Hinrichtung in wenigen Stunden

Grafik mit dem Slogan: "Nein zur Todesstrafe!"

Die Hinrichtung von Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi, beide Angehörige der arabischen Minderheit der Ahwazi im Iran, wurde für den 22. Mai anberaumt. Beide Männer sollen gefoltert oder anderweitig misshandelt und in einem unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden sein.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid
KeshvarDoust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: @khamenei_ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office
Number 4, 2 Azizi Street intersection
Tehran, IRAN
(Betreff: FAO Ayatollah Sadegh Larijani)
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) und
@Rouhani_ir (Persisch)
E-Mail: media@rouhani.ir

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, TWITTERNACHRICHTEN UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die gegen Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi verhängten Todesurteile nicht zu vollstrecken. Bitte treten Sie dafür ein, dass die Todesurteile aufgehoben werden und die Männer ein faires Gerichtsverfahren erhalten, das die Todesstrafe ausschließt.

  • Geben Sie bitte umgehend den Haftort der beiden Männer bekannt und sorgen Sie bitte dafür, dass sie vor weiterer Folter und anderer Misshandlung geschützt werden und regelmäßigen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und Familienangehörigen erhalten.

  • Ich gebe zu bedenken, dass die Todesstrafe gemäß internationalem Recht ausschließlich nach Gerichtsverfahren verhängt werden darf, die den international anerkannten Standards für faire Verfahren entsprechen und in denen jegliche Beweise, die unter Folter oder anderweitiger Misshandlung erlangt worden sind, unzulässig sind.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to immediately halt any plans to execute Ali Chebieshat and Sayed Khaled Mousawi, ensure their death sentences are overturned and they receive a fair trial without recourse to the death penalty.

  • Urging them to disclose the men’s whereabouts immediately, and ensure that they are protected from torture and other ill-treatment and are allowed regular contact with their lawyers and families.

  • Reminding them that under international law, the death penalty may be imposed only after trials complying with the most rigorous internationally recognized standards for fair trial, in which all evidence obtained under torture or other-ill-treatment is inadmissible.

Sachlage

Familienangehörige von Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi wurden am 19. Mai von einem Mitarbeiter des Geheimdienstministeriums darüber informiert, dass die Behörden die Hinrichtung der beiden Ahwazi-Araber auf den 22. Mai festgesetzt haben. Den Familien wurde der Hinrichtungstermin mitgeteilt, obwohl ein schriftliches Urteil nicht weitergeleitet wird und der Aufenthaltsort der Männer weiterhin nicht bekannt ist. Angehörige des Geheimdienstministeriums brachten sie im März an einen unbekannten Ort. Dies führte zu Befürchtungen, sie könnten im Geheimen hingerichtet werden. Zwei weitere Ahwazi-Araber wurden im Januar 2014 im Geheimen hingerichtet, nachdem sie an einen unbekannten Ort gebracht worden waren.

Beide Männer waren im November 2012 festgenommen und in eine Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums in Ahvaz gebracht worden. Sie wurden über sieben Monate in Einzelhaft gehalten und hatten weder Kontakt zu ihren Familien noch ihren Rechtsbeiständen. Zudem sollen sie mit dem Ziel, ein "Geständnis" über ihre Beteiligung an der Explosion einer Gaspipeline in der Nähe ihres Heimatdorfes zu erzwingen, gefoltert und auf andere Weise misshandelt worden sein. Das Revolutionsgericht von Ahvaz verurteilte sie wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) am 9. September 2013 zum Tode. Familienangehörige waren am 1. Mai – ebenfalls informell – darüber informiert worden, dass der Oberste Gerichtshof die Urteile gegen die Männer bestätigt hatte.

