Inhaftierter Menschenrechtler in Gefahr

Kuwait City

Kuwait City

Der kuwaitische Menschenrechtsverteidiger Nawaf al-Hendal wurde am 23. März festgenommen, als er einer friedlichen Demonstration am Erada-Platz in Kuwait-Stadt als Beobachter beiwohnte. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. Gleichzeitig wurden mindestens 17 weitere Kuwaiter festgenommen, darunter ein Rechtsanwalt.

Appell an

EMIR VON KUWAIT
His Highness Sheikh Sabah al-Ahmad al-Jaber Al Sabah
al Diwan Al Amiri
P.O. Box 1
al-Safat 13001
KUWAIT
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 965) 224 305 59
E-Mail: amirsoffice@da.gov.kw

INNENMINISTER
His Excellency
Sheikh Mohammed Khaled Al-Hamad Al-Sabah
Ministry of the Interior
P.O. Box 12500
Shamiya 71655
KUWAIT
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 965) 224 965 70
E-Mail: info@moi.gov.kw

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER PARLAMENTARISCHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Parliamentary Human Rights Committee National Assembly
P.O. Box 716
al-Safat 13008
KUWAIT
Fax: (00 965) 224 363 31
E-Mail: ipu-grp@kna.kw
(Betreff: FAO Chairperson of the Parliamentary Human Rights Committee)

BOTSCHAFT DES STAATES KUWAIT
S. E. Herrn Monther Bader Sulaiman Aleissa
Griegstraße 5-7
14193 Berlin
Fax: 030-8973 0010
E-Mail: info@kuwait-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Mai 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, Nawaf al-Hendal unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er friedlich seine Arbeit als Menschenrechtsbeobachter wahrgenommen hat.

  • Lassen Sie auch die anderen 17 Inhaftierten frei, sollten sie nur deshalb festgenommen worden sein, weil sie friedlich von ihren Rechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Inhaftierten vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt werden und gewähren Sie ihnen regelmäßigen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und Familien.

  • Zudem möchte ich Sie bitten, alle Gesetze aufzuheben, die die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit unter Strafe stellen. Bitte respektieren und schützen Sie dieses Menschenrecht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to release Nawaf al-Hendal immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience held solely for peacefully carrying out his work monitoring human rights violations, and to release the other 17 men if they are held solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly.

  • Calling on them to ensure that all those arrested are protected from torture and other ill-treatment and that they are granted regular access to their families and lawyers.

  • Urging them to repeal all legislation that criminalizes the right to freedom of expression, and respect and protect this right.

Sachlage

Nawaf al-Hendal ist ein bekannter Menschenrechtsverteidiger. Er hatte Anfang Dezember 2014 die Menschenrechtsorganisation Kuwait Watch Organisation for Human Rights gegründet. Am 23. März wurde er festgenommen, als er als Beobachter an einer friedlichen Demonstration von Oppositionsgruppen teilnahm. Diese forderten Reformen, insbesondere "die Achtung des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wie es in der Verfassung garantiert wird", "die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen" und "die Abschaffung des unangemessenen und als Vergeltungsmaßnahme zu betrachtenden Entzugs der Staatsangehörigkeit aus politischen Beweggründen." Während der Festnahme wurde Nawaf al-Hendal geschlagen, sein Mobiltelefon wurde konfisziert.

Mindestens 17 weitere Männer, darunter ein Rechtsanwalt, wurden ebenfalls festgenommen. Einer von ihnen wurde während der Festnahme von den Sicherheitskräften aus seinem Rollstuhl gezerrt. Alle Inhaftierten wurden auf die Wache der Kriminalpolizei verbracht, wo sie noch immer festgehalten werden. Es ist nicht bekannt, ob allen Männern Zugang zu ihren Rechtsbeiständen gewährt wurde und ob sie ihre Familien kontaktieren konnten. Ihnen drohen nun Folter und andere Misshandlungen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die kuwaitischen Behörden schränken die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit immer stärker ein. Es wurden bereits Personen festgenommen, die in sozialen Medien Kritik an der Regierung geübt haben. Öffentliche Versammlungen werden stark reglementiert.

Während seiner Mitarbeit an der Überprüfung Kuwaits durch die UN-Arbeitsgruppe für die Universelle Regelmäßige Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf erfuhr Nawaf al-Hendal, dass am 27. Januar ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt wurde. Am 31. Januar wurde der Haftbefehl aufgehoben.

Im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung gaben elf der überprüfenden Staaten Empfehlungen an Kuwait ab, wie die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durchzusetzen sind. Sie empfahlen die Anpassung des Strafgesetzbuchs und weiterer medien- und internetrelevanter Gesetze, sodass diese internationalen Standards entsprechen und "Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Blogger vor Verfolgung und Schikane geschützt werden." In der 29. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im Juni 2015 muss Kuwait eine Stellungnahme zu diesen Empfehlungen abgeben.

Kuwait ist Vertragsstaat verschiedener internationaler Menschenrechtsabkommen wie z. B. des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR). Das Land ist daher verpflichtet, die in diesen Abkommen garantierten Rechte zu wahren. Hierzu zählt das Recht auf freie Meinungsäußerung, ausgeführt in Artikel 19 des IPbpR: "[D]ieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." Auch die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind in Artikel 21 und 22 des IPbpR festgeschrieben.