtling Isahq Fadl Dafallah am 19. April in seine Heimat abschieben. Wenn dies geschieht, ist er in großer Gefahr, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden.

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LEITER DER BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Wael Abu al-Magd
Human Rights and International Humanitarian and Social Affairs, Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Kairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 20) 22 574 9713

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Ramzy Ezz Eldin Ramzy
Stauffenbergstraße 6 – 7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die ägyptischen Behörden auf, Ishaq Fadl Dafallah nicht in den Sudan abzuschieben.

  • Fordern Sie die ägyptischen Behörden auf, ihn und Mohamed Adam Abdallah entweder umgehend freizulassen oder wegen einer erkennbar strafbaren Handlung anzuklagen und ihnen ein faires Verfahren zu gewähren, das den internationalen Standards entspricht.

  • Appellieren Sie an die Behörden, ihren internationalen Verpflichtungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dem UN-Übereinkommen gegen Folter nachzukommen, wonach niemand in ein Land abgeschoben werden darf, in dem er oder sie Gefahr läuft, gefoltert oder Opfer anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen zu werden.

Sachlage

Aufgrund des großen öffentlichen Drucks, der auf die ägyptischen Behörden u.a. von internationalen Menschenrechtsorganisationen ausgeübt wurde, haben sie Mohamed Adam Abdallah und Ishaq Fadl Dafallah nicht wie befürchtet am 12. April 2010 abgeschoben. Mohamed Adam Abdallah wurde von der Polizeistation von Assuan, von der aus er ursprünglich per Schiff in den Sudan abgeschoben werden sollte, wieder nach Kairo gebracht, wo er sich weiterhin in Haft befindet. Ishaq Fadl Dafallah verlegte man dagegen am 11. April von Kairo auf die Polizeiwache von Assuan, was auf seine unmittelbar bevorstehende Abschiebung in den Sudan hinweisen könnte. Amnesty International rechnet am 19. April 2010 mit seiner Abschiebung.

AnwältInnen hatten gegen die Entscheidung der ägyptischen Behörden, die beiden Männer in den Sudan abzuschieben, Rechtsmittel eingelegt. Eine Entscheidung des Gerichts wird in der kommenden Woche erwartet. Beide Männer gehören der in Darfur lebenden ethnischen Gruppe der Zaghawa an. Sie wurden 2009 vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) in Ägypten als Flüchtlinge anerkannt, da ihnen im Sudan Verfolgung droht.

Ishaq Fadl Dafallah ist Präsident der Nichtregierungsorganisation Union of Darfur Associations, die sudanesische Flüchtlinge aus Darfur in Ägypten unterstützt. Zudem ist er Präsident der Zaghawa-Vereinigung, die Flüchtlingen und Asylsuchenden in Ägpyten Sprach- und anderen Unterricht anbietet. Mohamed Adam Abdallah ist Mitglied der Organisation.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ishaq Fadl Dafallah und Mohamed Adam Abdallah wurden am 4. August 2009 in Sheick Zuwayid, einer ägyptischen Stadt nahe der israelischen Grenze, festgenommen. Nach eigenen Angaben hielten sie sich dort auf, um sudanesischen Flüchtlingen und Asylsuchenden ihre Unterstützung anzubieten. Hunderte SudanesInnen und andere Asylsuchende sind im ägyptisch-israelischen Grenzgebiet bereits verhaftet und in Polizeigewahrsam oder ein Gefängnis gebracht worden. Die ägyptischen Behörden begründen die Festnahme von Mohamed Adam Abdallah und Ishaq Fadl Dafallah damit, dass man sie verdächtigt habe, illegal die Grenze nach Israel überqueren zu wollen. Aus demselben Grund wurden in Ägypten schon zahlreiche Flüchtlinge, MigrantInnen und Asylsuchende vor ein Militärgericht gestellt und zu einjährigen Haftstrafen sowie Geldstrafen von 2.000 ägyptischen Pfund (ca. 267 Euro) verurteilt. Mindestens 19 weitere Personen wurden 2009 von ägyptischen Beamten an der Grenze erschossen; in diesem Jahr kamen bereits 13 Menschen auf diese Weise ums Leben.