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge bestreiten Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi alle Anklagen gegen sie. Ihre Folter- und Misshandlungsvorwürfe sind offenbar nicht untersucht worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi wurden am 10. November 2012 zusammen mit weiteren Männern in ihrem Dorf unweit der Stadt Shush in der Provinz Khuzestan festgenommen. Die Sicherheitskräfte sollen das Haus der Mutter von Ali Chebieshat umstellt haben, in dem gerade eine private Feier stattfand. Sie zeigten weder Haftbefehle vor, noch gaben sie Gründe für die Festnahme der Männer an. Bis auf die drei Männer wurden alle später gegen Kaution freigelassen.

Im Juni oder Juli 2013 teilten Angehörige des Geheimdienstministeriums den Familien der Männer mit, sie könnten sie in einer Moschee im Dorf Jarieh treffen. Als sie dort eintrafen, bemerkten die Familienangehörigen, dass der Raum mit Kameras ausgestattet war. Nach Amnesty International vorliegenden Informationen teilte man den Familien mit, wenn sie zustimmten, gefilmt zu werden, während sie sich die gefilmten "Geständnisse" ansehen, würden die Behörden die Reduzierung des Strafmaßes in Erwägung ziehen. Man teilte ihnen allerdings nicht mit, dass die Aufnahmen im Fernsehen gezeigt würden. Die Angehörigen von Ali Chebieshat wollten sich nicht filmen lassen, wurden weniger Monate später aber von Angehörigen des Geheimdienstministeriums kontaktiert und unter Druck gesetzt, sich filmen zu lassen, weil sie ansonsten die Hinrichtung von Ali Chebieshat riskierten. Im November 2013 zeigten die staatlich finanzierten Fernsehsender Press TV und Kanal 3 der Rundfunkgesellschaft Islamic Republic of Iran Broadcasting eine "Dokumentation" namens "Verloren in der Dunkelheit", in der die "Geständnisse" von Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi und die Aufnahmen ihrer Angehörigen gezeigt wurden.

Zwei andere Ahwazi-Araber, Hadi Rashedi und Hashem Sha’bani Nejad (auch: Hashem Sha’bani Amouri), wurden Ende Januar 2014 unter Geheimhaltung hingerichtet, nachdem sie an einen unbekannten Ort gebracht worden waren. Ihren Familien teilte ein Beamter des Geheimdienstministeriums am 29. Januar mit, die beiden Männer seien wenige Tage zuvor hingerichtet und bestattet worden. Amnesty International geht davon aus, dass das Datum der Hinrichtung den Familien weder im Voraus noch im Nachhinein mitgeteilt wurde und man ihnen auch die Leichname nicht zur Bestattung übergab. Der Beamte untersagte den Familien, eine öffentliche Gedenkveranstaltung abzuhalten, und ließ ihnen nur 24 Stunden, um eine private Veranstaltung zu organisieren. Drei weitere Ahwazi-Araber, Mohammad Ali Amouri, Sayed Jaber Alboshoka und Sayed Mokhtar Alboshoka, die gemeinsam mit ihnen zum Tode verurteilt wurden, sind nach wie vor in Hinrichtungsgefahr.

Artikel 38 der iranischen Verfassung und Artikel 9 des Gesetzes über die Wahrung rechtmäßiger Freiheiten und den Schutz von Bürgerrechten verbieten jegliche Formen der Folter zur Erlangung von Geständnissen. Das iranische Strafgesetzbuch schreibt sogar die strafrechtliche Verfolgung von Beamt_innen vor, die zur Erzwingung von Geständnissen Folter einsetzen. Trotz all dieser gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Sicherheiten bezüglich der Unzulässigkeit von Zeugenaussagen, Aussagen unter Eid und Geständnissen unter Zwang, akzeptieren die iranischen Gerichte solche "Geständnisse" im Allgemeinen als Beweise und strahlen sie manchmal noch vor Prozessbeginn im Fernsehen aus. Solche Ausstrahlungen verstoßen gegen die Verpflichtungen des Iran im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 14), zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört. Darin ist u.a. die Unschuldsvermutung festgeschrieben.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.