Kurdischer Menschenrechtler in Foltergefahr
Der Menschenrechtsverteidiger Abed al-Hafith Abed al-Rahman, ein syrischer Kurde, wurde am 2. März 2010 von Mitarbeitern des militärischen Geheimdienstes festgenommen und befindet sich seitdem ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Er ist in Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410
VERTEIDIGUNGSMINISTER
His Excellency Lieutenant-General
Ali Ben-Mohammed Habib Mahmoud
Ministry of Defence
Omayyad Square
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 2119729
Sende eine Kopie an
AUSSENMINISTER
Walid al-Mu’allim
Ministry of Foreign Affairs
al-Rashid Street
Abu Rummaneh
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00963) 11 332 7620
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Frau Abir Jarf
Geschäftsträgerin a.i.
Botschaftsrätin
Rauchstr. 25, 10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de, press@syrianembassy.de, secretary@syrianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Äußern Sie Ihre Besorgnis darüber, dass Abed al-Hafith Abed al-Rahmen seit seiner Festnahme an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten wird.
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Fordern Sie die Behörden auf, Abed al-Hafith Abed al-Rahmen sofort und bedingungslos freizulassen, sofern er keiner erkennbar strafbaren Handlung angeklagt wird und umgehend ein Verfahren erhält, das internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.
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Fordern Sie von den Behörden sicherzustellen, dass Abed al-Hafith Abed al-Rahman menschlich behandelt und vor Folter und Misshandlung geschützt ist.
- Appellieren Sie an die Behörden, dafür Sorge zu tragen, dass Abed al-Hafith Abed al-Rahman umgehend von seiner Familie und einem Rechtsanwalt seiner Wahl besucht werden kann, dass er angemessen ernährt und bei Bedarf medizinisch versorgt wird.
Sachlage
Abed al-Hafith Abed al-Rahman wurde von Mitarbeitern des militärischen Geheimdienstes in seiner Wohnung in der im Norden Syriens gelegenen Stadt Aleppo vor den Augen seiner Familie festgenommen. Die Geheimdienstmitarbeiter beschlagnahmten einige persönliche Gegenstände des Menschenrechtlers, darunter ein von ihm verfasstes Lehrbuch über die kurdische Sprache sowie unveröffentlichte Stellungnahmen der syrischen Menschenrechtsorganisation MAF. Bei der MAF handelt es sich um eine von Angehörigen der kurdischen Minderheit in Syrien gegründete Menschenrechtsorganisation, der bislang noch keine offizielle Zulassung erteilt wurde.
Die syrischen Behörden haben sich weder zu den Gründen für die Festnahme von Abed al-Hafith Abed al-Rahman geäußert noch mitgeteilt, ob Anklage gegen ihn erhoben worden ist. Vermutlich wird der 44-Jährige vom militärischen Geheimdienst in Aleppo in Haft gehalten. In Einrichtungen des militärischen Geheimdienstes und der Sicherheitsdienste inhaftierte Personen sind in großer Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden, insbesondere wenn ihnen jeglicher Kontakt zur Außenwelt untersagt ist.
Abed al-Hafith Abed al-Rahman leidet an einer Hautallergie, einem Magengeschwür sowie Rheumatismus und muss regelmäßig Medikamente einnehmen. Wahrscheinlich stehen ihm diese Medikamente in der Haft nicht zur Verfügung. Der Menschenrechtler ist Kuratoriumsmitglied der MAF. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme hielt sich ein weiteres Kuratoriumsmitglied, Frau Naderah Abdo, in seinem Haus auf. Auch sie wurde vom militärischen Geheimdienst verhaftet, kam aber am 6. März ohne Anklageerhebung wieder frei.
Hintergrundinformation
Kurden werden in Syrien aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert. Die syrische Staatsbürgerschaft wird ihnen vielfach vorenthalten, was zur Folge hat, dass ihr Zugang zu Bildungseinrichtungen, zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsfürsorge und anderen Leistungen Einschränkungen unterliegt. Auch der Gebrauch der kurdischen Sprache und das Leben der kurdischen Kultur ist nur in engen Grenzen möglich. Der Druck und die Veröffentlichung von Schriften in kurdischer Sprache ist ebenso verboten wie die Erteilung von Unterricht des Kurdischen. Bei Missachtung des Verbots drohen Freiheitsstrafen. Aktive Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen der Kurden und Menschen, denen Nähe zu kurdischen Parteien oder Vereinigungen unterstellt wird, müssen mit willkürlicher Festnahme, Folter und in unfairen Prozessen verhängten Freiheitsstrafen rechnen, wenn sie an der Behandlung von Kurden in Syrien Kritik üben. So wurden beispielsweise am 15. November 2009 drei Männer mit Namen Sheikhu, Mohammad Sa’id Omar und Mustafa Jum’ah, die der Partei Azadi in führender Funktion angehören, wegen "Schwächung des Nationalgefühls", "Anstiftung zu sektiererischen oder ethnischen Unruhen" sowie "Schürens von Konflikten zwischen Religionsgemeinschaften und Vertretern des Staates" zu jeweils drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Die Anklagen standen offenbar mit dem Vertrieb einer Parteizeitung in Zusammenhang, in der Kritik an der anhaltender Diskriminierung von Kurden geäußert worden war. Die Zahl der in Syrien lebenden Kurden wird auf anderthalb bis zwei Millionen geschätzt, womit sie rund zehn Prozent der Bevölkerung Syriens ausmachen.
Abed al-Hafith Abed al-Rahman hat bei einer iranischen Baufirma eine Anstellung als Buchhalter. Von seinem Gehalt muss seine 13-köpfige Familie ihren Lebensunterhalt bestreiten.