Amnesty International hat die ägyptischen Behörden wiederholt aufgefordert, keine Flüchtlinge, Asylsuchenden und MigrantInnen zu töten, zu inhaftieren oder in Länder abzuschieben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Nach Angaben des UNHCR leben zwei bis drei Millionen SudanesInnen in Ägypten, darunter zahlreiche MigrantInnen und Tausende Flüchtlinge, die den Sudan aus Angst vor Verfolgung verlassen haben. Mit den Abschiebungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den Sudan verstoßen die ägyptischen Behörden gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen, niemanden in ein Land abzuschieben, in dem sie oder er Gefahr läuft, gefoltert oder Opfer anderer Menschenrechtsverletzungen zu werden. Die ägyptischen Behörden gehen auch immer wieder mit exzessiver und oft tödlicher Gewalt gegen Personen vor, welche die Grenze von Ägypten nach Israel ohne Genehmigung überqueren wollen. Die meisten derjenigen, die einen Fluchtversuch unternehmen, kommen aus dem Sudan oder Eritrea und sind wahrscheinlich Flüchtlinge oder Asylsuchende. Amnesty International hat die Tötungen und die exzessive Gewaltanwendung wiederholt verurteilt. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte sagte dazu am 2. März 2010: "Es handelt sich um eine bedauerliche staatliche Vorgehensweise. Schon die Anzahl der Opfer lässt vermuten, dass zumindest einige ägyptische Sicherheitsbeamte eine Politik des gezielten Todesschusses betreiben." Die ägyptischen Behörden weisen derartige Vorwürfe stets zurück und verteidigen den Einsatz tödlicher Gewalt ihrer Grenzbeamten, welche nach internationalem Recht nur zur Selbstverteidigung angewendet werden darf.

Ägypten ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und der Afrikanischen Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), die beide zum internationalen Schutz von Flüchtlingen verpflichten. Laut einer Absichtserklärung zwischen Ägypten und dem UNHCR aus dem Jahr 1954 müssen die ägyptischen Behörden Asylsuchenden erlauben, Kontakt zu VertreterInnen des UNHCR aufzunehmen, und die Beschlüsse des UNHCR über ihren Flüchtlingsstatus respektieren. Ägypten hat derzeit den stellvertretenden Vorsitz im Exekutivausschuss des UNHCR inne.

Im Januar 2010 schoben die ägyptischen Behörden Mohammed El Hadj Abdallah, einen vom UNHCR als Flüchtling anerkannten Sudanesen, in seine Heimat ab. Er war im September 2009 in der ägyptischen Stadt Ismailia festgenommen worden.
In den vergangenen Jahren und insbesondere seit Mai 2008, als die bewaffnete Oppositionsgruppe Justice and Equality Movement (JEM) einen Angriff auf die sudanesische Hauptstadt Khartum verübte, hat Amnesty International zahlreiche willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und anderweitigen Misshandlungen sowie außergerichtliche Hinrichtungen von BewohnerInnen Darfurs dokumentiert. Die Übergriffe werden vom sudanesischen Geheimdienst (National Intelligence and Security Services, NISS) ausgeführt und sind auf die ethnische oder vermeintliche politische Zugehörigkeit der Opfer zurückzuführen. In den Monaten unmittelbar nach dem JEM-Angriff auf Khartum stellten DarfurInnen, die der Zaghawa angehörten, das Hauptziel der von der NISS verübten Menschenrechtsverletzungen dar. Amnesty International verzeichnete in den letzten Monaten mehrere Fälle von willkürlichen Festnahmen und Folter, die insbesondere im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im April 2010 stattfanden und sich unter anderem gegen Mitglieder der Opposition und MenschenrechtsaktivistInnen richteten. In einem Fall kam es dabei auch zu einer außergerichtlichen Hinrichtung.